2006-131
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 11. Mai 2006
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vom:
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9. Mai 2006
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Nr.:
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2006-131
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Bemerkungen:
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1 . Jürg Degen: Landrats- und Regierungsratswahlen 2007
Im Jahre 1999 fanden die Landrats- und Regierungsratswahlen am 21. März und im Jahre 2003 am 30. März statt. In den Mitteilungen vom 28. März 2006 teilt der Regierungsrat mit, dass die kommenden Landrats- und Regierungsratswahlen am 11. Februar 2007 stattfinden werden.
Fragen:
1
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Wie begründet der Regierungsrat die frühe Ansetzung der Wahlen ( bis zu 5 Wochen früher als bei den letzten beiden Wahlen)?
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2.
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Erachtet der Regierungsrat die Frist für den Wahlkampf von Anfang Januar bis zum Wahltermin als genügend lang?
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3.
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Der Wahlkampf bringt für alle Parteien ein grosses Mass an Einsatz. Hat der Regierungsrat bei seinem Entscheid nicht berücksichtigt, dass für zahlreiche WahlhelferInnen die Adventszeit in erheblichem Masse durch Wahlvorbereitungen belastet wird.
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2. Daniel Ceccarelli; Anwaltsmandate von Richtern
Den Medien war am 04.05.2006 zu entnehmen, dass gegen Kantonsrichter und Anwalt, Herrn Dr. Niklaus Ruckstuhl, Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der UNI Basel, Mitglied der Anwaltsprüfungskommission Baselland, seitens des BUR ein Strafbefehl wegen des Verdachts des Betruges und der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb ergangen sein soll. Diese Zeitungsmeldungen geben ausreichenden Anlass zu folgenden
Fragen:
1.
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Sind die eingangs genannten Zeitungsmeldungen in Bezug auf das Ergehen besagten Strafbefehls inhaltlich zutreffend?
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2.
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Wie wahrscheinlich ist es, dass das besagte Strafverfahren gegen Kantonsrichter Niklaus Ruckstuhl anlässlich der Gesamterneuerungswahl des Kantonsgerichts vom 17.11.2005 schon im Laufen begriffen war?
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3.
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Ist nach dem Dafürhalten des Kantonsgerichts in der vorliegenden Angelegenheit - ungeachtet der strafrechtlichen Implikationen - dem Verhaltenskodex des Kantonsgerichts vom 03. Mai 2004 in allen Punkten, insbesondere Ziff. 3.1. ff. auf S. 6, entsprochen worden?
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4.
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Ist der Regierungsrat bzw. das Kantonsgericht - unter Verweis auf und Zitat eines Teils der Zusatzfragen von LR Röbi Ziegler aus der LR-Sitzung vom 28.02.2002 (vgl. entspr.
LR-Protokoll in Nr. 1509 zu Frage 5
) - der Auffassung,
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a. dass ein Richter, der bei der Annahme von Anwaltsmandaten möglicherweise nicht genau hingeschaut haben könnte, nicht Richter am Kantonsgericht sein sollte?
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b. dass in jener Partei, die diesen Richter vorgeschlagen hat, Handlungsbedarf bestehen könnte?
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3. Peter Holinger: Wehrmannsbrunnen / Bauernkriegsdenkmal
In der Amtstadt von Liestal gibt es viele Denkmäler und historische Bauten. Viele davon sind in gutem Zustand und werden von der Stadt, dem VVL. Dem Kanton oder auch von privaten Besitzern gepflegt und unterhalten.
Leider ist der Wehrmannsbrunnen unterhalb des Regierungsgebäudes in einem schlechten Zustand und ist seit vielen Jahren ohne Wasser.
Das Bauerndenkmal das früher vor dem Hotel Engel stand, wurde demontiert und eingelagert. Meines Wissens war vorgesehen dieses Denkmal im Vorgarten der neu renovierten Kaserne wieder aufzustellen, was leider bis heute nicht geschehen ist.
Beide historisch wichtige Denkmäler sind also vernachlässigt resp. verschwunden.
Fragen:
1.
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Wem gehört der Wehrmannsbrunnen?
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2.
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Warum ist er nicht in Betrieb und unterhalten?
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3.
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Ist vorgesehen den Brunnen wieder zu aktivieren?
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4.
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Wem gehört das Bauernkriegsdenkmal?
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5.
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Warum wurde es nicht, wie vorgesehen im Vorgarten der Kaserne aufgestellt?
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Liestal, 9.Mai 2006
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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