Vorlage an den Landrat

6. Kosten und Finanzierung


Die Gesamtkosten des Projekts können erst grob abgeschätzt werden. Ausgehend von Erfahrungszahlen lassen sich für die Arbeitsmodule folgende Angaben machen:

Bei der Erstellung von Naturgefahrenkarten und Ereigniskatastern haben die Kantone Anspruch auf Bundesbeiträge. Die Beitragsberechtigung ergibt sich aus der Wasser-bau- und Waldgesetzgebung. Für die Subventionsverfügungen zuständig ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU), in dem seit dem 1.1.2006 die beiden ehemaligen Bundesämter BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) und BWG (Bundesamt für Wasser und Geologie) vereint sind. Aufgrund der aktuellen Finanzkraft des Kantons darf mit Bundesbeiträgen von 33% = CHF 1'353'000. -- an den subventionsberechtigten Teil der Projektkosten (CHF 4'100'000. -- für Erstellung der Gefahrenkarte) gerechnet werden. Für den „Anteil Wasserbau" (entspricht 2/3 der subventionsberechtigten Kosten, d.h. 2/3 von CHF 4'100'000.-- = CHF 2'733'333.--) liegt bereits eine Subventionsverfügung vom 20. Dezember 2005 des damals zuständigen BWG vor. Der verfügte Bundesbeitrag liegt wie erwartet bei 33% der tatsächlichen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 902'000.-- (entspricht 33% von CHF 2'733'333.--).


Bei Gesamtkosten (Kostendach) von CHF 4'150'000.-- (inkl. Mwst.) und einem Beitragssatz von 33% verbleiben Restkosten in der Höhe von CHF 2'797'000.--.


Anteil Kanton 40% = CHF 1'118'800.--, Anteil BGV 60% = CHF 1'678'200.--.


Diese Kosten fallen in den Jahre 2006 bis 2011 an.


Die kantonsseitigen Ausgaben sind im Budget und Finanzplan eingestellt.




7. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf (Beilage 1) zu beschliessen.


Liestal, 21. Februar 2006


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin


Entwurf Landratsbeschluss


Beilagen 1 - 6 [PDF]



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