2006-38


Mit Datum der Generalversammlung der BLT Baselland Transport AG vom 29. Mai 2006 läuft die Amtszeit der basellandschaftlichen Mitglieder im Verwaltungsrat aus. Sie müssen neu bestimmt werden.

Nach Artikel 16 der BLT-Statuten ist die Zusammensetzung der höchstens neun Mitglieder des Verwaltungsrates wie folgt festgelegt:

Nach § 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 (öVG, SGS 480) steht dem Landrat eine angemessene Vertretung in den Organen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zu. Die Aufteilung der dem Kanton Basel-Landschaft zustehenden vier Sitze ist wie folgt vorgesehen:
In der zu Ende gehenden Amtsperiode 2002 - 2006 sind vom Regierungsrat gewählt:

Der Landrat nominiert sein Mitglied. Die Vertretung in den Organen der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs kann nur durch amtierende Mitglieder des Landrats ausgeübt werden (§11 Absatz 2 öVG). Die vier Mitglieder des Kantons Basel-Landschaft sind durch den Regierungsrat zu bestimmen.


Der Landrat wird ersucht, bis Ende April 2006 zu Handen des Regierungsrates ein Landratsmitglied zu nominieren, welches während der Amtsperiode 2006 - 2010 den Landrat im Verwaltungsrat der BLT Baselland Transport AG vertritt.


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 7. Februar 2006


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
- Enwurf Landratsbeschluss



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