Vorlage an den Landrat

8. Ergebnisse des Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahrens


Zur Vernehmlassung wurden die beiden Transportunternehmen BLT Baselland Transport AG und Waldenburgerbahn AG sowie die Hauptabteilung Verkehrssicherheit der Kantonspolizei und die Abteilung öffentlicher Verkehr des Amts für Raumplanung eingeladen. Alle Stellungnahmen lauteten positiv und bejahten die Dringlichkeit der Massnahmen.


Mit der BLT fand am 28. Juni 2005 eine Bereinigungssitzung betreffend der vorgesehenen Massnahmen statt. Offen blieb dabei die Frage des heute mit einer Lichtsignalanlage abgesicherten Übergangs Fleischbachstrasse der Linie 11. Die BLT machte auf das Gefährdungsbild aufgrund der hohen Verkehrsdichte aufmerksam und regte eine Umrüstung auf eine Schrankenanlage an. Demgegenüber musste das Tiefbauamt aufgrund der Typisierung des Übergangs als Knoten auf die bestehende regelkonforme Absicherung mit einer Lichtsignalanlage und die fehlende Kapazität für eine Schrankenanlage mit langen Schliesszeiten verweisen. Von einer Umrüstung im Rahmen dieser Vorlage - auch mit Blick auf die Finanzen - wird deshalb abgesehen.


Die Waldenburgerbahn wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Sicherungsanlage des Niveauübergang der Kantonsstrasse bei Bad Bubendorf die Anforderungen der AB-EBV nur bedingt erfülle und bat um Umrüstung auf eine Schrankenanlage. Auch hier gilt die gleiche Beurteilung wie im vorstehenden Fall, weshalb von einer Umrüstung im Rahmen dieser Vorlage abgesehen wird.


Die Hauptabteilung Verkehrssicherheit der Kantonspolizei erachtet die Vorlage als sinnvoll und zweckmässig. Nach ihrer Meinung sind die Prioritäten richtig gesetzt worden, wobei die jährlichen Investitionen den Projekten angepasst und flexibel gehandhabt werden sollten. Den grössten Handlungsbedarf sieht die Polizei auf dem Trasse der Waldenburgerbahn, wo die bereits erteilten Planungsaufträge rasch zu konkretisieren sind.


Aus Sicht der Abteilung Öffentlicher Verkehr des Amts für Raumplanung ist die Vorlage in der vorliegenden Form vollständig. Zu Inhalt und Formellem sind keine Bemerkungen zu machen.


Die Finanz- und Kirchendirektion machte im Mitwirkungsverfahren auf die schwierige Finanzierbarkeit solcher Vorhaben angesichts der finanziellen Schieflage des Kantons aufmerksam. Sie regte eine Beschränkung an auf jene Tram-/Bahnübergänge, die wirklich gefährlich sind. Dem musste entgegengehalten werden, dass die Vorlage sich auf Aufträge des Parlaments bezieht und zudem Auflagen und Fristen seitens des Bundes bestehen. Dem Begehren der FKD um Wahl der jeweils günstigsten Lösung muss als Selbstverständlichkeit klar entsprochen werden. Im Fall von Bundesbeiträgen soll der Gesamtrahmen nicht erhöht, sondern der Nettoaufwand für den Kanton entsprechend reduziert werden.


Nach einer ersten Überarbeitung stellte die Finanzverwaltung namens der FKD in ihrem zweiten Mitbericht mehrere Anträge, auf welche hier eingegangen werden soll:



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