2006-53 (1)


An der Landratssitzung vom 16. Februar 2006 reichte Landrätin Helen Wegmüller, SVP-Fraktion, eine Interpellation ein mit dem Titel «Vogelgrippe erreicht Europa - Ist das Baselbiet gerüstet?» Der Vorstoss hat folgenden Wortlaut:

«Das auch für die Menschen gefährliche Vogelgrippenvirus H5N1 hat die EU-Länder Österreich und Deutschland erreicht. In Italien und Griechenland wurden die Erreger in toten Wildschwänen nachgewiesen. Wir möchten den Regierungsrat deshalb bitten, uns folgende Fragen zu beantworten.




Antwort des Regierungsrates


1. Wie lange dauert es, einen Impfstoff herzustellen?


Zunächst muss für die Produktion eines neuen Impfstoffes das neu aufgetretene Virus isoliert werden. Anschliessend kann im Fall von Grippeimpfungen, deren Technologie gut etabliert ist, in etwa einem halben Jahr die Produktion aufgenommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Produktion von zertifizierten, virenfreien Hühnereiern (befruchtet) genügt. Der Impfstoff kann also nicht ohne weiteres neben dem bisherigen Impfstoff in grossen Mengen produziert werden.




2. Wie gross ist das Lager von Tamiflu oder anderen ähnlich wirkenden Substanzen im Kanton Baselland?


Die Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal haben einen Vorrat an Tamiflu angelegt, der die Empfehlung des Bundes (10 Packungen pro Spital) ca. um das Zehnfache übersteigt. Zur Zeit besteht übrigens kein Lieferengpass mehr.




3. Wie weit reicht diese Menge?


Vorauszuschicken ist, dass die Vogelgrippe nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird, dass also allerhöchstens mit Einzelfällen menschlicher Infektionen zu rechnen ist. Die Vorräte genügen, um allfällige Einzelpatienten mit einer H5N1-Infektion zu behandeln, wie auch gleichzeitig erkrankte Personen mit einer schweren konventionellen Grippe. Zudem kann das Spitalpersonal, das mit H5N1-Patienten in engen Kontakt gerät ebenso prophylaktisch abgeschirmt werden wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärdienstes und die Jagdaufseher, die mit erkrankten oder toten Vögeln umgehen müssen.




4. Ist man in den Alters- und Pflegeheimen mit genügend Medikamenten eingedeckt?


Alters- und Pflegeheime dürften kaum mit Vogelgrippe-Problemen konfrontiert werden. Eine spezifische Vorratshaltung erübrigt sich deshalb.




5. Sind die Kantonalen und Gemeindewerkhöfe instruiert, wie die toten Tiere mit dem Vogelgrippenvirus einzusammeln sind (Schutzkleidung, etc.) und wo die toten Vögel rasch und richtig entsorgt werden können?


Das Einsammeln erfolgt durch die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher; diese wurden schriftlich instruiert. Zudem ist die Jagdaufsicht aus der Zeit, als die Tollwut bei uns noch vorhanden war, im Umgang mit toten Wildtieren vertraut. Die zuständigen Behörden (Gemeinden, Polizei) sind informiert. Ebenso wurden die Gemeinden speziell auf die Aufgabe der Wasenmeisterinnen und Wasenmeister im Zusammenhang mit der Vogelgrippe hingewiesen. Die erforderliche Schutzausrüstung sowohl für die Jagdaufsicht wie die Wasenmeisterinnen und Wasenmeister ist vorhanden. Sollte bei uns ein Fall von Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt werden, werden diese Personen mit der entsprechenden Schutzausrüstung versorgt werden. Vergleiche dazu auch die Informations- und Instruktionsschreiben des Kantonstierarztes, die auf der Internetseite des Kantons öffentlich zugänglich sind (www.baselland.ch/docs/vsd/tierarzt/main_tierarzt.htm).




6. Gibt es für den Ausnahmezustand, Auftreten des für den Menschen gefährlichen Vogelgrippenvirus im Baselbiet, in den Kantonsspitälern einen Notfallplan?


Die Kantonsspitäler Bruderholz und Liestal sowie das UKBB haben spezifische Richtlinien für die Aufnahme, Untersuchung und Behandlung von Patienten mit Verdacht auf Influenza H5N1-Infektion erarbeitet. Diesen drei Spitälern sollen Verdachtspatienten ausschliesslich zugewiesen werden. Die ärztlichen Grundversorger im Kanton wurden dahingehen orientiert.


Anlässlich der Sitzung des Pandemiestabes vom 2. März 2006 unter der Leitung des Kantonsarztes wurden auch die anderen Spitäler aufgefordert, Arbeitsrichtlinien zum Umgang mit H5N1-Patienten schriftlich festzuhalten, da nicht mit hundertprozentiger Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die festgelegten Patientenpfade in jedem Fall eingehalten werden.


Liestal, 21. März 2006


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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