2006-42 (1)
Bericht Nr. 2006-042 an den Landrat |
Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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4. Mai 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Sammelvorlage von Motionen und Postulaten, die zur Abschreibung beantragt werden
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Bemerkungen:
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1 Einleitung
Die Geschäftsprüfungskommission schliesst sich den einleitenden Feststellungen der Regierung in bezug auf die Rechtsgrundlagen und das Verfahren an.
Die Sammelvorlage ist ein effizientes Instrument, um offensichtlich erledigte oder politisch nicht mehr relevante Vorstösse abschreiben zu lassen, ohne Einzelberichte vorlegen zu müssen. Werden die Anträge schlüssig begründet, wird der Landrat die Abschreibung gutheissen.
Analog zum Verfahren mit der Sammelvorlage der nicht fristgerecht erfüllten parlamentarischen Vorstösse (LRV 2006/041 ) wurden die Verfasser/innen der zur Abschreibung vorgeschlagenen Vorstösse (Ziffer 2) mit Rundschreiben um ihre Stellungnahmen gebeten. Die eingegangenen Antworten wurden in die Beratung miteinbezogen.
Die Geschäftsprüfungskommission hat die Sammelvorlage 2006/042 zu den sechs Postulaten und zwei Motionen, die vom Regierungsrat zur Abschreibung beantragt werden, an ihren Sitzungen vom 30. März 2006 (Subkopräsidenten) bzw. 04. Mai 2006 (Plenum) behandelt und beschloss:
2 Abzuschreibende Aufträge
2.1 Finanz- und Kirchendirektion
Keine Abschreibungsanträge.
2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
2.2.1 Das Postulat 2004/272 sei abzuschreiben.
2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
2.3.1
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Die Motion
2003/311
sei abzuschreiben.
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2.3.2
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Das Postulat
2004/116
soll
nicht abgeschrieben
werden.
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Die Postulantin erklärt die Abschreibung als widersinnig, bevor eine Beantwortung oder Erledigung vorliegt.
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Die GPK schliesst sich dieser Auffassung an: Das Postulat soll aufgrund des abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens beantwortet werden.
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2.3.3
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Das Postulat
2004/288
sei abzuschreiben.
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Der Postulant ist mit der Abschreibung nicht einverstanden. Er erklärt:
«Der Bau der H2 ist noch nicht gesichert. Zudem wird das Stauproblem bis zur Fertigstellung der H2 existent sein.»
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Die GPK-Subko III hingegen erachtet die Erläuterungen in der Vorlage als ausreichend und beantragt, dem regierungsrätlichen Abschreibungsantrag zu folgen.
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2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Keine Abschreibungsanträge.
2.5 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
2.5.1
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Die Motion
2005/037
sei abzuschreiben.
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2.5.2 -2.5.3
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2.6 Landeskanzlei / Kantonsgericht / Büro LR
2.6.1 Das Verfahrenspostulat 2005/030 sei abzuschreiben.
3 Antrag
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, nur die von ihr in diesem Bericht unter Ziffer 2 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse abzuschreiben und die übrigen Vorstösse zur Weiterbearbeitung stehen zu lassen.
Liestal, den 04. Mai 2006
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Der Präsident: Dieter Schenk
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