2006-68 (1)


Am 23. Februar 2006 reichte Ruedi Brassel die folgende Schriftliche Anfrage ein mit folgendem Wortlaut .

Beantwortung


Frage 1:
Trifft es zu, dass im Rahmen dieser Razzia im Männergeschoss (1. OG) die Zimmertüren gewaltsam aufgebrochen wurden, obwohl die Einsatzleitung über Passepartout-Schlüssel verfügte?


Ja. Die Polizei Basel-Landschaft hatte vom Leiter der Notunterkunft entsprechende Passepartout-Schlüssel erhalten. Diese konnten aufgrund technischer Gegebenheiten und taktischer Überlegungen nicht eingesetzt werden. Die Polizei Basel-Landschaft musste insgesamt sechs verschlossene Türen gleichzeitig öffnen können, um schnell und ohne Vorwarnung in die Räume der Notunterkunft kommen zu können. An den Türen steckte darüber hinaus entweder ein Schlüssel von innen oder die Türen waren zusätzlich mit Gegenständen arretiert.




Frage 2:
Wenn ja, welche Gründe sprechen für ein solches Vorgehen und welche Kosten verursachte es?


Aufgrund von Erfahrungen bei ähnlich gelagerten Einsätzen, entschied sich die Polizei Basel-Landschaft, schnell und gleichzeitig in die verschlossenen Räume einzudringen. Nur so ist es möglich, die zu erwartenden Begleiterscheinungen wie Handgemenge, Raufhandel, Herunterschlucken der Drogen etc. zu verhindern und die Männer vor Ort geordnet und ohne Zwischenfälle zu kontrollieren. Dieses konsequente Vorgehen hat sich bewährt: es waren weder bei den Kontrollierten noch bei den Polizistinnen und Polizisten Verletzte zu beklagen.


Der Sachschaden war gering. Die Türen konnten durch das Personal der Notunterkunft repariert werden (Verschrauben des Türschlosshalters). Es entstanden keine zusätzlichen Kosten. Alle Türen in der Notunterkunft lassen sich einwandfrei öffnen und schliessen.




Frage 3:
Trifft es zu, dass die untersuchten Männer mehrere Stunden gefesselt auf dem nackten Boden sitzen mussten?


Die Männer wurden in zwei beheizte Räume gebracht, wo es ihnen frei stand, zu stehen oder zu sitzen. Aus Sicherheitsgründen wurden die Männer arretiert. Zum Sitzen erhielten die Männer vom Personal der Notunterkunft eine Decke. Der Einsatzleitung der Polizei Basel-Landschaft war es während des ganzen Einsatzes ein grosses Anliegen, dass die abgewiesenen Asylbewerber anständig und korrekt behandelt wurden.




Frage 4:
Bei der Untersuchung wurden etwa 40 gr. Kokain sichergestellt, dazu weiteres Material, bei dem es sich um Diebesgut handeln könnte. Wie beurteilt die Justiz- und Polizeidirektion diese Funde?


40 Gramm Kokain entsprechen einem Verkehrswert von rund 32'000 Franken und sind nicht als kleine Menge zu taxieren. Das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von insgesamt 11'000 Franken bzw. 1'650 Euro waren grösstenteils mit Kokain kontaminiert.




Frage 5:
Im Polizeicommuniqué wurde ausserdem von konfisziertem Bargeld in der Höhe von 11'000 CHF und 1650 Euro gesprochen. Wurden für alle konfiszierten Beträge Quittungen ausgestellt?


Die Polizei hat die beschlagnahmten Beträge, wie es bei dieser strafprozessualen Massnahme vorgesehen ist, in einem Beschlagnahmeprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll wird der Verfahrensleitung beim Statthalteramt Arlesheim übergeben. Über die Rückerstattung der Geldbeträge entscheidet der Untersuchungsrichter.




Frage 6:
Gibt es nach Ansicht der Justiz- und Polizeidirektion eine Obergrenze von Geldbeträgen, die abgewiesene Asylbewerber mit sich tragen dürfen, ohne sich verdächtig zu machen? Wenn ja, wo liegt diese?


Die Polizei greift dann ein, wenn Hinweise auf eine strafbare Handlung vorliegen.




Frage 7:
Besteht der Eindruck, dass die Gesamtheit der BewohnerInnen des Notzentrums in illegale Geschäfte verwickelt ist?


Es ist eine Tatsache, dass immer wieder Personen - meist aus Schwarzafrika - im Gebiet des Notzentrums in Muttenz mit Kokain handeln. Aufgrund dieser Erkenntnisse fand die Razzia statt. Die Polizei Basel-Landschaft wird gemäss ihrem Verfassungsauftrag zur Kriminalitätsbekämpfung weiterhin Kontrollen gegen Drogendealer durchführen - selbstverständlich in Konformität mit den gesetzlichen Grundlagen.


Es ist eine Tatsache, dass im Umkreis des Notzentrums Muttenz mit Kokain bzw. Kügeli gehandelt wird. Es liegen bereits wieder neue Erkenntnisse über Kokainhandel vor. Beunruhigend an der Lage ist, dass in letzter Zeit vermehrt Jugendliche auf Kokain umsteigen und sich an diesem zentral gelegenen Ort in Muttenz mit Kokain versorgen. Die Regierung und die Behörden unseres Kantons verfolgen weiterhin ihre seit langem bewährte Strategie, dass in Baselland keine offenen Drogenszenen geduldet werden.




Frage 8:
Teilt die Justiz- und Polizeidirektion die Ansicht, dass es nötig ist, den grassierenden pauschalen Verdächtigungen von abgewiesenen Asylbewerbern entgegen zu treten und auch in dieser Gruppe klar die Spreu vom Weizen zu trennen?


Gegen diejenigen Personen, die sich nichts zu schulden kommen liessen, wurden auch keine weiteren Massnahmen ergriffen.




Frage 9:
Was für Massnahmen und Bemühungen - abgesehen von den repressiven - erachtet die Justiz- und Polizeidirektion für sinnvoll, um ein Abdriften von abgewiesenen Asylbewerbern in illegale Geschäfte zu verhindern?


Allfällige Massnahmen wären Bundessache, denn die Kantone sind "nur" Vollzugsorgan von Bundesentscheiden. Die wirksamste Prävention wäre, wenn die in Frage stehenden Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) ausreisen würden.


Liestal, 26. September 2006


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin



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