2006-185 (1)


1. Ausgangslage

Mit dem vorliegenden Geschäft soll die rechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die dem Verwaltungsvermögen zugeordnete Liegenschaft an Dritte zu veräussern, da sie für kantonale Bedürfnisse nicht mehr benötigt wird.
Bei der Unterscheidung zwischen Finanz- und Verwaltungsvermögen und deren Behandlung gelten die §§ 12 und 13 des Finanzhaushaltsgesetzes. Zum Finanzvermögen, über welches der Regierungsrat verfügen kann, gehören diejenigen Vermögenswerte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nur mittelbar mit ihrem Kapitalwert beitragen. Sie dienen dem Kanton hauptsächlich wegen ihres Geldwertes. Sie können ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden.
Dem gegenüber sind dem Verwaltungsvermögen alle Vermögenswerte zuzuordnen, die der öffentlichen Hand unmittelbar zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben auf längere Zeit dienen. Gemäss § 14, Abs. 3 des Finanzhaushaltgesetzes sind Vermögenswerte, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden, zum Restbuchwert in das Finanzvermögen zurück zu übertragen. Der Beschluss zur Rückübertragung obliegt dem Landrat. Der Verkauf der Liegenschaften, bzw. Parzellen fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates.




2. Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 13. September 2006 im Beisein von Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle, sowie Heinz Berger, Leiter des Amts für Liegenschaftsverkehr.




3. Detailberatung


Die Parzelle 702, Hauensteinstrasse 73, Läufelfingen befindet sich ausserhalb der Bauzone. Die Liegenschaft war zusammen mit der Parzelle 500 Bestandteil der Grubenanlage und für die Zwischenlagerung von Material zur Herstellung von Zementwaren errichtet worden. Die Anlage ist noch heute mit den originalen Fördergeräten und Silos ausgerüstet. 1960 wurde die Liegenschaft für die Lagerung von Material (Splitt) des Tiefbauamtes für den Winterdienst durch den Kanton käuflich erworben. Die historische Anlage ist aus technischen Gründen für eine zeitgemässe Lagerung von Streumaterial nicht geeignet und wird daher nicht mehr benötigt.
Der Kultur- und Museumsverein Läufelfingen beabsichtigt die Anlage in der Form eines Industrie- und Gewerbemuseums der Nachwelt zu erhalten und hat ein entsprechendes Gesuch für den Erwerb der Parzelle 702 an den Kanton gerichtet.
Der Buchwert der Liegenschaft beträgt per 1. Januar 2006 Fr.1'200.76.
Das Silogebäude wird als schwer verkäuflich eingestuft. Mit der Abgabe zu einem symbolischen Betrag könnte sich der Kanton von der Unterhaltspflicht befreien. Allerdings muss angesichts der vorliegenden Fotos vom Gelände davon ausgegangen werden, dass das Tiefbauamt die Parzelle der Natur überlassen hat. Umso mehr begrüsst die Finanzkommission das Vorhaben des Kultur- und Museumsverein Läufelfingen.




4. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 11:0 Stimmen, der Übertragung der Liegenschaft der vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zuzustimmen.


Binningen, den 28. September 2006


Der Präsident: Marc Joset



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