Vorlage an den Landrat

3. Begründung / Bedarf


3.1 Heutige Situation


Im Kanton Basel-Landschaft können vier verschiedene Arten von Bahnanlagen und Betreibern unterschieden werden:


Auf den SBB-Linien bestanden bis vor wenigen Jahren noch ungesicherte oder nur mit Wechselblinkern abgesicherte Übergänge auf der Birstal- und der Läufelfingerlinie. Mit der Absicherung des letzten Übergangs in Buckten im letzten Jahr sind alle Querungen ausreichend gesichert.


Am ehesten Handlungsbedarf besteht auf der Waldenburgerbahn, wo zwischen Liestal und Hölstein noch diverse Strassen- und Feldwegübergänge lediglich mit Andreaskreuzen versehen sind. Die in den letzten Jahren getätigten Investitionen beschränkten sich im Wesentlichen auf die Verbesserung der Situationen in den Innerortsbereichen von Hölstein, Niederdorf und Oberdorf, wobei gerade bezüglich der Erschliessung der an die Bahn angrenzenden Liegenschaften punkto Absicherung einige Kompromisse eingegangen werden mussten.


Auf den Vorortsbahnen der BLT bildete die Aufhebung bzw. Absicherung von Niveauübergängen einen Schwerpunkt im Rahmen der Planungen zum Ausbau dieser Linien und Investitionen der letzten 30 Jahre. So wurde bereits in dem mit Landratsbeschluss vom 14. Juni 1976 genehmigten Konzept zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs die Reduktion der Konfliktpunkte Schiene / Strasse und damit die Hebung der allgemeinen Verkehrssicherheit zum Ziel erklärt. In der Landratsvorlage vom 4. Januar 1977 betreffend Generellem Projekt zum Ausbau der Linie 17 wurde ausgeführt:


Untergeordnete Bahnübergänge werden aufgehoben, Strassen und Wege zusammengefasst und an den einzelnen wenigen Stellen mit dem Bahntrasse gekreuzt (über- oder unterführt bzw. mit Sicherungsanlagen abgesichert). Neue zusätzliche Übergänge werden nicht zugelassen. Ebenerdige Querungen werden in der Regel im Bereich von Haltestellen angeordnet. Befindet sich ein Niveauübergang im unmittelbaren Bereich eines Strassenknotens, wird dessen Absicherung in die bahnabhängige Lichtsignalanlage des Knotens integriert (Priorität beim öffentlichen Verkehrsmittel).


In diesem Sinne wurden alle vier Vorortslinien der BLT ausgebaut, bzw. abgesichert. Dabei mussten aufgrund von Widerständen und politischen Vorstössen auch Kompromisse bezüglich der ursprünglichen Ziele eingegangen werden. Ausstehend sind noch letzte Abschnitte der Linien 10 und 11 im Birstal.


Die Strassenbahnlinien der Basler Verkehrs-Betriebe BVB verkehren nach Strassenverkehrsgesetz, da alle drei auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft liegenden Strecken vollumfänglich im Strassenareal verlaufen. Die Tramlinien geniessen an den Lichtsignalanlagen im Kanton grundsätzlich Priorität, anderweitige Absicherungen drängen sich nicht auf.




3.2 Arbeitsgruppe Tram-/Bahnübergänge


Ausgelöst durch verschiedene Unfälle an Kreuzungen Schiene / Strasse trotz bestehender Absicherungen hat die Bau- und Umweltschutzdirektion 2004 eine Arbeitsgruppe Tram-/Bahnübergänge eingesetzt. Fachleute des Tiefbauamts (Vorsitz), der Bahnen, des Amts für Raumplanung und der Kantonspolizei erhielten den Auftrag, Grundsätze für die Signalisation von Kreuzungen Schiene / Strasse im Kanton Basel-Landschaft festzulegen. Die Arbeitsgruppe betrachtete dabei die rund 250 einzelnen Gleisquerungen (Strassen, Fahrrad- und Fusswegübergänge) auf den Vorortslinien der BLT und der Waldenburgerbahn. Mit ihrem Bericht vom 20. September 2004 versuchte sie, korrekte Signalisationen und Absicherungen aufzuzeigen und zu typisieren. Diese werden als korrekt verstanden, wenn sie zugleich vorschriftenkonform sind und sicherheitsmässig befriedigen. Im Bericht werden deshalb Standardabsicherungen festgelegt und unterschieden, einerseits zwischen Haltestellen- und Streckenbereich und anderseits ob es sich um einfache Querungen oder Strassenknoten handelt.


Die Arbeitsgruppe definierte drei Arten von Risiken an Kreuzungen Schiene / Strasse:
- Risiken der Anlage bzw. dem Zusammenwirken der Elemente Ausgestaltung, Sicht, Signalisation, Betrieb,
- Risiken der Fahrzeuge strassen- und bahnseitig,
- Risiken des sicherheitsbezogenen Verhaltens der Verkehrsteilnehmer/innen (Fahrzeuglenker/innen, Wagenführer/innen, Fussgängerverkehr)


Die Arbeitsgruppe befasste sich im Wesentlichen nur mit dem ersten Punkt im Wissen darum, dass damit nicht alle Probleme um das Thema Kreuzungen Schiene / Strasse angegangen werden konnten (die beste Signalisation ist wirkungslos, wenn sie wissentlich missachtet wird oder ihre Bedeutung nicht bekannt ist).




3.3 Massnahmen zur Optimierung der Absicherung


In den vergangenen Monaten wurden nun eine Bestandesaufnahme sämtlicher Tram- und Bahnübergänge auf den BLT-Linien und der Waldenburgerbahn durchgeführt und anhand der Standards aus dem Bericht der Arbeitsgruppe beurteilt. Dabei konnte festgestellt werden, dass zwar insbesondere die stark frequentierten Übergänge bereits heute gesetzes- und normenkonform abgesichert sind. Die Untersuchung der insgesamt 250 Querungen ergab aber, dass vor allem auf der Strecke der Waldenburgerbahn (insgesamt 70 Querungen) noch mehrere ungesicherte Übergänge vorhanden sind. Auf den BLT-Linien handelt es sich um Fusswegübergänge, welche nicht direkt im Haltestellenbereich liegen und zusätzlich mit Schranken abgesichert werden sollen sowie um lichtsignalgesicherte Übergänge, welche gemäss Standard mit Schranken versehen werden sollen. Die Kosten für die Umrüstungen und zusätzlichen Absicherungen wurden anhand von Erfahrungswerten mit 20 Mio. Franken abgeschätzt.



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