2006-132
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Karl Willimann, SVP: Motorfahrzeugprüfungen im Oberbaselbiet: Transparenz herstellen!
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Autor/in:
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Karl Willimann, SVP (Christoph Rudin, SP; Patrick Schäfli, FDP; Ivo Corvini, CVP; Isaac Reber, Grüne)
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Eingereicht am:
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11. Mai 2006
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Nr.:
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2006-132
(Punkt 5 vom Landrat modifiziert am 11. Mai 2006)
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2004 wurde bekannt, dass die Planung für eine Motorfahrzeugprüfstation im Oberbaselbiet im Gange ist. Am 9. September 2004 reichte Karl Willimann das Postulat 2004/214 ein, in welchem der Antrag gestellt wurde, die Regierung möge auch die Möglichkeit eines Einbezuges von privaten Interessenten für die Prüfarbeiten in Betracht ziehen. Das Postulat wurde am 24. Februar 2005 überwiesen. Die Beantwortung des Postulates blieb bis heute aus. Hingegen wurde Ende März 2006 durch die Justiz- und Polizeidirektion verkündet, die paritätische Betriebskommission BL/BS habe sich für die Erstellung einer staatlichen Motorfahrzeugprüfstation in Bubendorf entschieden, wobei man die privaten Interessenten aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht habe berücksichtigen können. Am 6. April 2006 - immer noch in Erwartung der Postulatsbeantwortung von 2004 - reichte Karl Willimann eine Interpellation [ 2006-104 ] zum Entscheid der Betriebskommission ein und verlangte darin Transparenz über das Geschäft sowie über die Gründe, die zum diesem Entscheid geführt haben. Nach letzten Medienberichten wird intensiv an der Planung einer staatlichen Motorfahrzeugprüfungsstation in Bubendorf gearbeitet. Der Information des Landrates wird aber offensichtlich nicht die gleiche Priorität zugemessen, sie ist in diesem Geschäft gleich null! Der bestehende Eindruck verstärkt sich, dass die Beantwortung missliebiger Vorstösse so lang hinausgezögert wird, bis ein fait accompli geschaffen ist. In diesem Geschäft stellt sich die kardinale Frage, ob der Landrat zu gewissen staatlichen Planungen nichts zu sagen hat, obwohl finanzielle Aufwendungen von Steuergeldern in mehrstelliger Millionenhöhe für die Investitionen und für die Anstellung von zusätzlichem Personal eingesetzt werden. Es ist jetzt dringend nötig, dass die Regierung Transparenz und Klarheit herstellt. Insbesonders geht es um die Kompetenzregelung zwischen der paritätischen Betriebskommisson, dem Regierungsrat und dem Landrat sowie über die in Aussicht genommenen finanziellen Mittel für die neue Prüfstation.
Der Regierungsrat wird beauftragt:
1.
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Unverzüglich dem Landrat über die geplanten finanziellen und personellen Investitionen für die neue Prüfstation Bericht zu erstatten.
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2.
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Unverzüglich die hängigen Vorstösse zu behandeln.
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3.
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Dem Landrat die Kompetenzordnung zwischen der paritätischen Betriebskommission, den Regierungen von BL und BS sowie dem Landrat aufzuzeigen.
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4.
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Dem Landrat darzustellen, wie dieser zu diesem Geschäft seinen Einfluss geltend machen kann.
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5.
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In der paritätischen Betriebskommission das Anliegen des Landrats einzubringen, d ie Planung der neuen Prüfstation so zu gestalten, dass ein allfälliger Entscheid des Landrates auf das Geschäft Einfluss nehmen kann.
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6.
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Zusatzantrag:
Die Regierung hat innert zwei Monaten nach Annahme der Motion entsprechend dieser zu handeln (Antrag auf Fristverkürzung).
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