2006-42 (1)


1 Einleitung

Die Geschäftsprüfungskommission schliesst sich den einleitenden Feststellungen der Regierung in bezug auf die Rechtsgrundlagen und das Verfahren an.


Die Sammelvorlage ist ein effizientes Instrument, um offensichtlich erledigte oder politisch nicht mehr relevante Vorstösse abschreiben zu lassen, ohne Einzelberichte vorlegen zu müssen. Werden die Anträge schlüssig begründet, wird der Landrat die Abschreibung gutheissen.


Analog zum Verfahren mit der Sammelvorlage der nicht fristgerecht erfüllten parlamentarischen Vorstösse (LRV 2006/041 ) wurden die Verfasser/innen der zur Abschreibung vorgeschlagenen Vorstösse (Ziffer 2) mit Rundschreiben um ihre Stellungnahmen gebeten. Die eingegangenen Antworten wurden in die Beratung miteinbezogen.


Die Geschäftsprüfungskommission hat die Sammelvorlage 2006/042 zu den sechs Postulaten und zwei Motionen, die vom Regierungsrat zur Abschreibung beantragt werden, an ihren Sitzungen vom 30. März 2006 (Subkopräsidenten) bzw. 04. Mai 2006 (Plenum) behandelt und beschloss:



2 Abzuschreibende Aufträge

2.1 Finanz- und Kirchendirektion


Keine Abschreibungsanträge.



2.2 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


2.2.1 Das Postulat 2004/272 sei abzuschreiben.



2.3 Bau- und Umweltschutzdirektion


2.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


Keine Abschreibungsanträge.



2.5 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion



2.6 Landeskanzlei / Kantonsgericht / Büro LR


2.6.1 Das Verfahrenspostulat 2005/030 sei abzuschreiben.



3 Antrag

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, nur die von ihr in diesem Bericht unter Ziffer 2 zur Abschreibung empfohlenen Vorstösse abzuschreiben und die übrigen Vorstösse zur Weiterbearbeitung stehen zu lassen.


Liestal, den 04. Mai 2006
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Der Präsident: Dieter Schenk



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