Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln - Liestal; Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau der H2 | |
vom: | 31. Januar 2006 | |
Nr.: | 2006-034 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes vom April 2005
Der Regierungsrat hat Parteien, Gemeinden und Verbände zur Vernehmlassung eingeladen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat der zeitlich befristeten und zweckgebundenen Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes zur Finanzierung der H2 Pratteln - Liestal zugestimmt.
Die FDP sieht die Notwendigkeit einer Spezialfinanzierung für die Realisierung der H2 ein und kann der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben vorbehaltlos zustimmen. Begrüsst wird speziell, dass bei einer Zusicherung von Bundesbeiträgen die Dauer der Aufhebung des Rabattes neu beurteilt werden soll.
Die CVP begrüsst grundsätzlich den für die Finanzierung der H2 vorgeschlagenen Fonds und zieht die teilweise Aufhebung des Rabattes vor. Es sollen aber mit den Einnahmen aus der Aufhebung des Rabattes nicht nur die Erstellungskosten, sondern auch die später anfallenden Betriebs- und Unterhaltskosten finanziert werden. Die heute ungedeckten Ausgaben gemäss Strassenrechnung sollten ebenfalls durch diese Einnahmen gedeckt werden. Es sei angezeigt, auf eine rein zeitliche Befristung zu verzichten. Der Rabatt solle nur solange aufgehoben werden, bis die H2 gebaut und die jährlichen Strassenausgaben gemäss Strassenrechnung durch die Motorfahrzeugsteuern, die Bundesbeiträge sowie die Mineralölsteuer resp. LSVA finanziert werden können.
Die SP fordert die vollständige Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes, wenn damit die Verkehrsinfrastruktur im Bereich H2 und Regio-S-Bahn finanziert wird. Mit dieser Zielsetzung sei eine Ausdehnung der zeitlichen Befristung der Rabattlösung auf 20 Jahre sinnvoll.
Die SVP spricht sich grundsätzlich gegen die Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes aus und beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten und den Bau aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Zwecks Konsens könnte sich aber die SVP unter den folgenden kumulativen Voraussetzungen mit einer Aufhebung des Rabattes einverstanden erklären. Der Rabatt solle höchstens zur Hälfte aufgehoben werden, und es komme - wenn überhaupt - nur die teilweise Aufhebung in Frage. Der Ertrag müsse strikt zweckgebunden für die Erstellung der H2 verwendet werden, und die zeitliche Befristung sei auf maximal fünf Jahre zu beschränken. Unverzichtbar sei der Passus, wonach der Regierungsrat dem Landrat Antrag auf eine Neubeurteilung der Dauer der Aufhebung des Rabattes stellt, wenn der Bund für den Bau der H2 Beiträge zusichert.
Die Grünen lehnen eine befristete Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes verknüpft mit der vorgesehenen Zweckbindung als ebenso unehrliche wie untaugliche Massnahme strikte ab. Sie beantragen, dass der Regierungsrat kostengünstigere Varianten nochmals einer Prüfung unterzieht. Als Eventualantrag 1 wird die zeitlich unbefristete und nicht zweckgebundene Aufhebung des Rabattes gefordert. Mit einem zweiten Eventualantrag wird gefordert, dass die Zweckbindung mindestens für alle Verkehrsmittel oder für Projekte des öffentlichen Verkehrs gelten solle, welche die Strassen entlasten.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) verzichtet auf eine Stellungnahme zur Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes, weil die Gemeinden von der Aufhebung nicht direkt betroffen sind. Bennwil, Ziefen, Titterten, Therwil, Buus, Schönenbuch, Hölstein, Lauwil, Bretzwil, Allschwil, Bottmingen, Brislach, Muttenz und Binningen teilen diese Einschätzung. 57 Gemeinden haben keine eigene Vernehmlassung eingereicht. Sie schliessen sich gemäss Beschluss der Delegierten des Verbandes der Vernehmlassung des VBLG an. Keinen Kommentar zur Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes enthielten die Vernehmlassungen von Itingen, Nenzlingen, Reigoldswil und Pratteln. Die Aufhebung wird von Lausen, Birsfelden, Oberdorf, Wenslingen, Thürnen, Ettingen und Buckten gutgeheissen. Unter gewissen Bedingungen unterstützen Ramlinsburg und Bubendorf die Aufhebung. Die vollständige Aufhebung des Rabattes wird von Oberdorf, Seltisberg und Bubendorf bevorzugt. Die teilweise Aufhebung wird von Wenslingen, Ramlinsburg, Thürnen und Ettingen vorgezogen. Gelterkinden, Känerkinden und Arboldswil stehen der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes ablehnend gegenüber.
Die Handelskammer beider Basel (HKBB) erachtet die Sonderfinanzierung als gerechtfertigt und unterstützt die teilweise Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes.
Der VCS ist für eine unbefristete, nicht zweckgebundene und vollständige Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes. Die Einnahmen sollten in die allgemeine Staatskasse fliessen.
Die Verkehrsliga beider Basel befürwortet die zeitlich befristete Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes unter der Voraussetzung, dass die Mehreinnahmen ausschliesslich für den Bau der H2 Pratteln - Liestal verwendet werden und keinesfalls für den Rückbau der Rheinstrasse. Die Dauer der Aufhebung sei auf das absolute Minimum zu befristen. Der notwendige Verzicht auf den Rückbau der Rheinstrasse und allfällige andere Kostenreduktionen wie "unerwartete" Bundessubventionen müssten zu einer Verkürzung der Aufhebungsdauer führen.
Das ASTAG unterstützt die teilweise Aufhebung des Rabattes. Die generierten Mittel seien zweckgebunden für die H2 zu verwenden. Dem Landrat sei unverzüglich eine Verkürzung der zeitlichen Befristung zu beantragen, wenn Bundesmittel gesprochen würden. Die Aufhebung dürfe kein Präjudiz bezüglich künftiger Strassenbauprojekte schaffen. Es wird als stossend erachtet, dass aus den Mehreinnahmen aus der Aufhebung des Rabattes auch die Kosten für den Rückbau der Rheinstrasse gedeckt werden sollen. Für das ASTAG erscheint es wesentlich, dass die Bauarbeiten an der H2 noch im Jahr 2006 aufgenommen werden.
TCS und ACS sind ausnahmsweise und ohne jedes Präjudiz bereit, unter bestimmten Bedingungen einer Sonderfinanzierung zuzustimmen. Die zeitlich befristete Aufhebung des Rabattes für die Finanzierung der H2 Pratteln - Liestal wird befürwortet, aber ausschliesslich für die H2 Pratteln - Liestal und keinesfalls für den Rückbau der Rheinstrasse. Die Zustimmung wird weiter daran geknüpft, dass die kantonalen LSVA-Einnahmen während der Aufhebungsfrist des Verkehrssteuer-Rabattes zugunsten der H2 Pratteln - Liestal zweckgebunden werden. Grundsätzlich wird die Überzeugung vertreten, dass die Finanzierung der Strasseninfrastruktur und des Agglomerationsverkehrs über einen einzigen, langfristig angelegten Infrastrukturfonds erfolgen muss.
Back to Top