Vorlage an den Landrat

2. Ausgangslage


Bekannt ist, dass sich die Rahmenbedingungen für den Einstieg in die berufliche Grundbildung in den letzten Jahren stark verändert haben. Die Anforderungen sind markant gestiegen. Gefragt sind als Berufslernende zunehmend nur noch Jugendliche mit einem gut gefüllten Schulrucksack und guten Umgangsformen.
Gleichzeitig hat die Zahl der Arbeitsplätze für Ungelernte im Zuge der Automatisierung repetitiver Arbeit stark abgenommen. Damit sind genau diejenigen Stellen verschwunden, die noch vor einigen Jahren für jene Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Verfügung standen, die nicht über die Voraussetzungen für eine Lehre verfügten und deshalb Arbeit als Ungelernte suchten.
Höhere Hürden für den Lehreinstieg und gleichzeitig weniger Stellen für Hilfskräfte: Für die intellektuell schwächeren und/oder sozial schwierigeren Schulabgängerinnen und Schulabgänger hat sich die Situation verschlechtert. Ihre Chance, Arbeit zu finden, ist deutlich kleiner als die Wahrscheinlichkeit, dass sie über kurz oder lang zu Sozialfällen werden.

Bei vielen Jugendliche ist am Ende ihrer Schulpflicht die Diskrepanz zwischen ihren Kompetenzen und Defiziten einerseits und den Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt
so gross, dass sie ohne zusätzliche Anstrengungen nicht überbrückt werden kann.
Eine grosse Zahl (rund 500 pro Jahr) von Jugendlichen unsres Kantons findet den Weg in die Berufsbildung dank einem zusätzlichen Brückenangebot. Während einem einjährigen schulischen oder berufsfeldorientierten Brückenangebot gelingt es ihnen, sich die diejenigen Kompetenzen zu erarbeiten, die für den erfolgreichen Beginn der beruflichen Grundbildung notwendig sind.
Zirka 70 Schulabgänger und -abgängerinnen pro Jahr finden einen Weg mit der Unterstützung durch die Jugendberatungsstelle ‚wie weiter?'.
Einer kleinen Zahl jedoch ? auszugehen ist in unserem Kanton von zwanzig bis dreissig ? gelingt es mit traditionellen Mitteln nicht, den Anschluss herzustellen.
Noch einmal das selbe, also ein weiteres Jahr in der gewohnten oder einer hnlichen (schulischen) Umgebung bringt diese Jugendlichen nicht weiter, es braucht eine andere Ausbildungsstruktur und eine andere Pädagogik.

Wenn das Problem Jugendarbeitslosigkeit prophylaktisch und nicht nur reaktiv angegangen werden soll, dürfen Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach der obligatorischen Schulzeit nicht direkt in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Auch auf den ersten Blick ‚berufsbildungsunfähige' Schulabgängerinnen und Schulabgänger sind darauf angewiesen, eine niederschwellige berufliche Grundbildung (Attestausbildung) antreten zu können oder mindestens eine Arbeitsstelle zu finden. Es muss mit allen Mitteln versucht werden, sie für die Arbeitswelt fit zu machen.
Junge Menschen, die nach dem Schulabschluss als Erstes erleben, dass niemand sie brauchen kann und dass sie deshalb auf Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung angewiesen sind (und ? nach einer Karenzfrist ? darauf auch ein Anrecht haben), sind spter nur noch schwer dazu zu bewegen, auf diese Unterstützung zu verzichten und sich statt dessen mit grossen Anstrengungen und ohne grossen Lohn für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.
Arbeitslosenmassnahmen sind an relativ enge gesetzliche Vorgaben gebunden, die zum Teil nicht sehr zielgruppengerecht sind.

Die Verantwortlichen des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung und des kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit sind deshalb der Meinung, dass Jugendliche so lange im pädagogischen System behalten werden sollen, als Hoffnung besteht, dass Arbeitslosigkeit verhindert werden kann ? Arbeitslosenmassnahmen sollen nur die ultimo ratio' sein.
Entsprechend besteht in unserem Kanton Zurückhaltung in Bezug auf die so genannten Motivationssemester nach den Regeln der Arbeitslosenversicherung. Auch für die Gruppe der am schwierigsten in den Arbeitsprozess zu integrierenden Schulabgängerinnen und Schulabgänger werden Beratungs- und Bildungsmassen favorisiert, die nach pädagogischen Konzepten arbeiten (wie zum Beispiel die ? vom Bund mitfinanzierte ? Jugendberatungsstelle wie weiter?').

Eine Projektgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung, des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit und der Sozialdienste hat vor einigen Monaten untersucht, wie die Zahl der Jugendlichen, die auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuss fassen können, verringert werden könnte. Dabei ist sie zum Schluss gekommen, dass einerseits bei der Jugendberatungsstelle ‚wie weiter?' Optimierungen möglich sind (diese werden zur Zeit umgesetzt), dass es aber andererseits auch Jugendliche gibt, die nur durch eine straffere und längere Begleitung arbeitsmarkttauglich gemacht werden können oder gegebenenfalls mit professioneller Begleitung in eine IV-Lösung geführt müssen.

Die Projektgruppe schätzt, dass es eine Gruppe von 20-30 Jugendlichen ist, für die in unserem Kanton bisher ein Erfolg versprechender Weg fehlt, die aber durch ein zielgerichtetes Arbeitstraining den Anschluss an den offenen oder geschützten Arbeitsmarkt finden würden. Für sie will das hier vorgeschlagene Projekt 'check-in aprentas ' eine Lösung anbieten.



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