2006-127


Nachtragskredite

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat keine Nachtragskredite zum Budget 2006.



Kommentar zur Entwicklung des laufenden Haushalts

Gemäss § 24 Absatz 3 Satz 2 des Finanzhaushaltsgesetzes ist ein Kommentar zum Verlauf des Haushaltjahres abzugeben. Eine Prognose der Entwicklung der Laufenden Rechnung zu diesem frühen Zeitpunkt ist schwierig und mit grossen Unsicherheiten behaftet. Soweit bis jetzt erkennbar, verläuft der Haushalt 2006 schlechter als im Voranschlag angenommen. Dabei stehen den Verschlechterungen (höhere Aufwendungen, geringere Erträge) auch positive Effekte (Mehrerträge, Minderaufwendungen) gegenüber.


An Einzelpositionen sind zu erwähnen:


Negative Effekte:


Nach der gegenwärtigen Beurteilung kann das Defizit in der Laufenden Rechnung 2006 unter Berücksichtigung der Nachtragskredite auf ca. - 23 Mio. Franken abgeschätzt werden. Gegenüber dem vom Landrat verabschiedeten Budget 2006 bedeutetet dies eine Abweichung von ca. 21 Mio. Franken.



Antrag

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.


Liestal, 2. Mai 2006


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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