2006-57
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Verfahrenspostulat der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission: Behandlung von Resolutionen
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Autor/in:
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Karl Willimann
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Eingereicht am:
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16. Februar 2006
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Nr.:
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2006-057
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Immer wieder werden dem Landrat Resolutionen des Oberrheinrats vorgelegt, die an die Regierung adressiert sind und stets entstehen dieselben Diskussionen:
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Ist die Regierung oder der Landrat Behandlungsinstanz von Resolutionen? Wenn der Landrat: Was ist sein Auftrag und welche Kommission des Landrats ist grundsätzlich zuständig?
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Sind materielle Beschlüsse (Zustimmung/Ablehnung) oder bloss die Kenntnisnahme zu beschliessen?
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Bei Zustimmung: Wie werden die Resolutionen umgesetzt; können Empfehlungen abgegeben werden und an wen?
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Die BKSK ersucht das Büro des Landrats, die Zuständigkeit, das Verfahren und die Möglichkeiten zur Umsetzung von Resolutionen zu klären und allenfalls eine Neuregelung der Geschäftsordnung des Landrats ausarbeiten zu lassen.
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