2006-4
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Rudolf Keller: Dürfen die Finanzverwaltung und der Finanzdirektor des Kantons Basellandschaft ergangene Gerichtsentscheide negieren?
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Autor/in:
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Rudolf Keller
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Eingereicht am:
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12. Januar 2006
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Nr.:
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2006-004
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In den letzten Tagen sind Fakten über einen seit längerer Zeit schwelenden Steuer-fall an die Oeffentlichkeit gelangt, die ein bedenkliches Licht auf die Finanzdirektion des Kantons Basellandschaft werfen. Die Finanzverwaltung führt - unter Duldung des obersten politischen Verantwortlichen - seit einiger Zeit einen regelrechten juristischen Feldzug gegen Herrn X. Dabei hat Herr X bisher immer Recht erhalten! Klagen der Baselbieter Steuerverwaltung wurden durch das Steuergericht einstimmig für nichtig erklärt. Vermögen von Herrn X wurde verarrestiert, eine Wohnungspfändung lief - was in der Folge dann aber juristisch nicht haltbar war. Mit einer Nachsteuerverfügung erlitt die Finanzverwaltung Schiffbruch. Das Steuergericht erklärte im August 2005 auch diese Verfügung für nichtig. Eine Finanzverwaltungs-Klage vor Bundesgericht musste zurückgezogen werden. Es ist nicht übertrieben, wenn man feststellt, dass durch dieses Gebaren, das durch den Finanzdirektor gedeckt wurde und wird, dem Kanton wohl schon weit mehr als 100'000 Franken Rechts-un-kosten entstanden sind (GAP lässt grüssen!).
Einer der Höhepunkte dieser „Geschichte" ist wohl der, dass der Chef der Steuerverwaltung, Peter Nefzger, in einem internen Mail festhielt, wie nach einem ergangenen Urteil (die Steuerverwaltung hatte wieder einmal verloren!) die Guthabens-Auszahlung für Herrn X verhindert werden solle. Er meinte, dass es „eine grosse Herausforderung für den Steuerbezug" sei, die Guthabens-Auszahlung „durch kreative Lösungen" zu verhindern.
Herr X ist in dieser Angelegenheit in den vergangenen Jahren nicht an die Oeffentlichkeit getreten, weil er hoffte, eine Einigung mit dem Kanton erzielen zu können, respektive GEMAESS DEN URTEILEN UNSERER RECHTSSPRECHUNG RECHT ZU BEKOMMEN! Einige andere Leute versuchten denn auch in der Vergangenheit Druck zu machen, dass diese Finanzverwaltungsposse schnell beendet wird - leider ohne Erfolg!
Ich hoffe, dass sich der Regierungsrat nicht mit nichtssagenden Ausführungen hinter dem Steuergeheimnis versteckt und frage ihn:
1.
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Mit welchem Recht negiert die Finanzverwaltung ergangene Gerichtsurteile?
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2.
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Bis wann gedenkt die Steuerverwaltung die erfolgten Urteile zu akzeptieren, umzusetzen und Herrn X ins Recht zu „versetzen"? Hat Herr X für sine enormen Aufwendungen und Umtriebe (ganz abgesehen von der physisch/psychischen Belastung von Herrn X wegen diesen Vorfällen), zu denen er durch die Steuerverwaltung genötigt wurde, nicht eine Genugtuungssumme zugute?
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3.
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Weshalb hat der Finanzdirektor des Kantons Basellandschaft den Fall nicht schon lange geregelt?
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4.
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Wie stellt er sich zum Inhalt des Mails, das der Chef der Steuerverwaltung geschrieben hat? Sind solche Feststellungen eines Chefbeamten würdig? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen zieht dieses Mail nach sich?
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5.
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Wie hoch werden die bisher entstandenen Rechtskosten (mit allem Drum und Dran) geschätzt, die der Kanton bisher aufwenden musste?
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6.
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Erleidet unser Kanton durch solche Vorfälle keinen Imageschaden?
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