2006-187 (1)


1. Ausgangslage

Am 21. April 2005 überwies der Landrat das Postulat der SVP-Fraktion betreffend Beseitigung von Doppelspurigkeiten im Datenschutz. Der Regierungsrat wurde damit aufgefordert, eine Evaluation des kantonalen Datenschutzgesetzes vorzunehmen und die Notwendigkeit eines kantonalen Datenschutzbeauftragen zu prüfen.
In seiner Antwort vom 18. Juli 2006 zeigt der Regierungsrat auf, dass die im Datenschutzgesetz enthaltenen Grundsätze immer noch Gültigkeit haben. Allerdings muss das Gesetz den Realitäten der heutigen Informationsgesellschaft angepasst werden. Aber auch die technologische Entwicklung, die zunehmende Vernetzung von Datenbanken und der vielfältige Datenaustausch mit Behörden im In- und Ausland machen eine Revision dringend nötig.
Auf die Aussage im Postulat, dass die auf eidgenössischer Ebene erfolgten Regelungen ausreichend seien, stellt der Regierungsrat fest, dass die Kantone verpflichtet sind, ein Kontrollorgan zu bestimmen, das für die Einhaltung des Datenschutzes sorgt. Aber auch in Bezug auf das Übereinkommen 108 des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981 sind die Kantone verpflichtet, eigene angemessene Datenschutzbestimmungen zu erlassen und mindestens eine unabhängige Datenschutzbehörde vorzusehen.
Diese Bedingungen erfüllt der Kanton Baselland mit dem Datenschutzgesetz und den kantonalen Datenschutzbeauftragten.




2. Beratung in der Kommission


An der Sitzung vom 20. November 2006 nahmen die kantonale Datenschutzbeauftragte, Ursula Stucki, und der Präsident der SVP-Fraktion, Jörg Krähenbühl, teil.
Ursula Stucki informierte über die Evaluation des Datenschutzgesetzes. Sie wies insbesondere auf den Revisionsbedarf hin auf Grund der technologischen Entwick-lung und wegen des zunehmenden grenzüberschreitenden Datenaustausches. Regelungsbedarf besteht beim Prinzip der Datensparsamkeit, dem Abrufverfahren, den zeitgemässen Grundsätzen der Datensicherheit und bei der Förderung des Einsatzes datenschutzfreundlicher Technologien.
In Bezug auf den Datenaustausch muss ein besonderes Augenmerk gerichtet werden auf die Zweckbindung, Daten mit erhöhtem Schutzbedarf, das Anzeigerecht, die Vorabkontrolle und die Stellung und Organisation der Datenschutzbehörde.
Die Notwendigkeit des oder der kantonalen Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus der Bundesverfassung und dem Eidgenössischen Datenschutzgesetz.
Jörg Krähenbühl erklärte sich mit der Antwort des Regierungsrates einverstanden. Es werde aufgezeigt, dass tatsächlich Regelungsbedarf auf kantonaler Ebene vorhanden sei. Im Gegenteil, es werde deutlich, dass zusätzlicher Regelungsbedarf bestehe. Jörg Krähenbühl ist im Namen der Postulantin mit der Abschreibung des Vorstosses einverstanden.
In der Diskussion wurde den Kommissionsmitgliedern aufgezeigt, wer die Datenschutzstelle vor allem in Anspruch nimmt: In Bezug auf Beratung ist die Verwaltung die grösste Kundin. Gleich danach kommen Einwohner-innen und Einwohner, die sich Auskunft und Rat holen.
Generalsekretär Stephan Mathis, zeigte auf, dass bei in der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion entstehenden Vorlagen die Datenschutzstelle immer miteinbezogen werde. Häufig ist sie in die Arbeitsgruppe, die eine Vorlage erarbeitet, integriert.
Zum Schluss wies Ursula Stucki darauf hin, dass das Datenschutzgesetz in Bezug auf die Umsetzung von Schengen/Dublin revidiert werden müsse. Diese Teilrevision werde sofort an die Hand genommen, da diese Vorlage bis März 2007 bereit sein müsse.
Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes - gemeinsam mit Basel-Stadt - wird dann in einem 2. Schritt in Angriff genommen.




3. Antrag der Kommission


Die Kommissionsmitglieder erklärten sich befriedigt über die ausführliche Antwort der Regierung und die informativen Ausführungen der Datenschutzbeauftragten und beantragen dem Landrat einstimmig, das Postulat 2004/315 der SVP-Fraktion als erfüllt abzuschreiben.


Birsfelden, 30. November 2006


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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