2006-7


Die Diskussion bezüglich der Zulässigkeit pauschaler Budgetanträge - ausgelöst durch das kurzfristig vom LR-Präsidenten beim Rechtsdienst angeforderte Gutachten - darf sich nicht ein weiteres Mal wiederholen.

Zwar hat das Gutachten die Zulässigkeit derartiger Anträge bestätigt, hat dann aber gleichzeitig durch eher fragwürdige Interpretationen von Gesetzesartikeln, die nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Thematik „Finanzplan, Voranschlag und Staatsrechung" stehen, die Zulässigkeit in Zweifel gezogen, wonach der Regierung bei der Umsetzung von Kürzungsvorgaben ein Spielraum eingeräumt werden darf.


Wir teilen die Empfehlung des Gutachtens, das eine Gesetzesrevision anregt, und wollen auf diesem Weg eine offensichtlich unklare Situation bereinigen resp. eine Gesetzeslücke im Finanzhaushaltgesetz - und um eine solche handelt es sich letztlich - möglichst schnell schliessen.


Der Regierungsrat wird daher beauftragt, dem Landrat rechtzeitig vor der Debatte über das Budget 2007 Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes vorzulegen, und zwar mit folgendem Inhalt:

Die Frist für das Unterbreiten der Vorlage wird - gemäss § 34, Abs. 3 des Landratsgesetzes - auf 4 Monate gekürzt.



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