2006-40 (1)


1. Auftrag

Gemäss § 36 des im Jahr 2005 gültigen Fachhochschulvertrages bzw. § 37 des Vertrages über die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) unterbreiten FHBB und HPSA-BB den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht. Der Landrat hat die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Die GPK ist durch § 61 des Landratsgesetzes beauftragt, diese Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.




2. Vorgehen / Feststellungen


In ihrem ordentlichen Sammelbericht 2006/040a hatte die GPK ausgeführt, dass sie die Behandlung der letzten Jahresberichte der Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) zurückstellt, bis die vom Landrat bei der Behandlung der Staatsrechnung 2005 bestellte Vorlage betreffend Uebertragung von freien Reserven an die FHNW (LRB 1922 vom 22. Juni 2006) vorliegt:


Gemäss § 36 bzw. 37 des alten Fachhochschulvertrages unterbreiten FHBB und HPSA-BB den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht.


Bei seiner Zustimmung zum Vertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) folgte der Landrat am 21. April 2005 (LRB 1158) einem Antrag der Finanzkommission, die in Bezug auf die Uebertragung von Reserven in ihrem Mitbericht vom 22. März 2005 gefordert hatte:


«Die Finanzkommission verlangt, dass weder Rücklagen (Reserven) noch ‹verdeckte Fusionskosten› von der FHBB übernommen werden und nur rechtlich notwendige Rückstellungen und Rücklagen an die FHNW übergehen. Die restlichen Mittel sollen anteilmässig an die Trägerkantone Baselland und Basel-Stadt zurückfliessen.»


Entgegen diesem Landratsbeschluss wurde darüber verhandelt, weitere Reserven in die FHNW zu speisen: Die Finanzkontrolle hat zu den Rechnungen 2005 der FHBB und der HPSA-BB besondere Abschlussrevisionen durchgeführt. In ihrem Bestätigungsbericht zur Staatsrechnung 2005 bemängelte die Finanzkontrolle unter Randziffer 2.7.2, dass nach Abschluss ihrer Prüfungshandlungen bei FHBB und HPSA-BB «die Spielregeln durch die Regierungen geändert und grundsätzlich angepasst» worden seien mit der Folge, dass weitere 1,5 Mio. Franken stille Reserven an die FHNW übertragen würden.


Mit Landratsbeschluss 1922 vom 22. Juni 2006 zur Staatsrechnung wurde die Regierung deshalb auf Antrag der Finanzkommission beauftragt, dem Landrat eine separate Vorlage betreffend Uebertragung von freien Reserven an die FHNW zum Beschluss zu unterbreiten.


Anlässlich der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006 (GPK-Bericht 2006/040a zu den Jahresberichten div. Institutionen) erklärte RR Urs Wüthrich auf Nachfrage eines Mitglieds der Finanzkommission, «dass die Vorlage auf seinem Schreibtisch liege und er die Absicht habe, sie nächste Woche in die Regierung zu bringen».


Weil die GPK die Pendenz noch in der laufenden Legislatur zum Abschluss bringen wollte und die besagte Vorlage Ende April 2007 immer noch ausstand, ersuchte sie den Regierungsrat mit Schreiben vom 03. Mai 2007, diese nun innert nützlicher Frist vorzulegen.


Die regierungsrätliche Antwort vom 15. Mai 2007 lieferte keine sachdienlichen Aufschlüsse zur Frage der weiteren Uebertragung von Reserven. Sie verwies auf die in Gang befindliche Finanzplanung der FHNW bis 2010 sowie «Sicherheit über den Umgang mit bestimmten Abgrenzungspositionen in den Uebergabebilanzen der Vorgängerinstitutionen» als Voraussetzung für die Erstellung der Vorlage. Mit der Vorlage ist nicht mehr im ersten Semester 2007 zu rechnen.


Die GPK hat sich nicht mit der Finanzplanung und dem Controlling der Nachfolgerinstitution FHNW zu befassen und erachtet ein weiteres Abwarten im Hinblick auf die Behandlung der Jahresberichte 2005 der FHBB und HPSA-BB nicht für sinnvoll. Die ausstehende Landratsvorlage wiederum wird dereinst in der Finanzkommission vorzuberaten sein.


Nun ist dem Erläuterungsbericht der Finanzkontrolle zur Staatsrechnung 2006 (Revisionsbericht Nr. 016/2007) neuerlich ein Hinweis auf Rückbelastungen der FHNW «im Rahmen der Gewährleistung BL/BS» in Höhe von 1,35 Mio. im Zusammenhang mit den Stundenbuchhaltungsguthaben der Dozierenden (v.a. ex HPSA-BB) zu entnehmen. Diese Forderung ist gemäss kantonaler Finanzkontrolle nicht nachgewiesen. Seitens der BKSD wird unter Hinweis auf die bi- bzw. heute vierkantonale Institution mit der Einsetzung einer externen Projektleitung zur Aufarbeitung der Fragenkomplexe geantwortet. Bis deren Ergebnisse vorliegen, dürften weitere Monate ins Land ziehen, mehr als un- oder befriedigt zur Kenntnis nehmen wird sie der Landrat nicht können.


Das Parlament muss sich bewusst sein, dass es bei selbständigen sowie auf Staatsverträgen basierenden mehrkantonalen Institutionen kaum noch Einfluss nehmen kann und die verbleibende Steuerungsmöglichkeit via Leistungsaufträge und Finanzbeiträge de facto nurmehr theoretischer Natur ist.


Ein exemplarisches Beispiel dafür lieferte die Personalkommission:


Im Frühling 2005 hatte die Personalkommission des Landrats (PLK) die Landratsvorlage 2005/003 zu den Arbeitsverhältnissen der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) beraten. Ziel war die Schaffung gleicher personalrechtlicher Grundlagen für die Mitarbeitenden von FHBB und HPSA-BB und damit eine einheitliche Ausgangslage für deren Integration in die FHNW. Der Landrat verabschiedete das Dekret am 07. April 2005 (LRB 1155).


Im Hinblick auf die Ueberführung in das Lohnsystem der FHNW erteilte die Personalkommission der Finanzkontrolle im Herbst 2005 den Auftrag, die Einreihungen der Dozierenden an der FHBB und der HPSA-BB zu überprüfen. Die Berichte der Finanzkontrolle zeigten dann auf, dass die Einstufung für einen Teil der Dozierenden insbesondere bei der HPSA-BB nicht entsprechend der Vorgaben erfolgt war. Eine Handhabe, die korrekte Umsetzung des Lohnsystems durchzusetzen, besteht für den Landrat jedoch nicht: Die landrätliche Personalkommission monierte die Mängel beim Präsidenten des Fachhochschulrats und drückte ihre Erwartung aus, dass eine korrekte Ausgangslage geschaffen und Fehleinstufungen vor der Ueberführung korrigiert werden. Der Präsident des Fachhochschulrates reagierte umgehend mit einem Schreiben, Massnahmen erfolgten jedoch nicht.


Infragegestellt wurde hingegen die Legitimation der Kommission, sich auch nur zu äussern.


Der Rechtsdienst des Regierungsrates führte in seiner Stellungnahme vom 11. Oktober 2006 zur Frage der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung des Personaldekrets u.a. aus:


«Zusammenfassend halten wir (...) fest, dass ein Widerruf der Lohneinreihung rückwirkend auf den 1. Februar 2004 nach unserer Auffassung nicht zulässig wäre. Der Vertrauensgrundsatz, auf den sich die Dozierenden berufen können, überwiegt nach unserer Auffassung das letztlich rein finanzielle öffentliche Interesse an der richtigen Anwendung des objektiven Rechts.»


«(...) kommen wir zum Schluss, dass den beiden Fachhochschulen eine weitgehende Autonomie zustand und die Regierungen deshalb lediglich über eine Verbandsaufsicht und nicht über eine Dienstaufsicht verfügten. Dementsprechend war es nicht die Aufgabe der Regierungen, den Hochschulräten oder den Direktionen Weisungen zu erteilen, wie sie die massgebenden personalrechtlichen Bestimmungen umzusetzen hatten. Die Umsetzung dieser Bestimmungen oblag vielmehr alleine den zuständigen Organen der Hochschulen. Auch den Parlamenten stand im Rahmen des ihnen zustehenden Oberaufsichtsrechts keine derartige Weisungsmöglichkeit zu. Die Regierungen der beiden Kantone und auch deren Parlamente konnten deshalb den Fachhochschulen keine formellen Aufträge zur Umsetzung der Empfehlungen der Finanzkontrolle geben [welche diese mit den im Auftrag der Personalkommission erstellten Berichten abgegeben hatte]. Sie können es auch heute nicht, zumal die beiden Fachhochschulen rechtlich nicht mehr bestehen.»


Fazit: Verselbständigte Institutionen sind der Einflussnahme der Parlamente weitgehend entzogen, die den Parlamenten in Form von Buchstaben in Verträgen zugeschriebenen Kompetenzen begründen kaum Handlungsspielraum. Es wäre konsequent, dies von Beginn weg darzustellen und auch ins Bewusstsein zu rücken, dass jede Verselbständigung mit gewissen Risiken für den Kanton verbunden ist.


Die letzten Rechnungen der HPSA-BB und der FHBB, zu deren Jahresberichten 2005 die GPK eine Empfehlung abgeben soll, wurden und werden nachträglich durch Belastungen geschmälert, deren Begründung für die GPK nicht erschliessbar ist. Wie weit dies noch dem Jahr 2005 oder Folgeentwicklungen zuzuordnen ist kann offen bleiben; es ändert wenig an der Erkenntnis, dass sich die Vorgänge nicht nur der Einflussnahme des Landrates, sondern weitgehend auch dem der basellandschaftlichen Regierung entziehen.


In dieser Situation erachtet es die GPK als wenig sinnvoll, die Behandlung der Jahresberichte 2005 der FHBB und der HPSA-BB weiter zurückzustellen. An der Steuerungsmöglichkeit der Geldflüsse wird sich fürs Parlament nichts Entscheidendes ändern.


Die GPK hat deshalb beschlossen, sich der bei ihr pendenten Jahresberichte 2005 der FHBB und der HPSA-BB in Bezug auf deren letzte Jahresrechnungen unzufrieden resigniert zu entledigen.


HPSA-BB und FHBB sind Vergangenheit, weshalb die GPK auch auf ein Resumée der 2005er-Tätigkeit der beiden Schulen verzichtet.


Die GPK empfiehlt dem Landrat nicht Genehmigung der Jahresberichte bzw. -rechnungen, sondern lediglich Kenntnisnahme von den Jahresberichten 2005 der beiden Schulen.




3. Antrag


Die GPK beantragt dem Landrat Kenntnisnahme von den Jahresberichten 2005 der FHBB sowie der HPSA-BB.


Liestal, den 28. Juni 2007


Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Der Präsident: Dieter Schenk



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