Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Massnahmen Bahnübergänge; Kreditvorlage | |
vom: | 7. Februar 2006 | |
Nr.: | 2006-037 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
8. Ergebnisse des Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahrens
Zur Vernehmlassung wurden die beiden Transportunternehmen BLT Baselland Transport AG und Waldenburgerbahn AG sowie die Hauptabteilung Verkehrssicherheit der Kantonspolizei und die Abteilung öffentlicher Verkehr des Amts für Raumplanung eingeladen. Alle Stellungnahmen lauteten positiv und bejahten die Dringlichkeit der Massnahmen.
Mit der BLT fand am 28. Juni 2005 eine Bereinigungssitzung betreffend der vorgesehenen Massnahmen statt. Offen blieb dabei die Frage des heute mit einer Lichtsignalanlage abgesicherten Übergangs Fleischbachstrasse der Linie 11. Die BLT machte auf das Gefährdungsbild aufgrund der hohen Verkehrsdichte aufmerksam und regte eine Umrüstung auf eine Schrankenanlage an. Demgegenüber musste das Tiefbauamt aufgrund der Typisierung des Übergangs als Knoten auf die bestehende regelkonforme Absicherung mit einer Lichtsignalanlage und die fehlende Kapazität für eine Schrankenanlage mit langen Schliesszeiten verweisen. Von einer Umrüstung im Rahmen dieser Vorlage - auch mit Blick auf die Finanzen - wird deshalb abgesehen.
Die Waldenburgerbahn wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Sicherungsanlage des Niveauübergang der Kantonsstrasse bei Bad Bubendorf die Anforderungen der AB-EBV nur bedingt erfülle und bat um Umrüstung auf eine Schrankenanlage. Auch hier gilt die gleiche Beurteilung wie im vorstehenden Fall, weshalb von einer Umrüstung im Rahmen dieser Vorlage abgesehen wird.
Die Hauptabteilung Verkehrssicherheit der Kantonspolizei erachtet die Vorlage als sinnvoll und zweckmässig. Nach ihrer Meinung sind die Prioritäten richtig gesetzt worden, wobei die jährlichen Investitionen den Projekten angepasst und flexibel gehandhabt werden sollten. Den grössten Handlungsbedarf sieht die Polizei auf dem Trasse der Waldenburgerbahn, wo die bereits erteilten Planungsaufträge rasch zu konkretisieren sind.
Aus Sicht der Abteilung Öffentlicher Verkehr des Amts für Raumplanung ist die Vorlage in der vorliegenden Form vollständig. Zu Inhalt und Formellem sind keine Bemerkungen zu machen.
Die Finanz- und Kirchendirektion machte im Mitwirkungsverfahren auf die schwierige Finanzierbarkeit solcher Vorhaben angesichts der finanziellen Schieflage des Kantons aufmerksam. Sie regte eine Beschränkung an auf jene Tram-/Bahnübergänge, die wirklich gefährlich sind. Dem musste entgegengehalten werden, dass die Vorlage sich auf Aufträge des Parlaments bezieht und zudem Auflagen und Fristen seitens des Bundes bestehen. Dem Begehren der FKD um Wahl der jeweils günstigsten Lösung muss als Selbstverständlichkeit klar entsprochen werden. Im Fall von Bundesbeiträgen soll der Gesamtrahmen nicht erhöht, sondern der Nettoaufwand für den Kanton entsprechend reduziert werden.
Nach einer ersten Überarbeitung stellte die Finanzverwaltung namens der FKD in ihrem zweiten Mitbericht mehrere Anträge, auf welche hier eingegangen werden soll:
- | Sie beantragte, das Geschäft sei durchgehend als Sammelverpflichtungskredit mit einzeln aufgeführten Projekten zu bezeichnen. Dem ist zu entgegnen, dass es sich um eine Aufgabe handelt und nicht um in einer Vorlage zusammengefasste verschiedene Vorhaben. So sind es über 30 Objekte, womit es unsinnig wäre die Einzelvorhaben bereits heute detailliert zu definieren, terminieren und schliesslich einzeln abzurechnen. Zudem bedingten die meisten für sich allein gar keine Kreditgenehmigung durch den Landrat. Mit der Vorlage als Gesamtpaket soll eben das Gesamtausmass aufgezeigt werden. |
- | Sie verlangt, dass zu prüfen und darzustellen sei, ob die standardmässige Schrankenabsicherung mit der Eisenbahnverordnung und mit § 4 des Finanzhaushaltgesetzes konform sei. Es ist zwar so, dass die standardmässige Schrankenabsicherung teilweise über die gesetzlichen Mindestforderungen hinausgeht. Diese Standards wurden durch die in Kapitel 3.2 beschriebene Arbeitsgruppe erarbeitet und festgelegt (siehe Anhang 2 der Vorlage). Insbesondere die Unfälle welche auch diese Kreditvorlage auslösten, haben aufgezeigt, dass Lichtsignalanlagen oder Wechselblinker bei Doppelspurstrecken und beschränkten Sichtverhältnissen vielfach nicht Garant für eine genügende Sicherheit sein können. |
- | Sie verlangt eine Prüfung und Darlegung der Variante "Beteiligung Bahnunternehmen". Diese Frage wurde den beiden Unternehmen Waldenburgerbahn und BLT unterbreitet. In ihren Stellungnahmen vom 17. bzw. 19. Oktober 2005 erklären sich beide Bahnen nicht in der Lage über Rückstellungen zu verfügen, welche für die Finanzierung der Optimierung von Bahnübergängen aus eigenen Mitteln aufgelöst werden könnten. |
- | Sie beantragt, den Kredit zeitlich zu befristen. Eine solche zeitliche Befristung erscheint nicht sinnvoll. Es ist zwar im Mehrjahrensprogramm vorgesehen, die Massnahmen in den nächsten 8 Jahren mit jährlichen Tranchen von 2.5 Mio. Franken zu realisieren. Das Programm wird sich nach den jährlichen Budgetmöglichkeiten richten müssen und aufgrund von Erfahrungen mit ähnlichen Projekten muss auch mit möglichen erheblichen Verzögerungen in den Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht gerechnet werden. |
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