2006-57


Immer wieder werden dem Landrat Resolutionen des Oberrheinrats vorgelegt, die an die Regierung adressiert sind und stets entstehen dieselben Diskussionen:

Die BKSK ersucht das Büro des Landrats, die Zuständigkeit, das Verfahren und die Möglichkeiten zur Umsetzung von Resolutionen zu klären und allenfalls eine Neuregelung der Geschäftsordnung des Landrats ausarbeiten zu lassen.



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