2006-54
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Rosmarie Brunner: Verkehrssituation Neuhof Liestal - Bubendorf
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Autor/in:
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Rosmarie Brunner, SVP (Daniela Gaugler, SVP)
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Eingereicht am:
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16. Februar 2006
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Nr.:
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2006-054
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Im Sommer 2004 wurde die Kantonsstrasse Liestal - Bubendorf im Bereich Neuhof saniert. Mit verschiedenen Massnahmen wollte man der Sicherheit Rechnung tragen. So wurden für die Bauernhöfe links und rechts der Kantonsstrasse eine Einspurstrecke realisiert. Im selben Moment wurde der Fussgängerstreifen, der sich seit über 30 Jahren dort befunden hat, entfernt und dafür wurden Inseln montiert.
In der Zeit seit der Sanierung hat es sich gezeigt, dass die neue Situation im Bereich der Neuhöfe für die Fussgänger gefährlicher wurde. Die Überquerung der Strasse gleich einem Spiessrutenlauf. Es muss nicht nur auf den Strassen- (alle 3 Sekunden ein Fahrzeug, ohne Bahn) sondern auch noch auf den Bahnverkehr acht gegeben werden. Durch den Fussgängerstreifen wurde der Verkehr dazu aufgefordert den Passanten den Vortritt zu gewähren. Dies wurde so akzeptiert und hatte in den letzten 30 Jahren zu keinem Unfall geführt.
Mehrere Sitzungen mit allen involvierten Parteien im letzten Jahr haben zu keiner allseitig tragbaren Lösung geführt.
Die Familien links und rechts der Kantonsstrasse fürchten um das Leben ihrer Kinder. Die Lebensqualität wird massiv beeinträchtigt.
Wir bitten den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
1.
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Warum ist im Bereich Talhaus die Signalisation 60 km/h möglich und bei den Neuhöfen nicht?
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2.
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Warum kann auf den Kantonsstrassen Aesch - Ettingen oder Wintersingen - Magden bei Bauernhöfen das Tempo von 80 km/h auf 50-60km/h reduziert werden und auf der Raserstrecke Liestal - Bad Bubendorf nicht?
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3.
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Mit der Aufhebung des Bahnüberganges Neuhof wird dem Landwirt Weber ein Teil seiner Existenzgrundlage entzogen. Wie stellt sich die Regierung vor, dass Herr Weber die 6 ha eigenes und 8 ha gepachtetes Land auf der anderen Seite der Kantonsstrasse bewirtschaften soll oder das Vieh auf die Weiden geführt werden kann?
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4.
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Ist es richtig, dass die ARA Frenke 3 in ca. 3-4 Jahren ausgebaut wird und durch diese Erweiterung die Frequentierung des Werkverkehrs in grösserem Ausmass zunimmt?
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5.
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Warum wird die ARA-Kreuzung Frenke 3 (Wunsch des Amtes industrielle Betriebe, 13.12.04) den Sicherheitsaspekten (Barriere) nicht angepasst und im Zuge dieser Sanierung ein Fussgängerstreifen zur sicheren Querung der Kantonsstrasse eingerichtet?
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6.
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Wie verhalten sich die Kosten für eine Parallelerschliessung via Gräubern für Neuhof 1 und Umleitung ARA-Verkehr mit allen Anpassungen über Bubendorf?
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7.
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Und welche Kosten würde ein gesicherter Bahnübergang mit Fussgängerstreifen bei der ARA-Kreuzung verursachen?
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7.
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Könnten die Zufahrten ARA und Neuhof 1 mit einem Übergang realisiert werden? Welche Kosten würde diese Variante verursachen?
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8.
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Es haben sich schon einige Unfälle ereignet haben, bei denen Fahrzeuge entweder die WB-Geleise oder das Trottoir tangiert haben. Kann sich die Regierung wirklich mit gutem Gewissen vorstellen, dass der Schulweg von Kindergarten- und Primarschülern auf dem Trottoir entlang der Kantosstrasse zu bewältigen ist?
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10.
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Am 23.12.05 konnte nur mit Glück ein Unfall verhindert werden. Herr Weber hat daraufhin den Herren Beat Schüpbach und Peter Müller eine E-mail gesandt. Er wartet noch heute auf eine Antwort. Ist dies im Sinne der Regierung?
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11.
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Will die Regierung wirklich zu warten, bis ein schwerer Unfall geschieht und die Verantwortung dafür tragen?
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