Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarten Basel-Landschaft | |
vom: | 21. Februar 2006 | |
Nr.: | 2006-058 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4. Das Projekt
4.1 Projektauftrag
Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes, des Kanton Basel-Landschaft und im Sinne der Koordination aller raumplanerischen und gebäudebezogenen Massnahmen zur Elementarschadenverhütung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) ist dafür zu sorgen, dass möglichst umgehend
- | für sämtliche relevanten gravitativen Gefahrenarten (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag / Bergsturz, Murgang) Naturgefahrenkarten erstellt werden, welche aufzeigen, in welchem Mass und mit welcher Häufigkeit definierte Schutzgüter (rechtskräftig ausgeschiedene Bauzonen, inkl. angrenzender Pufferzone) von bestimmten Naturgefahren bedroht sind. |
- | mittels raumplanerischer Instrumente (Richt- und Nutzungspläne) sichergestellt wird, dass die räumlichen Nutzungen und baulichen Tätigkeiten im Kanton auf die Naturgefahren abgestimmt werden. |
- | die BGV in Gefahrenzonen gemäss Nutzungsplan, gestützt auf das Bau- und Zonenreglement, künftig im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bauliche Auflagen zur Schadensverhinderung oder -minimierung formulieren kann. |
- | eine regierungsrätliche Kommission „Naturgefahren" geschaffen wird, welche im Bereich Naturgefahrenprävention Anlauf- und Koordinationsstelle sein soll. |
Die Beurteilung und Prävention von Naturgefahren ist eine Aufgabe, die das Zusammenwirken verschiedenster Akteure voraussetzt. Die Hauptaufgabe dieser Kommission wird es sein, alle diese Akteure zu koordinieren, um die notwendigen Arbeitsschritte in der Naturgefahrenprävention voranzutreiben.
Hauptprodukte aus dem Projekt "Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft" sind
- | Gefahrenkarten, welche die Flächen im Bereich rechtskräftig ausgeschiedener Bauzonen (inkl. angrenzender Pufferzone von ca. 150m Breite) bezeichnen, auf denen ein erhebliches Gefährdungspotential für Leib und Leben sowie für Infrastruktur und Immobilien besteht. |
- | alle notwendigen gesetzlichen Änderungen , die bewirken, dass die BGV im Baubewilligungsverfahren bauliche Auflagen zur Elementarschadenverhütung formulieren kann und die Gemeinden verpflichtet werden, die Gefahrenbereiche bei planungsrechtlichen sowie baurechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. |
- | eine regierungsrätliche Kommission „Naturgefahren". |
4.2 Projektorganisation
Grafik: Projektorganisation [PDF]
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