Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Vorlagentitel: | Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarten Basel - Landschaft | |
vom: | 21. Februar 2006 | |
Nr.: | 2006-058 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Landratsbeschluss betreffend den Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft - ENTWURF
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Dem Projektantrag „Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft" und der Errichtung einer regierungsrätlichen Kommission „Naturgefahren" wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 4'150'000.-- (inkl. Mwst.) als Kostendach bewilligt. |
2. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund gemäss gesetzlichen Grundlagen mit einem voraussichtlichen Betrag von CHF 1'353'000.-- und die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) gemäss Beschluss vom 26.11.2002 mit CHF 1'678'200.-- beteiligen werden. Der Kantonsanteil von CHF 1'118'800.-- wird im Konto 2225.31891.004 (Forstamt beider Basel) eingestellt. |
3. | Nachgewiesene teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt. Preisstand ist das Datum der Offertöffnung. |
4. | Im Weiteren wird der Regierungsrat beauftragt, eine regierungsrätliche Kommission „Naturgefahren" einzusetzen. |
5. | Der Regierungsrat wird ermächtigt, die BGV mit der Projektleitung zu beauftragen und diesbezüglich eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen. |
6. | Die voraussichtlichen Jahresquoten (Brutto) für den Kanton Basel-Landschaft werden zu Lasten der Voranschläge genehmigt; sie betragen: |
2006 : | CHF | 50'000.-- |
2007 : | CHF | 250'000.-- |
2008 : | CHF | 250'000.-- |
2009 : | CHF | 250'000.-- |
2010 : | CHF | 250'000.-- |
2011 : | CHF | 68'800.-- |
7. | Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 b der Staatsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
8. | Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. |
Liestal,
IM NAMEN DES LANDRATES
der Präsident:
der Landschreiber:
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