Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarten Basel-Landschaft | |
vom: | 21. Februar 2006 | |
Nr.: | 2006-058 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
2. Zusammenfassung
Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, Naturgefahrenkarten zu erstellen. Diesem Auftrag ist der Kanton Basel-Landschaft bis heute nicht nachgekommen.
Die Elementarschäden beliefen sich im Zeitraum von 1992-2004 auf ca. 141 Mio. Franken. Diese Schadensumme zeigt, dass die Thematik Naturgefahren auch für den Kanton Basel-Landschaft relevant ist.
Gemäss dem gesetzlichen Auftrag sollen die Gefährdungssituation im Kanton Basel-Landschaft aufgezeigt und, wo nötig, Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren definiert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Rahmen des Projektes „Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft"
- | für sämtliche gravitativen Gefahrenarten (ausser Erdbeben) im Bereich von rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen (inkl. angrenzender Pufferzone) Naturgefahrenkarten erstellt werden. |
- | alle notwendigen gesetzlichen Änderungen getroffen werden, die bewirken, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) im Baubewilligungsverfahren bauliche Auflagen zur Elementarschadenverhütung formulieren kann und die Gemeinden verpflichtet werden, die Gefahrenbereiche bei planungsrechtlichen sowie baurechtlichen Verfahren zu berücksichtigen. |
- | eine regierungsrätliche Kommission „Naturgefahren" eingerichtet werden. |
- | die Projektarbeiten nach Bewilligung durch den Landrat (ab 1. Quartal 2006) begonnen und Ende 2010 fertig gestellt werden. |
Die Projektkosten belaufen sich auf total CHF 4'150'000.-- (inkl. MwSt).
Mit einer Beteiligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) am subventionsberechtigten Teil der Projektkosten (=CHF 4'100'000.--) von 33% = CHF 1'353'000.-- darf, aufgrund der aktuellen Finanzkraft des Kantons, gerechnet werden. Für den „Anteil Wasserbau" (2/3 der subventionsberechtigten Projektkosten) liegt die Subventionsverfügung über Bundesbeiträge bis zum Höchstbetrag von CHF 902'000.-- bereits vor.
Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) übernimmt (nach Abzug der Bundessubvention) 60% der verbleibenden Kosten = CHF 1'678'200.--.
Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft (nach Abzug der Bundessubvention) beträgt 40% der verbleibenden Kosten = CHF 1'118'800.--.
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