2006-130 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Rechtliche Grundlage


Als Körperschaft des öffentlichen Rechts bezweckt die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) die Sicherung der Mitarbeitenden des Kantons und weiterer angeschlossener Arbeitgebenden gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).


Organe der BLPK sind die aus 80 Mitgliedern und RentenbezügerInnen bestehende Abgeordnetenversammlung, der aus 12 Mitgliedern zusammengesetzte, paritätisch organisierte Verwaltungsrat, die Direktion sowie die Kontrollorgane.
Als Kontrollorgane funktionieren die vom Verwaltungsrat gewählte Kontrollstelle sowie eine anerkannte Expertin oder ein Experte für die berufliche Vorsorge.
Gemäss § 32 der Statuten erstattet der Verwaltungsrat der BLPK dem Regierungsrat zuhanden des Landrates jährlich Bericht über den Geschäftsverlauf und die Ziele der BLPK.




1.2 Zuständigkeitsregelung


Gestützt auf die in den §§ 57 und 61 der Kantonsverfassung verankerte Oberaufsicht des Parlaments unterliegt die Jahresrechnung der BLPK der Genehmigungspflicht durch den Landrat.
Gemäss § 33 der Geschäftsordnung des Landrates wird die Finanzkommission mit der Vorbereitung dieses Geschäfts zuhanden des Landrates betraut.




1.3 Aufgabenstellung


Für die Finanzkommission bzw. den Landrat gilt in der Praxis, dass, nachdem der Jahresbericht und die Jahresrechnung durch die Kontrollstelle und den Verwaltungsrat geprüft werden, auf eine weitere Detailprüfung verzichtet werden kann.
Aufgabe des Landrats respektive der Finanzkommission ist es, die Prüfungsergebnisse der Fachorgane sowie die Geschäftspolitik der BLPK kritisch zu hinterfragen und zu würdigen.




1.4 Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage anlässlich der Sitzung vom 21. Juni 2006 im Beisein von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle sowie den Herren Hans-Peter Simeon, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BLPK und Roland Weiss, Leiter Anlagen BLPK.




2. Jahresbericht und Rechnung 2005


2.1 Eckdaten zur Rechnung 2005


Das finanzielle Gesamtergebnis der BLPK kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als sehr gut eingestuft werden. Es wurde ein Gewinn von 334,2 Mio. Franken erzielt.


Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2005 auf 4,7 Milliarden Franken, was einer Zunahme von mehr als 14% entspricht. Die Rendite auf dem Gesamtvermögen wurde gegenüber dem Vorjahr verdoppelt und liegt bei 11,5%. Während die Rendite von 16,8% (Vorjahr: 6,2%) auf dem Wertschriftenvermögen erfreulich ist, entspricht die Nettorendite bei den Immobilien von 4,1% (Vorjahr: 3,1%) nicht den Erwartungen.




2.2 Deckungsgrad


Die für die Beurteilung des Zustandes einer Pensionskasse entscheidende Grösse ist der Deckungsgrad. Dieser beträgt zum Ende des Berichtsjahres 2005 90,5% (Vorjahr 82,9%). Die zu Beginn des Jahres 2005 bestehende Unterdeckung von 826,2 Mio. Franken konnte somit auf 492 Mio. Franken reduziert werden.


Die vom Regierungsrat in Zusammenhang mit der Sanierung der Deckungslücke und der Frage zum Leistungs- oder Beitragsprimat eingesetzte Arbeitsgruppe wird ihre Strategie noch im laufenden Jahr publik machen.


Da es im Hinblick auf die verschiedenen Fusionen neben den technischen auch um politische Fragen und Entscheide geht, will das Parlament frühzeitig eingebunden werden.




2.3 Vermögensanlagen


Die gute Performance der BLPK von 16,8% auf dem Wertschriftenvermögen ist überwiegend auf ein aussergewöhnliches Börsenjahr zurückzuführen. Sowohl der Swiss Market Index als auch der Swiss Performance Index legten um über 30% zu.
Die aktuelle Anlagestrategie der BLPK ist auf eine - leicht reduzierte - durchschnittliche Rendite von 5,1% ausgerichtet. Die Finanzkommission hat sich mittels Detailauskünften vergewissert, dass die BLPK mit dem Renditenrisiko sorgfältig umgeht.




2.4 Neuerungen bei der BLPK


Seit 1. Januar 2005 ist das neue Dekret der BLPK in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind:




3. Antworten auf die öffentliche Kampagne


Im Zusammenhang mit der Staatsrechnung 2005 (Rückstellungen für die Schliessung der Deckungslücke) wurde die BLPK von einer Einzelpersonen in den Medien vehement angegriffen. Während dies bereits in der Landratsdebatte vom 22. Juni 2006 thematisiert wurde, beschäftigte sich die Finanzkommission nun mit der fundierten Stellungnahme der Geschäftsleitung der BLPK.
Diese kommt zum Schluss, dass die Anschuldigungen jeglicher Substanz entbehren. Im Übrigen hat auch die Kontrollstelle "Ernst & Young" in ihrem Bericht festgehalten, dass " .... die BLPK eine schlanke und damit wirtschaftlich effiziente Organisation ist. "




4. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 11:0 Stimmen, den Jahresbericht 2005 der Basellandschaftlichen Pensionskasse zu genehmigen.
Sie verbindet damit den Dank an die Mitarbeitenden der BLPK und insbesondere deren Geschäftsleitung für ihren grossen Einsatz.


Binningen, 12. September 2006


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset



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