2006-58 (1)
Bericht Nr. 2006-058 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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15. August 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Viele grosse Unwetter mit riesigen materiellen Schäden und leider zum Teil sogar mit menschlichem Leid mussten in den letzten Jahren vermehrt auch in der Schweiz zur Kenntnis genommen werden. Diese Situation veranlasste den Bund, von den Kantonen die Erstellung von „Naturgefahrenkarten" zu verlangen. In der Naturgefahrenkarte werden nur gravitative Gefahren wie Hochwasser, Überschwemmungen, Rutschungen oder Steinschläge erfasst.
Dieser Forderung kommt unser Kanton mit der vorliegenden Vorlage nach. Die auf 6 Jahre verteilten Kosten werden zwischen Bund, Basellandschaftlicher Gebäudeversicherung und Kanton Basel-Landschaft aufgeteilt.
2. Kommissionsberatung
Die BPK behandelte dieses Geschäft an ihren Sitzungen vom 1. 6. 06 und 29. 6. 06. Sie wurde dabei von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider, Frau Veronika Röthlisberger, Projektleiterin bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung, sowie Herrn Martin Huber, Leiter Kantonsplanung ARP, kompetent beraten.
Eintreten war unbestritten.
3. Detailberatung
An der Sitzung vom 1. 6. 06 wurde der BKP anhand einer Beamerpräsentation die ganze Vorlage im Detail vorgestellt. Es ging um die Fragen, was Naturgefahrenkarten sind, was und wem sie nützen, etc. Anhand von Beispielen wurde etwa erklärt, wie bauliche Massnahmen schützen können, welches die Zuständigkeiten sind und wie bei Schadenserledigungen vorgegangen wird.
Die Kommission nutzte die Gelegenheit, einige Fragen zu „deponieren", die an der folgenden Sitzung, wiederum anhand einer Beamerpräsentation, beantwortet wurden. Als Basis für die Karte und die Kostenberechnung wurde für die Gemeinde Waldenburg eine einzelne Karte vorweg erstellt. An diesem Beispiel wurden auch viele Angaben zum möglichen zeitlichen Beurteilungsmassstab gemacht.
Die Naturgefahrenkarte BL ergibt keine Änderungen der Versicherungsleistungen der BGV, aber die BGV erhält Kompetenzen für Auflagen zum Schutz vor Elementarschäden.
In der Diskussion wurde auch die Frage der Erdbebenvorsorge erläutert. Erdbeben gehören nicht in diese Kategorie.
Ein wichtiger Punkt in der Diskussion stellten die raumplanerischen Auswirkungen dar. In diesem Bereich ist es möglich, durch die Raumplanung Schutz vor Naturgefahren im gravitativen Bereich zu erwirken.
Im Falle von Auszonungen wegen Naturgefahren sind die Gemeinden zuständig. Lausen hat als Beispiel im Raume Galmshübel wegen Rutschgefahren ausgezont.
Die Zusammensetzung der Kommission "Naturgefahren" wird vom Regierungsrat festgelegt.
Die Gefahrenhinweiskarte BL wurde in Muttenz am 19. 6. 06 öffentlich vorgestellt.
4. Antrag an den Landrat
Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, den Anträgen 1 bis 8 ohne Änderungen zuzustimmen.
Liestal, 15. August 2006
Namens der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Peter Holinger
Beilage:
Landratsbeschluss betreffend den Verpflichtungskredit Naturgefahrenkarte Basel-Landschaft
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