2006-127 (1)
Bericht Nr. 2006-127 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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8. Juni 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Nachtragskredite zum Budget 2006
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
§ 24 Absatz 3 des Finanzhaushaltsgesetzes hält fest, dass der Regierungsrat dem Landrat termingerecht Nachtragskreditbegehren unterbreitet, wenn der Voranschlag für eine Aufgabe keinen oder einen ungenügenden Kredit enthält.
Gleichzeitig informiert er über die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen, der Minderausgaben und der zwingend vorgeschriebenen Ausgaben des laufenden Haushalts.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 24. Mai 2006 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Roger Wenk, Leiter Finanz- und Volkswirtschaft FKD und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.
3. Nachtragskredite
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat keine Nachtragskredite zum Budget 2006.
4. Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts
Gemäss § 24 Absatz 3 Satz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes ist ein Kommentar zum Verlauf des Haushaltjahres abzugeben.
Eine Prognose der Entwicklung der Laufenden Rechnung zu diesem frühen Zeitpunkt ist schwierig und mit grossen Unsicherheiten behaftet. Soweit bis jetzt erkennbar, verläuft der Haushalt 2006 schlechter als im Voranschlag prognostiziert.
Gemäss heutiger Beurteilung beträgt das Defizit in der Laufenden Rechnung 2006 rund -23 Mio. Franken. Gegenüber dem vom Landrat verabschiedeten Budget 2006 bedeutetet dies eine Verschlechterung von ca. 21 Mio. Franken.
Dieser Verschlechterung (höhere Aufwendungen, geringere Erträge) stehen aber auch positive Effekte (Mehrerträge, Minderaufwendungen) gegenüber.
An Einzelpositionen sind zu erwähnen (in Klammern die ungefähren Zahlen, wie sie der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht wurden):
Positive Effekte:
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Höhere Erträge aus Vermögens- und Ertragssteuer (16 Mio.).
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Minderaufwand bei den Ergänzungsleistungen AHV/IV.
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Minderaufwand bei der Polizei und den Gerichten infolge Aufschub der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (3 Mio.).
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Negative Effekte:
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Mehraufwand für Finanzausgleich an Gemeinden infolge Steuererträge aus Vorjahren in Rechnung 2005 (16 Mio.).
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Minderertrag bei den Bezirksschreibereien infolge Revision der Gebührenverordnung (12 Mio.).
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Weniger Bundes- und Gemeindebeiträge an die Ergänzungsleistungen AHV/IV.
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Mehraufwand beim medizinischen Verbrauchsmaterial (0,9 Mio.).
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Mindererträge bei den Bussen infolge Sanierung A2 und Aufschub der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (4 Mio.).
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5. Revision der Gebührenverordnung bei den Bezirksschreibereien
Die Finanzkommission behandelte dieses neue Gebührenmodell und dessen Folgen separat und liess sich an ihrer Sitzung vom 24. Mai 2006 von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Stephan Mathis, Generalsekretär JPMD, Beat Feigenwinter, Leiter Rechtsdienst des Regierungsrates und des Landrates, sowie Pascal Steinemann, Zivilrechtsabteilung 2, Stv. Bezirksgerichtsinspektor, eingehend über den Sachverhalt informieren.
Sowohl in der GPK als auch in der FIK waren die Einnahmenüberschüsse der Bezirksschreibereien immer wieder ein Thema. Während im Rahmen von GAP erst noch eine Gebührenerhöhung vorgesehen war, folgen nun mit dieser Verordnung massive Mindereinnahmen.
Die Finanzkommission ortet im Ablauf dieses Geschäftes erhebliche Ungereimtheiten.
Seitens der Regierung erfolgte die Ankündigung einer neuen Gebührenordnung anlässlich einer Sitzung der Justiz- und Polizeikommission im November 2005 zum Thema EG ZGB. Als Termin für die Inkraftsetzung wurde damals der 1. Juli 2006 genannt.
Am 17. Januar 2006 hat der Regierungsrat die Aenderung der Verordnung über die Gebühren zum Zivilrecht beschlossen und rückwirkend auf 1.1.2006 die Einführung kostendeckender Gebühren in Kraft gesetzt.
Für die Finanzkommission ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung die absehbaren Einnahmeneinbussen nicht ins Budget aufnahm oder nicht spätestens bei der Budgetberatung im Dezember 2005 dem Landrat bekannt gab.
Auslöser für den Entscheid des Regierungsrates, die Promillegebühren der Bezirksschreibereien aufzuheben und durch Aufwandgebühren zu ersetzen, war die Entwicklung der Boden- und Immobilienpreise, die einen starken Anstieg der Gebühren nach sich zog. Damit hat sich die Einnahmen- von der Aufwandentwicklung der Bezirksschreibereien entkoppelt.
Aufgrund diverser Beschwerden infolge der hohen Notariats-, Grundbuch- und Erbschaftstarife hat sich im vergangenen Jahr der eidgenössische Preisüberwacher eingeschaltet. Er verlangte in der Folge eine aufwandorientierte Gebührenfestsetzung.
Diese Faktoren haben dazu geführt, dass der Rechtsdienst des Regierungsrates den Auftrag erhielt, die rechtlichen Grundlagen der Promillegebühr zu prüfen. Der Rechtsdienst kam dabei zum Schluss, dass eine Verfassungsgrundlage nötig ist, da die Promillegebühren einen Kostendeckungsgrad von weit über 100% aufweisen.
Die erstellten Vollkostenrechnungen haben beim Grundbuch einen Kostendeckungsgrad von 275% und beim Notariat einen solchen von 185% ergeben. Deshalb entschied der Regierungsrat anstelle der Promille- eine Aufwandgebühr zu verrechnen.
Baselland ist der erste Kanton, der in allen drei Bereichen Erbschaft, Notariat und Grundbuch Aufwandgebühren verrechnet. Der Systemwechsel habe zu einem deutlichen Rückgang der Anzahl Beschwerden bei den Bezirksschreibereien geführt.
Da die Verwaltung Basellands die Vollkostenrechnung noch nicht kennt, fragte die Finanzkommission nach den Grundlagen, auf welchen die neuen Gebühren berechnet wurden. Der Kommission wurde eine umfassende Dokumentation zugestellt über Vollkostenrechnung an Hand der Leistungsberichte 2005 der Bezirksschreibereien.
Seitens der Regierung wird ergänzt, dass das definitive Modell, in dem neben dem reinen Aufwand auch andere Komponenten berücksichtigt werden, ab Mitte 2006 vorliegen wird. Um den neuen Tarif möglichst genau zu eruieren, erfassen die Mitarbeitenden ihre Leistungen noch detaillierter als bisher. Anhand der Auswertung soll ein Tarif mit fixen Gebühren erstellt werden, dessen modulartiger Aufbau leicht nachvollzogen werden kann.
Angesichts allfälliger Konsequenzen für die anderen Gebühren plädiert die Finanzkommission für eine Gesamtschau und eine Vereinheitlichung der Einführung von Vollkostenrechnungen.
6. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 13:0 Stimmen einstimmig, die Vorlage 2006/127 zur Kenntnis zu nehmen.
Binningen, den 8. Juni 2006
Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
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