2006-62


Die Sozialhilfekosten werden immer mehr zu einer starken finanziellen Belastung für viele Gemeinden. Überproportional angestiegen sind sie in grösseren Gemeinden, die eine gewisse Zentrumsfunktion innehaben oder einen unterdurchschnittlich kleinen Anteil an finanzstarken Steuerzahlern aufweisen.

Der kantonale Finanzausgleich beinhaltet zwar einen Sozialindex, vermag aber die ungleiche Belastung unter den Gemeinden bei weitem nicht auszugleichen. Zudem ist es jedem Sozialhilfeempfänger und jeder Sozialhilfeempfängerin frei, in eine mehr Anonymität bietende grössere Gemeinde zu ziehen. Damit wird der Graben zwischen den grossen städtischen Gemeinden und den Landgemeinden immer tiefer.

Unsere Nachbarkantone Solothurn und Aargau gehen differenziertere Wege. So bestimmt beispielsweise der Kanton Solothurn in

§54 Absatz 3 des Sozialhilfegesetzes:
Die der Gesamtheit der Einwohnergemeinden anfallenden Sozialhilfekosten, einschliesslich der kantonalen Verwaltungskosten, werden im Verhältnis der Einwohnerzahl der kantonalen Bevölkerungsstatistik auf die Einwohnergemeinden verteilt.


Wir ersuchen den Regierungsrat die bisherige Regelung dahingehend zu ändern, dass inskünftig eine tatsächliche Solidarität zwischen allen Gemeinden in unserem Kanton entsteht.
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