Vorlage an den Landrat

2. Zusammenfassung


Die Bundesgesetzgebung verpflichtet die Kantone, Naturgefahrenkarten zu erstellen. Diesem Auftrag ist der Kanton Basel-Landschaft bis heute nicht nachgekommen.


Die Elementarschäden beliefen sich im Zeitraum von 1992-2004 auf ca. 141 Mio. Franken. Diese Schadensumme zeigt, dass die Thematik Naturgefahren auch für den Kanton Basel-Landschaft relevant ist.


Gemäss dem gesetzlichen Auftrag sollen die Gefährdungssituation im Kanton Basel-Landschaft aufgezeigt und, wo nötig, Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren definiert werden.


Um dieses Ziel zu erreichen, sollen im Rahmen des Projektes „Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft"


Die Projektkosten belaufen sich auf total CHF 4'150'000.-- (inkl. MwSt).


Mit einer Beteiligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) am subventionsberechtigten Teil der Projektkosten (=CHF 4'100'000.--) von 33% = CHF 1'353'000.-- darf, aufgrund der aktuellen Finanzkraft des Kantons, gerechnet werden. Für den „Anteil Wasserbau" (2/3 der subventionsberechtigten Projektkosten) liegt die Subventionsverfügung über Bundesbeiträge bis zum Höchstbetrag von CHF 902'000.-- bereits vor.


Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) übernimmt (nach Abzug der Bundessubvention) 60% der verbleibenden Kosten = CHF 1'678'200.--.


Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft (nach Abzug der Bundessubvention) beträgt 40% der verbleibenden Kosten = CHF 1'118'800.--.



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