2006-45


Eine rasche Realisierung der H2 wird nur möglich sein, wenn das vor dreieinhalb Jahren rechtskräftig gewordene Bauprojekt mit durchgehendem Tunnel umgesetzt wird. Wird von Seiten des Regierungsrates und des Landrates eine teilweise Deckenöffnung angestrebt, so ist mit langen Rechtsstreitigkeiten zu rechnen.

Damit die H2 im Abschnitt Liestal- Pratteln gebaut werden kann, muss das ursprüngliche, dem Baselbieter Souverän am 24. September 1995 vorgelegte generelle Projekt, eingehalten werden.


Gemäss veränderten Rahmenbedingungen im Bereich der Tunnelsicherheit muss dafür mit Mehrkosten von 35 Mio. Franken gerechnet werden. Mit den in Aussicht gestellten Bundesmitteln verringert sich dieser Betrag erheblich.


Dieser Zusatzkredit ist sinnvollerweise in einem zweiten, selbständigen Landratsbeschluss zum Spezialgesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal zu beschliessen und gegebenenfalls im gleichen Zeitpunkt mit dem Spezialgesetz zur Volksabstimmung vorzulegen. Dieser Zusatzkredit ist eine Kompromisslösung. Die Einsprecher können ihre Einsprache zurückziehen und der Landrat kann mit einer deutlichen Mehrheit Spezialgesetz und Zusatzkredit beschliessen.


Eine Annahme des Zusatzkredits würde demnach den Bau der H2 beschleunigen, eine Ablehnung wäre keine Verwerfung des bereits bewilligten Verpflichtungskredits.


Der Landrat wird eingeladen

die Motion mit folgendem Auftrag am 23. März 2006 zu überweisen:


Der Regierungsrat wird beauftragt einen Zusatzkredit über 35 Mio. Franken zu beantragen, damit die Auflagen der Tunnelsicherheit erfüllt werden können und die volle Tunnellösung H2 realisiert werden kann. Zusatzkredit und Spezialgesetz sind gegebenenfalls gleichzeitig zur Volksabstimmung zu bringen.



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