2006-40 (2)


1. Auftrag


Der Landrat hat die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Die GPK ist durch § 61 des Landratsgesetzes beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.


Die Anzahl Jahresberichte, die dem Landrat zugestellt werden, nimmt ständig zu. Seit Jahren diskutiert die GPK, ob die Auswahl der von ihr geprüften Berichte und Rechnungen richtig und vollständig sei. Eine entsprechende Anfrage beim Rechtsdienst des Regierungsrates brachte keine Lösung. Die GPK ersucht daher den Regierungsrat, künftig sämtliche Jahresberichte, die vom Landrat zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen sind, mittels einer kurzen Vorlage an den Landrat zu überweisen (Antrag 3). Der Jahresbericht mit Rechnung der Basellandschaftlichen Kantonalbank ( 2006/091 ) und der Jahresbericht der Basellandschaftlichen Pensionskasse ( 2006/130 ) werden seit Jahren so überwiesen.




2. Vorgehen


Die Jahresberichte werden von den Subkommissionen geprüft; sie werden teilweise mit den Geschäftsleitungen der betreffenden Institutionen oder mit dem zuständigen Regierungsrat besprochen, teilweise werden auch schriftlich ergänzende Erläuterungen eingeholt. Die Subkommissionen erstatten Bericht zuhanden der Gesamtkommission.


Die GPK legt ihren Sammelbericht als zweiten Teil des Berichts zum Amtsbericht vor. Die diesjährige Prüfung umfasst folgende Amts-, Jahres- und Geschäftsberichte pro 2005:


Nr. 2006/040- 1 [PDF]
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft


Nr. 2006/040- 3 [PDF]
Basellandschaftliche Gebäudeversicherung


Nr. 2006/040- 4 [PDF]
Kantonsgericht


Nr. 2006/040- 6 *)
Fachhochschule beider Basel (FHBB) *)


ohne Vorlage-Nr. *)
Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) *)


Nr. 2006/040- 7 [PDF]
Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel


Nr. 2006/040- 8
Ombudsman


Nr. 2006/040-10 [PDF]
Sicherheitsinspektorat


Antrag




1. Allgemeines


Gemäss § 1 des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung ist die Sozialversicherungsanstalt eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt, welche die Ausgleichskasse BL, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle BL zu einer Verwaltungseinheit zusammenfasst.


Die Sozialversicherungsanstalt untersteht der direkten Aufsicht des Bundes, soweit sie nicht die ihr übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnimmt. Die in diesem Bereich vom Kanton auszuübende Aufsicht wird von der Aufsichtskommission wahrgenommen (§§ 5 und 6 EG AHVG BL).




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht


Wer sich nicht Zeit nehmen will, den gesamten Bericht der Sozialversicherungsanstalt Basel-Land-schaft zu studieren, dem sei wenigstens das Editorial des Berichtes 2005 zur Lektüre empfohlen. Dort findet sich konzentriert das weite Feld von Tätigkeiten, das durch diese Anstalt bearbeitet wird. Zum Teil sind es Aufgaben, die den Kantonen vom Bund übertragen und finanziert werden, zum andern sind es kantonale Aufgaben im Sozialversicherungsbereich. Fast jährlich erfordern Aenderungen von Bundesgesetzen Anpassungen und Umstellungen. Dadurch werden auch Vergleiche mit den Vorjahren und daraus abgeleitet Tendenzen für die nächsten Jahre schwierig.




2.1 Ausgleichskasse


Im Berichtsjahr erfolgten erste Schritte zur elektronischen Abwicklung der Lohndeklarationen. Etwa 230 Arbeitgebende nahmen die Gelegenheit bereits wahr, ihre Lohnbescheinigungen und Personalmutationen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Mit der 10. AHV-Revision wurde das Rentenalter für Frauen auf 64 Jahre angehoben, dadurch erreichte 2005 kein Jahrgang das ordentliche Rentenalter. Beim Erwerbsersatz (EO) verursachen zwei Aenderungen höhere Leistungen: Bei den Dienstleistenden wurde die Tagespauschale für Rekruten und der prozentuale Anteil am vordienstlichen Einkommen angehoben, und die neu eingeführte Mutterschaftsentschädigung wird ebenfalls über die EO ausbezahlt.




2.2 Familienausgleichskasse


Trotz Erhöhung der Kinderzulagen gingen die Leistungen der Familienausgleichskasse leicht zurück. Das Vermögen der Kasse nahm um 1,7 Mio. Franken zu, womit die letztjährige Abnahme wieder ausgeglichen wurde und das Vermögen wieder die Marke von 40 Mio. Franken überstieg. Die gesetzlichen Aenderungen, die einen Anschluss sämtlicher Betriebe, so auch der Kantonsverwaltung und der Gemeinden, an eine Familienausgleichskasse verlangen, werden erst im Jahre 2007 kostenwirksam.




2.3 IV-Stelle


Die erstmaligen Rentenbeschlüsse nahmen um 150 auf rund 1'900 zu. Durch die 4. IVG-Revision erhöhte sich aber die Anzahl der Rentenrevisionen und der Einsprachen gegen diese Entscheide massiv. Fast auf jede Ablehnung oder Teilrente erfolgte eine Einsprache, so dass das Team von Juristen personell verstärkt werden musste. Der 2004 geschaffene regionale ärztliche Dienst für die IV-Stellen Basel-Landschaft und Basel-Stadt konnte die Einführungsphase erfolgreich abschliessen. Er hatte im vergangenen Jahr rund 11'000 Dossiers geprüft und 130 Personen untersucht.




3. Bemerkungen zur Rechnung


Auch dieses Jahr stellte uns die Sozialversicherungsanstalt den Bericht der externen Revisionsstelle zu. Die Abschlussrevision der AHV-Kasse erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung. Die Revisionsstelle hat aber auch die andern durch die Sozialversicherungsanstalt geführten Kassen in die Prüfung eingeschlossen. Es wird bestätigt, dass die Mängel der Abschlussrevision 2004 korrekt behoben wurden. Bei der Hauptrevision 2005 wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Die Revisionsstelle beantragt den zuständigen Bundes- und Kantonsstellen, die Rechnung zu genehmigen.




1. Allgemeines


1.1 Gesetzliche Grundlage


Das Gesetz über die Versicherung von Gebäuden, Grundstücken und Fahrhabe (Sachversicherungsgesetz) vom 12. Januar 1981 regelt die Oberaufsicht in § 4 wie folgt: «Dem Landrat sind jährlich der Geschäftsbericht und die Rechnung zur Genehmigung vorzulegen».




1.2 Ausübung der Oberaufsicht


Seit der Aenderung der landrätlichen Geschäftsordnung per 1.2.2001 ist es Aufgabe der Geschäftsprüfungskommission, sowohl die Rechnung als auch den Geschäftsbericht der BGV zu überprüfen und dem Landrat über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.




1.3 Umfang der Ueberprüfung


Ziel der Ueberprüfung war es, den Inhalt des Geschäftsberichts auf dessen Aussagekraft, Klarheit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Die Geschäftsprüfungskommission hat sich bei der Ueberprüfung der Rechnung auf die Ergebnisse der vertieften Prüfungen durch eine externe Revisionsstelle und deren Bericht abgestützt. Auf die Vornahme einer weiteren detaillierten Kontrolle der Rechnung wurde verzichtet.


Die Details zu Erfolgsrechnung und Bilanz können den Seiten 36ff. des Geschäftsberichts entnommen, der Bericht der Kontrollstelle auf den Seiten 44 und 45 nachgelesen werden.




2. Bemerkungen zum Geschäftsbericht und zur Geschäftspolitik


2.1 Aufteilung der Kapitalanlagen


Per 31. Dezember 2005 hat sich folgende Aufteilung ergeben:




2.2 Schadenverlauf


Die Summe der versicherten Schäden erreichte 2005 den dritthöchsten Wert in der Geschichte der Gebäudeversicherung. Im Juli haben Sturmwind, Hagel und Ueberschwemmungen beträchtliche Gebäude- und Grundstückschäden von über 10 Mio. Fr. angerichtet. Trotz der enormen Schäden werden die Versicherungsprämien nicht verändert. Angesichts dieser Tatsache ist im Jahr 2006 im Gegensatz zum Vorjahr keine Ueberschussausschüttung an die Kundschaft möglich.


Die gesamte Feuerschadensumme blieb 0,7 Mio. unter dem Vorjahreswert und betrug somit 14,4 Mio. Franken.


Die Elementarschäden fielen mit 11,5 Mio. Franken hingegen 9 Mio. höher aus als 2004.


Obwohl nach einem Sturm am 29. Juli über 100 Schäden registriert wurden, blieb die Schadensumme bei der Grundstückversicherung im Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Mit 0,3 Mio. Franken lag sie um 100'000 Franken über dem Vorjahr.


Die verbesserten Versicherungsleistungen und die höhere Anzahl Grossschäden bei der Wasserschadenversicherung liess die Schadensumme im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Mio. auf 11,7 Mio. Franken ansteigen.




2.3 Diverses


Interkantonales Feuerwehr-Ausbildungszentrum ifa
Das Bundesamt für Strassen hat den Vertrag mit dem Ausbildungszentrum ifa für den Bau und Betrieb von Uebungsanlagen in Balsthal und Lungern unterschrieben. Damit kann jetzt nach dem Bundesratsentscheid vom 29. Juni 2005 die Phase der Realisierung beginnen.


Unwetter im August 2005
In der Zentralschweiz leisteten aus unserem Kanton 21 nebenamtliche Schätzer, 5 Mitarbeiter/innen der Gebäudeversicherung sowie über 100 Feuerwehrleute wertvolle Hilfseinsätze nach dem verheerenden August-Unwetter.


Prävention gegen Elementarschäden
Im August 2005 wurde die Funktion eines Elementarschaden-Managers geschaffen, welcher das Projekt für die Erstellung der Naturgefahrenkarte leitet.




1. Geschäftsgang


Die statistischen Grundlagen der Gerichte des Kantons Basel-Landschaft wurden im Berichtsjahr vereinheitlicht und verbessert. Dank einheitlicher Zählweise kann nun die Fallbelastung bei den Bezirksgerichten ohne weitere zeitraubende Erhebungen verglichen werden. Bei den kantonalen Gerichten konnten diesbezügliche Vorgaben noch nicht vollständig umgesetzt werden.




1.1 Geschäftsleitung


Das Berichtsjahr stand unter den Jahreszielen Konsolidierung des bereits Erreichten sowie Verbesserung der Oeffentlichkeitsarbeit. Die Einführung der Geschäftskontrolle Tribuna an den Gerichten konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Im Rahmen der Oeffentlichkeitsarbeit erarbeitete die Geschäftsleitung ein Merkblatt für Medienkontakte und Richtlinien für die Akkreditierung von Medienschaffenden. Ausserdem wurde das Projekt eines eigenen Internetauftritts und die Einrichtung eines Intranets für die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden aufgenommen.


Die Geschäftsleitung trat zu 24 halbtägigen Sitzungen zusammen. Sie überprüfte in aufwendiger Arbeit die Präsidialpensen und unterbreitete dem Landrat eine Vorlage, die zu einem Ausgleich der Pensen der Bezirksgerichte Laufen und Sissach/Gelterkinden führte. Sie behandelte 16 Aufsichtsbeschwerden (Vorjahr 15). Schliesslich hält die Geschäftsleitung fest, dass es nach wie vor nicht genügend Gerichtssäle gebe. Im Kanton fehlen zudem geeignete Räumlichkeiten für das Unterbringen von psychisch auffälligen Angeschuldigten, die nicht in den Untersuchungsgefängnissen betreut werden können. Die Geschäftsleitung hofft, dass dieses Problem mit der Planung «Forensische Psychiatrie im Kanton Basel-Landschaft» bald einer Lösung zugeführt wird.




1.2 Justizverwaltung


Im Personalbereich wurden 20 Festanstellungen (Vorjahr 28) abgewickelt. Das Tätigkeitsgebiet wurde erweitert und bereichert durch die Lehrlingsausbildung und -betreuung.




1.3 Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht


Die Zahl der Neueingänge ist mit 493 Fällen (Vorjahr 545) zurückgegangen, was hauptsächlich auf einen Rückgang der vom Einzelrichter zu beurteilenden Fälle (vorsorgliche fürsorgerische Freiheitsentziehung, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht) von 332 auf 290 zurückzuführen ist. Im Berichtsjahr konnten mehr Fälle erledigt werden als eingegangen sind, die Zahl der aufs Folgejahr übertragenen Fälle betrug 114 (Vorjahr 147). Die Sitzungen der Fünferkammer haben aus diesem Grund zugenommen, was aber auch auf Umfang und Komplexität der Fälle zurückzuführen ist. Die Verfahrensdauer nahm aus demselben Grund wieder zu auf 247 Tage (Vorjahr 225). Die Weiterzugsquote stieg auf 9,4% (Vorjahr 4,5 %), dabei ist aber zu berücksichtigen, dass mehrere Fälle die gleiche Rechtsfrage betreffen.


Im Berichtsjahr hat das Bundesgericht 26 Beschwerden gegen Urteile der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht behandelt, dabei wurde in 23 Fällen das Urteil des Kantonsgerichtes bestätigt.




1.4 Abteilung Zivil- und Strafrecht


Die Zahl der Appellationen hat sich 2005 mit 278 (Vorjahr 277) auf sehr hohem Niveau eingependelt. Die allgemeine Tendenz, dass die einzelnen Verfahren umfangreicher und komplizierter werden, hat sich bestätigt. In Anbetracht der finanziellen Situation des Kantons wurde erneut auf den Antrag auf Aufstockung der Präsidien verzichtet; dieser Verzicht ist aber nur möglich durch einen anhaltend hohen Einsatz der Vizepräsidien und der Bereitschaft einzelner Richter, in den Verhandlungen präsidiale Aufgaben zu übernehmen.


Das Bundesgericht beurteilte 2005 insgesamt 37 Berufungen, staatsrechtliche Beschwerden und Nichtigkeitsbeschwerden (Vorjahr 44) gegen die Abteilung Zivil- und Strafrecht, davon wurden 32 abgewiesen.




1.5 Abteilung Sozialversicherungsrecht


Im Berichtsjahr sind 331 Fälle (Vorjahr 289) eingegangen; auf die Geschäftslast der Abteilung wirkte sich aber nicht bloss die Zunahme der Fälle um 14,5 % aus, sondern auch die Tatsache, dass die Fälle komplexer und aufwändiger geworden sind. Erledigt werden konnten 301 Fälle (Vorjahr 277); auf das Folgejahr mussten somit 172 Fälle (Vorjahr 142) übertragen werden. Die Verfahrensdauer konnte mit 201 Tagen (Vorjahr 207) auf niedrigem Stand gehalten werden.


Die Weiterzugsquote betrug 21,8 % (Vorjahr 19,3 %).




2. Bezirksgerichte


Nachdem im Vorjahr wegen Umstellung der Geschäftskontrolle auf das Programm Tribuna keine Aussagen über die Falleingänge gemachten werden konnten, geht aus dem Bericht von 2005 hervor, dass bei den Bezirksgerichten total 6'126 Fälle (2004: 6'894; 2003: 6'685) eingegangen sind. Ein Höchststand der eingegangenen Fälle war 1998 mit 7'831 Fällen zu verzeichnen gewesen. Bei alle fünf Bezirksgerichten verläuft die Kurve der Fallzahlen fast identisch (siehe Bericht Seite 71).




3. Steuer- und Enteignungsgericht


Die Geschäftslast am Steuer- und Enteignungsgericht ist mit 175 Neueingängen (Vorjahr 205) und 106 unerledigten Fällen aus dem Vorjahr weiterhin hoch. Im 2005 konnten insgesamt 208 Fälle erledigt werden; 73 (Vorjahr 106) mussten auf 2006 übertragen werden. Somit konnte die Zahl der Erledigungen deutlich erhöht werden.




4. Strafgericht


Die Fallbelastung hat 2005 im Vergleich zum Vorjahr etwas abgenommen (minus 11,48 %), ist aber immer noch deutlich höher als 2003 und in den Vorjahren. Signifikant ist die Zunahme bei den aktenmässig sehr umfangreichen - teilweise wegen der juristischen Fragestellung, zunehmend aber auch wegen erheblicher psychischer Beeinträchtigung der Angeklagten - komplexen Fälle. Bedauerlich ist zudem nach wie vor die relativ grosse Anzahl von Sexualdelikten, insbesondere gegenüber Kindern. Alle diese Verfahren stellen enorme Anforderungen an das Instruktionspersonal, insbesondere an die Präsidien, und erfordern permanente Weiterbildung im Bereich Verhandlungspsychologie und forensischer Psychiatrie.


Von insgesamt 656 Fällen (Vorjahr 652) konnten 415 Fälle (Vorjahr 415) erledigt werden.




5. Jugendgericht


Die Zahl der Fälle ist weiter zurückgegangen auf 6 (Vorjahr 12).




6. Verfahrensgericht in Strafsachen


Das Verfahrensgericht hat 2005 an 20 halbtägigen Sitzungen (Vorjahr 19) 74 Fälle (Vorjahr 107) behandelt. Zudem sind von der Präsidentin bzw. den Vizepräsidenten 927 Fälle (Vorjahr 838) präsidiale Entscheide oder Verfügungen erlassen worden. Im Berichtsjahr waren 984 Eingänge (Vorjahr 986) zu verzeichnen. Dabei hat die Zahl der Haftfälle - ein Teil der Zunahme ist auf die strengere Praxis bei Fällen der häuslichen Gewalt zurückzuführen - zugenommen, währenddem die Anzahl der Gesamtgerichtsfälle abgenommen hat.




7. Strafverfolgungsbehörden


7.1 Statthalterämter


Generell ist 2005 bei den meisten Statthalterämtern ein Rückgang von Neueingängen (Anzeigen betreffend Verbrechen und Vergehen mit bekannter und unbekannter Täterschaft) mit 35'732 Eingängen (Vorjahr 42'807) zu verzeichnen.


Die im 2004 eingeleitete Neuorganisation des Statthalteramtes Arlesheim wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. So lag das Hauptgewicht zum einen auf dem Abbau langjähriger Pendenzen und zum andern auf der fortlaufenden, zeit- und sachgerechten Bearbeitung neu eingehender Verfahren. Dank konsequenter Prioritätensetzung konnten die alten Pendenzen massiv abgebaut und die neuen Fälle zu einem grossen Teil erledigt werden. Auf die bisher eingeschlagene und noch nicht vollständig abgeschlossene Restrukturierung des Statthalteramtes Arlesheim wird nun eine Konsolidierungsphase von ca. zwei Jahren Dauer folgen.




7.2 Besonderes Untersuchungsrichteramt


Im Berichtsjahr erfolgte ein zeitlich sehr unregelmässigen Eingang der 141 Fälle (Vorjahr 132), was die Planung von Ressourcen, Personal und Räumlichkeiten erheblich erschwerte. Die Zahl der unerledigten Fälle erhöhte sich weiter auf 392 (Vorjahr 355).


Im Bericht wird die Zusammenarbeit zwischen BUR und Polizei im Bereich der organisierten Kriminalität als gut bezeichnet. Probleme bestehen jedoch bei der Wirtschaftskriminalität, da die Polizei nicht über einen entsprechenden Dienst («Finanzermittler») verfüge und deshalb nicht immer in der Lage sei, dem BUR benötigte Unterstützung zu erbringen. Das Problem sei jedoch erkannt und soll im 2006 durch entsprechende Massnahmen v.a. auch auf polizeilicher Seite angegangen werden.




8. Friedensrichterinnen und Friedensrichter


Aus der Statistik geht hervor, dass die Friedensrichterinnen und Friedensrichter auch 2005 sehr gute Arbeit geleistet haben und durch ihre Vermittlung viele Fälle erledigen konnten.




9. Anwaltsaufsichtskommission


Keine Bemerkungen.




10. Anwaltsprüfungskommission


Keine Bemerkungen.




Gemäss § 36 bzw. 37 des alten Fachhochschulvertrages unterbreiten FHBB und HPSA-BB den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht.


Bei seiner Zustimmung zum Vertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) folgte der Landrat am 21. April 2005 (LRB 1158) einem Antrag der Finanzkommission, die in Bezug auf die Uebertragung von Reserven in ihrem Mitbericht vom 22. März 2005 gefordert hatte:


«Die Finanzkommission verlangt, dass weder Rücklagen (Reserven) noch ‹verdeckte Fusionskosten› von der FHBB übernommen werden und nur rechtlich notwendige Rückstellungen und Rücklagen an die FHNW übergehen. Die restlichen Mittel sollen anteilmässig an die Trägerkantone Baselland und Basel-Stadt zurückfliessen.»


Entgegen diesem Landratsbeschluss wurde darüber verhandelt, weitere Reserven in die FHNW zu speisen: Die Finanzkontrolle hat zu den Rechnungen 2005 der FHBB und der HPSA-BB besondere Abschlussrevisionen durchgeführt. In ihrem Bestätigungsbericht zur Staatsrechnung 2005 bemängelte die Finanzkontrolle unter Randziffer 2.7.2, dass nach Abschluss ihrer Prüfungshandlungen bei FHBB und HPSA-BB «die Spielregeln durch die Regierungen geändert und grundsätzlich angepasst» worden seien mit der Folge, dass weitere 1,5 Mio. Franken stille Reserven an die FHNW übertragen würden.


Mit Landratsbeschluss 1922 vom 22. Juni 2006 zur Staatsrechnung wurde die Regierung deshalb auf Antrag der Finanzkommission beauftragt, dem Landrat eine separate Vorlage betreffend Uebertragung von freien Reserven an die FHNW zum Beschluss zu unterbreiten.


Die GPK wird ihren Bericht zu den letzten Jahresberichten und -rechnungen der FHBB und der HPSA-BB erst nach Vorliegen dieser Landratsvorlage erstatten.




Am 1. Juni 2005 konnte die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP) ihr 30-jähriges Bestehen feiern und darf damit als Erfolgsgeschichte der beiden Trägerkantone bezeichnet werden. In der MFP werden nach kaufmännischen Grundsätzen die amtlichen Fahrzeug- und Führerprüfungen durchgeführt und kostendeckende Gebühren erhoben, welche jeweils von den beiden Regierungen festgelegt werden. Als Aufsichtsorgan wirkt die Paritätische Betriebskommission.


Aus- und Weiterbildung
Die regelmässige Aus- und Weiterbildung der MFP-Mitarbeiter/innen ist eine Selbstverständlichkeit. Die gesetzlichen Vorschriften des Bundesamtes für Strassen werden möglichst schnell an die Mitarbeitenden weitergegeben, damit diese immer auf dem neusten Wissensstand der Technik und der gesetzlichen Bestimmungen sind.


Informationstechnologie
Das Internet-Angebot der MFP im Bereich Information, Dienstleistung und Disposition wird kontinuierlich ausgebaut. Bis Ende 2006 soll das gemeinsame Dispositionsprogramm der MFK BL/BS und der MFP in Betrieb genommen werden.


Personelles
Der Personalbestand blieb 2005 unverändert. 41 Verkehrsexperten sowie fünf Personen in der Administration (alle mit je 100 Stellenprozenten) sowie ein Abwart-Ehepaar (mit 160 Stellenprozenten) arbeiten für die MFP.


Führerprüfungen
Das Hauptgewicht bei den Führerprüfungen liegt bei der Abnahme von theoretischen und praktischen Prüfungen. Neben Münchenstein werden auch in Laufen jeden Mittwoch praktische Führerprüfungen sowie Theorieprüfungen angeboten. In Liestal finden jeden 1. und 3. Freitag eines Monats Theorieprüfungen statt. Den 11'341 (Vorjahr 10'438) theoretischen Prüfungen stehen 8'765 (Vorjahr 8'736) praktische gegenüber. Die theoretische Prüfung wurde von 66 % der Geprüften bestanden, die praktische von 71 %.


Zweiphasen-Ausbildung
Diese wurde neu am 1. Dezember 2005 in Kraft gesetzt. Der Führerausweis für Junglenker wird für eine Probezeit von drei Jahren erteilt. In dieser Zeit sind zwei Weiterbildungskurse mit je acht Lektionen zu besuchen, welche theoretische und praktische Weiterbildung beinhalten.


Fahreignungstest
Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die praktische Führerprüfung dreimal nicht bestanden haben, wird seit Frühjahr 2004 gesamtschweizerisch mit Erfolg der sogenannte Schuhfried-Test angeboten. Dieser computergesteuerte Test löst die zeit- und kostenaufwendige Eignungsprüfung bei einem Verkehrspsychologen ab.


Fahrzeugprüfungen
Zusammen mit den Nachprüfungen wurden 106'535 Fahrzeuge (Vorjahr 100'144) geprüft. Die Erfolgsquote bei den technischen Fahrzeugabnahmen betrug bei den 4-Rad-Fahrzeugen 81 % (Vorjahr 79 %). Bei den 2-Rad-Fahrzeugen lag die Quote wie letztes Jahr bei 82 %.
Im Berichtsjahr nutzten 5'401 Fahrzeughalter/innen aus dem unteren Fricktal die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in Münchenstein nachkontrollieren zu lassen (Vorjahr 5'234).


Strassenkontrollen 2005
An verschiedenen Orten wurden in BS und BL total 222 Abgasmessungen und technische Zusatzkontrollen durchgeführt. Dabei mussten 26 Fahrzeuge beanstandet werden, was 11,7 % entspricht.
In der Motorradsaison 2005 wurden sechs spezielle Kontrollen an der Hauenstein-Strecke durchgeführt. Von den 315 kontrollierten Motorrädern wiesen 83 Fahrzeuge - mit 26 % also rund ein Viertel - technische Mängel oder unerlaubte Aenderungen auf.


Unfalluntersuchungen
In der MFP wurden auf Anweisung der Kantonspolizeien oder der Untersuchungsbehörden 19 Motorfahrzeuge oder Anhänger auf unfallursächliche Mängel untersucht.


Ausblick
Die MFP möchte ihre Zukunft aktiv planen, ihre Dienstleistungen attraktiver gestalten und das Angebot kontinuierlich erweitern. Dazu gehören u.a.:






1. Allgemeines


Das Jahr 2005 ist das erste ganze Amtsjahr des neu gewählten Ombudsman Franz Bloch, welcher als Nachfolger des ersten und langjährigen Ombudsman Louis Kuhn seit 1. November 2004 im Amt ist. Mit dem personellen Wechsel im Amt des Ombudsman ist auch eine Veränderung bei der Berichterstattung feststellbar, welche hauptsächlich beim besonderen Teil des Jahresberichts auffällt.


Ein Novum seit Bestehen der Ombudsstelle war die Wahl eines Ombudsman-Stellvertreters, weil der amtierende Ombudsman aus Gründen der Befangenheit in zwei Fällen in den Ausstand treten musste.




2. Bemerkungen zum Jahresbericht


2.1 Allgemeiner Teil


Im allgemeinen Teil erwähnt der Bericht wiederum die ungünstige Situation, dass die verwaltungsunabhängige Ombudsstelle in einem Gebäude der kantonalen Verwaltung untergebracht ist. Im Weiteren wird das breite Weiterbildungsangebot des Kantons in den Bereichen Mediation, Gesprächsführung, Umgang mit schwierigen Personen und Situationen etc. positiv vermerkt, welches insbesondere auch für das Personal der Ombudsstelle von grossem Nutzen ist.


Die Anzahl der neu eingegangenen Geschäfte bewegt sich mit 278 auf einem seit 2000 recht stabilen Niveau. Neu werden dazu telefonische Anfragen (217) erfasst, welche bei der Bearbeitung recht zeitintensiv sein können, bei denen sich der Ombudsman jedoch nach Anhörung und Klärung als nicht zuständig erklärt. Als signifikante Änderung in den erhobenen statistischen Angaben sticht heraus, dass bei der Herkunft der Geschäfte die Anzahl der ratsuchenden juristischen Personen seit 2000 kontinuierlich auf bloss noch drei Geschäfte gesunken ist.




2.1 Besonderer Teil


Hier verzichtet der Berichterstatter auf die bisher ausführliche Wiedergabe einzelner, exemplarischer Fälle. Dagegen wird nun das ganze Spektrum an Geschäften aufgelistet, das von «Nicht korrekte Strassensignalisation» über «Abbruchverfügung beim Nachbarn wird nicht vollzogen» bis zu «Arroganz des Gemeinderates gegenüber der Rechnungsprüfungskommission/Geschäftsprüfungskommission» reicht und alle verwaltungsexternen und -internen Geschäfte der kantonalen Verwaltung, Gerichte und Gemeinden umfasst. Darauf folgen einige Feststellungen, die zu entsprechenden Empfehlungen des Ombudsman führten.


Der Jahresbericht befasst sich schliesslich auch ausführlich mit der Evaluation der Institution Ombudsman durch den Landrat und zieht das Fazit, dass die Evaluation sich als sehr nützlich erwiesen habe. Zudem wertet er die Zustimmung des Landrats zu den Anträgen seiner Spezialkommission Ombudsman als Bekenntnis zur verfassungsmässigen Institution Ombudsman.




1. Allgemeines


Der Jahresbericht des Sicherheitsinspektorats beruht auf § 4 des Umweltschutzgesetzes, welcher das SIT zur jährlichen Berichterstattung an den Landrat verpflichtet. Die GPK-Subko III hat den Jahresbericht 2005 geprüft.




2. Bemerkungen zum Jahresbericht


Das Sicherheitsinspektorat (SIT) ist als kantonale Fachstelle für den Vollzug der eidgenössischen Störfallverordnung zuständig. Der Bericht informiert über das vorhandene Gefahrenpotential und die Risiken durch chemische Stoffe, Zubereitungen und Sonderabfälle, durch Mikroorganismen und durch den Transport gefährlicher Güter auf den Verkehrswegen Schiene, Strasse und dem Rhein. Er gibt Auskunft über die umfangreichen Tätigkeiten des SIT und über Veränderungen im Jahr 2005.


Eine wesentliche Neuerung im Jahr 2005 ist, neben dem bisherigen Verzeichnis der Gefahrenquellen in schriftlicher Form, die Darstellung des Risikokatasters seit Mitte Jahr auf dem Intranet der Kantonalen Verwaltung. Mittels des Geographischen Informationssystems PARZIS können die technischen Risiken geographisch dargestellt und lokalisiert werden. Diese Neuerung ermöglicht eine gute Uebersicht über die Störfallbetriebe und ihre Umgebung, was z.B. für die Bearbeitung von Baugesuchen sehr vorteilhaft ist.


Das heute bestehende Gefahrenpotential von stationären Betrieben und die daraus entstehenden Risiken blieben 2005 gegenüber dem Vorjahr insgesamt unverändert. Einzig durch die Ueberdachung der Kunsteisbahn Sissach könnte durch freigesetztes Ammoniak ein Störfall eintreten, der katastrophale Ausmasse annehmen könnte. Durch getroffene Sicherheitsmassnahmen darf das Risiko allerdings als lediglich «mittel» eingestuft werden und ist somit vertretbar.


Betriebe, die mit Mikroorganismen arbeiten, unterstehen der Einschliessungsverordnung (ESV). Bis heute gibt es 21 Betriebe, die insgesamt 38 Tätigkeiten gemäss ESV durchführen. Wie letztes Jahr fällt ein Betrieb unter die Störfallverordnung.


Das «Transportrisiko Strasse» wurde in den Jahren 1991 - 1994 erhoben und ergab, dass bei 87 Strassenabschnitten das Risiko als hoch eingestuft ist. Die für die Jahre 2004 - 2006 geplanten Massnahmen (mobile Oelsperren) werden ausgeführt. Der von der GPK empfohlene Dialog zwischen Sicherheitsinspektorat und Tiefbauamt findet regelmässig statt. Die Gespräche seien konstruktiv und die Zusammenarbeit erfreulich.


Die Risikoermittlung über den Rangierbahnhof Muttenz wurde von der SBB im Jahr 2005 erstellt. Die Beurteilung durch das Bundesamt für Verkehr (BfV) findet erst 2006 statt. Andererseits hat das BfV das Segment von der Abzweigung oberer Hauenstein bis Kantonsgrenze zu Solothurn bezüglich Transport gefährlicher Güter als unkritisch eingestuft. Diese Einstufung erfolgt aufgrund des «Kurzberichtes SBB» über offene Strecken.


Als Folge der Risikoermittlung über den Transport gefährlicher Güter auf dem Rhein wurde die Verordnung über die Inkraftsetzung der Schifffahrtspolizeiverordnung Basel-Rheinfelden angepasst. [In Kraft seit 1. Januar 2006].


Im Kanton Baselland sind im Rahmen der Gefahrgutbeauftragtenverordung (GGBV) inzwischen 258 Betriebe gemeldet. Bisher konnten 95 Inspektionen durchgeführt werden.


Im Jahr 2005 haben auf dem Kantonsgebiet Baselland 19 nennenswerte Ereignisse stattgefunden. Dieser Wert liegt unter dem langjährigen Durchschnitt von 25 Ereignissen pro Jahr.


Die beratende Kommission (KOBERI) hat sich an vier Sitzungen mit den Risikoermittlungen Kunsteisbahn Sissach, Vopak, Birsfelden und Rohner AG, Pratteln befasst. Ebenso wurde der Kurzbericht der Firma Viollier, Allschwil abschliessend beurteilt.


Selbstverständlich hat das Sicherheitsinspektorat im Berichtsjahr auch Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu Raumplanung, Plangenehmigungsverfahren und Baugesuchen verfasst und in verschiedenen Arbeitsgruppen mitgewirkt. Im Weiteren wurde gesamtschweizerisch und an der Oberrheinkonferenz Stellung zu diversen Themen bezogen. Zudem will das SIT gemäss seinem Leitsatz «Keine Lebensgefährdung und kein bleibender Schaden für Mensch und Umwelt» weiterhin das Bewusstsein für technische Risiken fördern, aber auch geeignete Sicherheitsmassnahmen einleiten und unterstützen.


*


Die Geschäftsprüfungskommission dankt den Mitarbeitenden der verschiedenen Institutionen für den im Berichtsjahr geleisteten Einsatz.


*


Die GPK empfiehlt dem Landrat, wie folgt zu beschliessen:


Liestal, 14. September 2006


Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident



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