Vorlage an den Landrat


7 Personelle Auswirkungen

Der Personalbestand beim Tiefbauamt erfährt aufgrund des Projektes H2 für die Realisierungs-phase temporär eine Aufstockung um 100 Stellenprozent (unter anderem wegen teilweiser zeitlicher Überschneidung mit personellen Ressourcen für den Chienbergtunnel), bindet das Projekt H2 in der Ausführungsphase doch zwei bis drei Stellen. Die personelle Situation in Bezug auf die Sicherstellung des Betriebs und des Unterhaltes muss nach der Fertigstellung der Strasse neu beurteilt werden.



8 Interpellation 2005 / 322 von Isaac Reber vom 15. Dezember 2005 und sieben parlamentarische Vorstösse

8.1 Interpellation 2005 / 322 von Isaac Reber vom 15. Dezember 2005


Wortlaut der Interpellation


"Zeit zur Besinnung tut Not - Ausbau Rheinstrasse statt Tunnel H2?


Der Regierungsrat des Kantons Baselland hat sich vorwiegend aus finanziellen Gründen sowohl 1995 (Bau der J2 vom Anschluss N4 bis Anschluss Liestal Zentrum) als auch 1997 (Abstimmung über die Initiative "Ausbau der Rheinstrasse") für den Ausbau der Rheinstrasse ausgesprochen. Landrat und Stimmbevölkerung des Kantons Baselland haben sich im Widerspruch dazu jeweils für die ungleich teurere Tunnelvariante entschieden.


Nun sind seit jenen Beschlüssen rund zehn Jahre vergangen. Heute präsentiert sich die Situation in entscheidenden Punkten fundamental anders als zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheide:


Trotz all diesen Änderungen der Voraussetzungen werden derzeit grosse, nahezu krampfhafte Anstrengungen unternommen, doch noch eine Finanzierungs- und damit Realisierungsmöglichkeit für den Tunnel H2 auf die Beine zu stellen. Wir bitten den Regierungsrat, hierzu folgende Fragen zu beantworten:


Für die schriftliche Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich bereits im voraus."



Stellungnahme der Regierung


Antwort auf Frage 1:


Aus heutiger Perspektive kommt aufgrund der knappen Staatsfinanzen eine Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln nicht in Frage. Im Budget 2006 ist zwar eine spürbare Verbesserung der Kantonsfinanzen zu verzeichnen. Aber bereits im Jahr 2007 wird trotz der GAP wieder ein Defizit von 65 Mio. Franken resultieren, und 2008 werden sich nach heutigem Kenntnisstand die finanziellen Perspektiven ohne zusätzliche Entlastungsmassnahmen weiter verschlechtern. Ein Grund dafür ist das Inkrafttreten der NFA. Der Kanton Basel-Landschaft wird gemäss aktueller Globalbilanz als Nettozahler zusätzliche 40 Mio. Franken für die NFA einzahlen müssen.


Die Finanzierung von Investitionen erfolgt normalerweise über die Selbstfinanzierung (Saldo Laufende Rechnung plus Abschreibungen) oder über die Aufnahme von Krediten, was zu einer entsprechenden Erhöhung der Verschuldung des Kantons führt. Allein die Abschreibungen der Investitionen in die H2 Pratteln - Liestal würden den Saldo der Laufenden Rechnung jährlich bis zu 15 Mio. Franken verschlechtern. Eine zusätzliche Belastung stellen die Passivzinsen mit rund 6 Mio. Franken dar.


Diese ungünstigen Perspektiven und die Möglichkeit, dass sich der Bund nicht an der Finanzierung beteiligen könnte, erlauben keine Finanzierung der H2 aus allgemeinen Steuermitteln. Deshalb ist eine zweckgebundene Finanzierung aus den Erträgen einer auf fünf Jahre befristeten Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes geplant. Dabei wird der Rabatt bei den Motorfahrzeugen für den Warentransport (Lastwagen und Sattelschlepper und deren Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen beibehalten. Diese Fahrzeugkategorie ist durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bereits stark belastet und bezahlt trotz Rabatt die höchste Motorfahrzeugsteuer der Schweiz.


Die Finanzierbarkeit hängt somit davon ab, ob die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diesem Finanzierungsmodell zustimmen. Der Regierungsrat geht von der Zustimmung aus. Einerseits entspricht die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes dem Prinzip der nutzergerechten Finanzierung des Strassenbaus über Verkehrssteuern. Andererseits wird der einzelne Verkehrsteilnehmende dadurch nicht stark belastet. Wirtschaft und Bevölkerung als Ganzes profitieren aber von der für den Standort wichtigen leistungsfähigen Strassenverbindung des mittleren Baselbietes in den unteren Kantonsteil und nach Basel.


Antwort auf Frage 2:


Der für 2012 und 2013 geplante Rückbau der Rheinstrasse ist mit Kosten von 22 Mio. Franken verbunden. Er soll aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung zur Finanzierungsvorlage aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden und nicht mit Erträgen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes. Mit den Erträgen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes sind somit Bruttoinvestitionen von gesamthaft 182 Mio. Franken zu finanzieren, falls der Bund keine Beiträge leistet.


Der Regierungsrat geht davon aus, dass mit den laufenden und den künftigen Massnahmen zur Verbesserung der Kantonsfinanzen - insbesondere der Defizitbremse - ausreichend finanzieller Spielraum zur Finanzierung des Rückbaus der Rheinstrasse aus allgemeinen Steuermitteln geschaffen werden kann.


Antwort auf Frage 3:


Dem Kredit und dem Generellen Projekt zum Bau der Umfahrungsstrasse H2 stimmte das Volk am 24. September 1995 zu. Die formulierte Gesetzesinitiative zum Ausbau der Rheinstrasse wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 1997 verworfen. Soll nun erneut der "Ausbau Rheinstrasse" erwogen werden, hätte dies formal wiederum über eine entsprechende Volksabstimmung zu geschehen. Zur Lancierung einer solchen stehen die bekannten, rechtlich verankerten politischen Instrumente zur Verfügung.



8.2 Motion 2003 / 119 von Urs Hintermann vom 22. Mai 2003: Anpassung des Verkehrssteuer-Rabattes (überwiesen am 13. November 2003 als Postulat)

Wortlaut des Postulats


"Am vergangenen Wochenende hat das Stimmvolk der Anti-Stauinitiative zugestimmt. Gemäss Angaben der Initianten muss bei einer wirksamen Staubekämpfung mit Kosten in Millionenhöhe gerechnet werden. Die angespannte Finanzlage des Kantons lässt es nicht zu, diese Kosten aus den allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren.


Sowohl in der Vorlage des Regierungsrates als auch in der Landratsdebatte vom 9. 1. wurde die Möglichkeit erwähnt, die Kosten über eine Anpassung des Verkehrssteuer-Rabattes zu finanzieren. Nachdem jetzt durch die Annahme der Initiative der Auftrag an die Regierung zur Staubekämpfung verbindlich ist, ist es an der Zeit, auch die Finanzierungsleitplanken festzulegen. Im Sinne des Verursacherprinzips sollen die Aufwendungen zur Bekämpfung des Verkehrsstaus gemäss § 43 bis durch eine bedarfsorientierte Anpassung des Verkehrssteuer-Rabattes finanziert werden.


Der Regierungsrat wird aufgefordert, dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten."



Stellungnahme der Regierung


Mit dieser Vorlage wird den Anliegen der als Postulat überwiesenen Motion entsprochen.



Antrag der Regierung


Die als Postulat überwiesene Motion kann abgeschrieben werden.



8.3 Motion 2003 / 120 von Esther Maag vom 22. Mai 2003: Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes (überwiesen am 13. November 2003 als Postulat)

Wortlaut des Postulats


"Die Antistau-Initiative wurde am Wochenende vom 18. 5. 2003 vom Volk angenommen. In der vorgängigen landrätlichen Kommissionsberatung gab es einen Antrag, die zusätzlichen Mittel für die Anti-Stau-Massnahmen mit einer Reduktion des Verkehrssteuerrabattes zu finanzieren. Man kam überein, dies zum gegebenen Zeitpunkt nochmals separat zu diskutieren.


Dieser Moment scheint nun gekommen, denn in der Zwischenzeit haben sogar die Urheber der Initiative in einem Radiointerview ihre Bereitschaft dazu erklärt. Dass die Aufwendungen, die für die Anti-Stau-Massnahmen eingesetzt werden sollen, verursachergerecht von den Stau verursachenden AutomobilistInnen bezahlt werden, scheint einleuchtend.


Zur Erinnerung: zur Zeit besteht immer noch ein Rabatt von 20 % auf die Verkehrssteuer, womit der Kanton jährlich 17 Millionen verschenkt, die er dringend gebrauchen könnte. Und wo er mehr Ausgaben zu tätigen gedenkt - in diesem Fall für Anti-Stau-Massnahmen - ist er auch angewiesen auf mehr Einnahmen. Die Reduktion des Rabattes ist dafür nicht nur eine gerechte Massnahme, sondern auch eine, unter der niemand zu leiden braucht, dafür umso mehr davon profitieren, wenn alles wieder flüssiger geht!


Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb, den Verkehrssteuerrabatt aufzuheben."



Stellungnahme der Regierung


Mit dieser Vorlage wird den Anliegen der als Postulat überwiesenen Motion entsprochen.



Antrag der Regierung


Die als Postulat überwiesene Motion kann abgeschrieben werden.



8.4 Motion 2004 / 101 von Patrick Schäfli vom 22. April 2004: Unverzügliche Realisierung der H2 zwischen Pratteln und Liestal (überwiesen am 28. Oktober 2004)

Wortlaut der Motion


"Seit Jahrzehnten wartet die Bevölkerung der Region Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf, Liestal sowie zahlreicher weiterer Gemeinden im Umkreis auf die Realisierung der Rheinstrasse. Über 44'000 Fahrzeuge pro Tag frequentieren die heutige Rheinstrasse.


Mittlerweile herrscht tagsüber zunehmend Stau bzw. Stop-and-go-Verkehr. Dieser Zustand ist seit Jahrzehnten sowohl für AnwohnerInnen wie Automobilisten (Anwohner, Pendler, KMU) unhaltbar. Er führt zu immensen volkswirtschaftlichen Kosten. Trotz dem mehrfach klar geäusserten Willen der Baselbieter Bevölkerung, eine H2-Entlastungsstrasse (mit Tunnelvariante) zu realisieren, ergeben sich seit kurzer Zeit erneut wieder Hindernisse.


Wie bekannt wurde, werde nun von der BUD wieder ein Ausbau der Rheinstrasse, anstelle des vom Souverän klar beschlossenen Baus einer H2-Entlastungsstrasse geprüft. Dieses Vorgehen ist unverständlich.


Der mehrfach geäusserte Volkswille für den Bau der H2 (J2) muss nun von der Regierung endlich umgesetzt werden.


Die Regierung wird beauftragt, die folgenden Massnahmen dringlich als Sofortmassnahmen zu ergreifen:



Stellungnahme der Regierung


Mit dieser Vorlage wird den Anliegen der Motion entsprochen.



Antrag der Regierung


Die Motion kann abgeschrieben werden.



8.5 Motion 2004 / 203 von Peter Holinger vom 9. September 2004: Schnelle Realisierung der H2 Pratteln - Liestal (in abgeänderter Form überwiesen am 28. Oktober 2004)

Wortlaut der Motion


"Seit rund 40 Jahren wird an der Planung der Verlängerung der H2 von Pratteln nach Liestal gearbeitet. Das dazu nötige Land wurde vom Kanton gekauft und es wurden mehrere Volksabstimmungen durchgeführt. Diese waren positiv für den Bau dieses Nadelöhrs.


Ebenfalls seit vielen Jahrzehnten leidet die Bevölkerung, die Umwelt, aber auch die Wirtschaft unter den Staus, dem Lärm und der Luftverschmutzung von rund 45'000 Fahrzeugen pro Tag. Die täglichen stundenlangen Staus kosten jährlich viele Millionen! Das ist Geld, das der Wirtschaft entzogen wird und das sinnvollerweise eben zum Beispiel in den Bau der H2 investiert würde!


Durch die grossen Probleme im Chienbergtunnel Umfahrung Sissach, wird die H2 wieder verzögert, die Investitionen verlagert. Zudem wurde am 13. 7. 2004 über eine technische Änderung orientiert die vorsieht, dass der H2 Tunnel in der Mitte in einem kurzen Abschnitt nach oben geöffnet wird.


Für den Landkauf und die Planungen wurden für die H2 Verlängerung bis heute rund 55 Millionen vom Kanton ausgegeben. Diese sehr grosse Summe hat seit vielen Jahren keinen "Return of Invest".


Die Bevölkerung von Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und Liestal leidet direkt unter den erwähnten Immissionen.


In Liestal sind seit vielen Jahren Lärmschutzwände versprochen, leider z.T. immer noch nicht gebaut. Mit dem Bau des" Kreisels" Schild hätte im Herbst 2003 begonnen werden sollen! Auch hier wurde auf "später" vertröstet.


Das ganze mittlere Baselbiet erleidet verkehrstechnisch bald einen Notstand, die planerische Entwicklung ist sehr stark behindert und gute Firmen ziehen weg! Es muss ein Weg gefunden werden, der dieser schlimmen Entwicklung und den täglichen Staus bald Einhalt gebietet!


Bekanntlich kann sich die öffentliche Hand günstig finanzieren, im Schnitt 1 % unter allen anderen Kreditnehmern. Insbesondere der Tiefbau unserer Gegend hat, auch nach Abschluss der Nordtangente in Basel, effektiv zuwenig Arbeit und die Arbeitslosigkeit (insbesondere bei Jugendlichen) steigt auch in unserer Region wieder leicht an.


Aus all diesen Gründen ist es jetzt dringend notwendig, dass in dieser Sache etwas geht.


Vom Landrat am 28. Oktober 2004 modifizierter Text:


Die letzte der vier Forderungen wird gestrichen.



Stellungnahme der Regierung


Mit dieser Vorlage wird den Anliegen der Motion entsprochen.



Antrag der Regierung


Die Motion kann abgeschrieben werden.



8.6 Motion 2004 / 204 von Hanspeter Frey vom 9. September 2004: Finanzierungsmodelle unter teilweiser Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes für die Realisierung der H2 Pratteln - Liestal (in abgeänderter Form überwiesen am 28. Oktober 2004)

Wortlaut der Motion


"Aufgrund der finanziellen Lage des Kanton Baselland und den technischen Schwierigkeiten beim Bau des Chienbergtunnels, H2 Umfahrung Sissach, verbunden mit respektablen Mehrkosten, werden Verkehrsinfrastrukturanlagen zeitlich zurückgestellt. Der Lebens- und der Wirtschaftsraum "Baselland" ist aber auf gut ausgebaute und optimal funktionierende Verkehrsinfrastrukturanlagen angewiesen.


Ein Nadelöhr im Verkehrsnetz "Strasse" bildet die Rheinstrasse in Frenkendorf. Der Ausbau der geplanten Hochleistungsstrasse H2 im Abschnitt Liestal - Pratteln ist seit Jahren im "Warteraum" obwohl die Erstellung dieser Strasse in mehreren Volksabstimmungen bestätigt wurde. Um dem "Volkswillen" einerseits und andererseits der Verbesserung des Wirtschaftsstandortes "Baselbiet" nachzukommen, ist es nun an der Zeit, dieses Bauwerk in Angriff zu nehmen. Damit die Finanzierung sichergestellt ist, ohne dabei für den Start auf die "Freundlichkeit" des Bundes angewiesen zu sein, sind andere Finanzierungsmodelle zu überlegen. In der zu prüfenden Finanzierung ist die teilweise Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes zu berücksichtigen, allerdings strikte zweckgebunden und zeitlich bis zur Realisierung des vorgenannten Strassenstückes limitiert.


Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.


Vom Landrat am 28. Oktober 2004 modifizierter Text:


Stellungnahme der Regierung


Mit dieser Vorlage wird den Anliegen der Motion entsprochen.



Antrag der Regierung


Die Motion kann abgeschrieben werden.



8.7 Motion 2005 / 059 von Patrick Schäfli vom 24. Februar 2005: Zweckbindung für Verkehrsabgaben (als Postulat überwiesen am 27. Oktober 2005)

Wortlaut der Motion


"Bei der Realisierung von Strassenbauprojekten im Kanton Basel-Landschaft wird immer häufiger die Finanzierungsproblematik in den Vordergrund gestellt. Dabei wird stets behauptet, dass die Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten nicht gesichert sei, weil kein Geld vorhanden sei.


Tatsächlich ist es aber so, dass beträchtliche Einnahmen in Form von Abgaben der Verkehrsteilnehmer wie die Motorfahrzeugsteuer (Verkehrsabgabe ca. CHF 75 Mio.), die Verkehrsbussenerträge (ca. CHF 20 Mio.) und die Erträge des Kantons aus der LSVA (Transfer des Bundes: ca. CHF 10 Mio.) - im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen - nicht zweckgebunden für den Strassenbau im Baselbiet eingesetzt werden.


Es muss daher gefordert werden, dass auch im Baselbiet eine Vorlage ausgearbeitet wird, welche eine Zweckbindung insbesondere der Erträge festschreibt, welche direkt oder indirekt vom privaten Motorfahrzeugverkehr (d.h. insbesondere die Kantonserträge aus der LSVA, die Verkehrsabgabe sowie die Verkehrs-Bussenerträge) generiert werden. Diese Zweckbestimmung macht Sinn, weil diese Einnahmen im direkten Zusammenhang mit der Benützung der Strassen stehen.


Damit kann unter anderem gezeigt werden, dass der private Motorfahrzeugverkehr über verschiedene Abgaben beträchtliche Beträge (viele Millionen Franken pro Jahr) an den Kanton entrichtet.


Der Regierungsrat wird beauftragt: eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Zweckbestimmung zugunsten des Strassenbaus bzw. Strassenverkehrs vorschreibt für Einnahmen, welche direkt oder indirekt aus Steuern und Abgaben entstehen, die der private Motorfahrzeugverkehr erbringt."



Stellungnahme der Regierung


Der Kanton verfügt heute über eine Strassenrechnung in Form einer Ausgabenrechnung, die auf dem Modell des Bundes basiert. Eine kantonale Strassenrechnung in Form einer Kostenrechnung liegt noch nicht vor. Die Ausgabenrechnung zeigt die effektiven jährlichen Strassenausgaben bzw. das für den Strassenbau und den Strassenunterhalt und den Betrieb des Strassennetzes eingesetzte Kapital des Kantons.


Es werden in der Rechnung die laufenden Strassenausgaben und der Zins auf den Vorjahressaldi den anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt. Die Differenz ergibt den Deckungsgrad. Aus der Strassenrechnung (siehe Seite 23) geht hervor, dass die Einnahmen aus dem motorisierten Verkehr die Strassenausgaben des Kantons nicht decken.


Die Strassenrechnung hat im Zeitraum 1994 - 2002 mit einem durchschnittlichen jährlichen Defizit von 10 Mio. Franken abgeschlossen. Der Motorfahrzeugverkehr hat somit in der Vergangenheit die von ihm verursachten Ausgaben zu knapp 94 % gedeckt; die restlichen rund 6 % mussten aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.


Solange die Strassenausgaben grösser sind als die Einnahmen aus dem Strassenverkehr, spielt es keine Rolle, ob explizit eine Zweckbindung der Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr rechtlich vorgeschrieben wird oder nicht. Eine Zweckentfremdung ist faktisch ausgeschlossen, weil die Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr das Defizit im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr nicht decken. Zur Finanzierung des Restdefizits werden entweder allgemeine Steuereinnahmen verwendet, oder es müssten Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen bei defizitärem Strassenfonds reduziert werden.


Busseneinnahmen würden keinesfalls in einen Strassenfonds gehören. Hier geht es nicht um die Finanzierung des Strassenverkehrs an und für sich, sondern höchstens um die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es ist nicht der Zweck der Bussen, den Strassenverkehr zu finanzieren.


Zudem könnte ein Strassenfonds erst nach Abschluss der vorliegenden Fondslösung zur Finanzierung der H2 Pratteln - Liestal geprüft werden. Der Fonds zur Finanzierung der H2 stellt diesbezüglich jedoch kein Präjudiz dar.



Antrag der Regierung


Die als Postulat überwiesene Motion kann abgeschrieben werden.



8.8 Motion 2006 / 010 der SVP-Fraktion vom 12. Januar 2006: Die H2 Pratteln - Liestal jetzt bauen (eingereicht am 12. Januar 2006)

Wortlaut der Motion


"- Seit rund 40 Jahren wird an der Verlängerung der bestehenden Umfahrung Sissach - Liestal Nord geplant. Dieses Strassenstück hat neben mehreren Landratsbeschlüssen auch zwei Volksabstimmungen hinter sich und trotzdem ist es leider immer noch nicht realisiert.


- Der Kanton Basel-Landschaft hat laut Jahresprogramm 2006 der Regierung bereits rund 64.5 Millionen für Landkäufe, Projektierungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten ausgegeben. Mit 4 % verzinst versickern somit seit vielen Jahren rund 2.5 Millionen Franken Steuergelder pro Jahr "im Sand". Die Landkäufe wurden in den 70er Jahren getätigt, in 30 Jahren sind also rund 70 Millionen an Zinsen verloren gegangen.


- Die Bevölkerung leidet genauso lange an Staus, Lärm und Gestank. In den direkt betroffenen Gemeinden Frenkendorf, Füllinsdorf und Liestal wohnen ca. 23'500 Einwohner/Innen unseres Kantons, mit Pratteln sind es knapp 40'000, die täglich direkt betroffen sind. Die Rheinstrasse als stärkst befahrene Kantonsstrasse der Schweiz wird täglich von rund 45'000 Fahrzeugen befahren. Tendenz zunehmend.


- Trotz positiven Konjunkturanzeichen in der Nordwestschweiz trifft dies leider für den Bau, den Tiefbau nur sehr beschränkt zu. Der Neubau der H2, ein im Tagbau gebauter Tunnel, würde gerade jetzt gute Impulse geben.


- Der Chienbergtunnel (Umfahrung Sissach H2), der von der Regierung leider terminlich bevorzugt wurde, wird voraussichtlich Ende dieses Jahres in Betrieb gehen. Der baulich wesentlich einfachere Tagbau der H2 Pratteln - Liestal soll auch deshalb jetzt begonnen werden.


- Betreffend der Restfinanzierung (knapp 200 Millionen) sind mit der Astra in Bern sofort Verhandlungen aufzunehmen und eine anteilmässige Finanzierung wie im Abschnitt H2 Chienbergtunnel anzustreben. Eine Reduktion des Verkehrssteuerrabattes oder eventuell sogar Aufhebung dieser Regelung kann eine weitere Finanzierungsmöglichkeit sein.


- Mit dem Bau, respektive der Eröffnung der H2 Pratteln - Liestal wird Ökologie und Ökonomie ins Gleichgewicht gebracht.


- Die Firmen an der Rheinstrasse haben durch Staufahrten jeden Tag grosse Verluste, die Umwelt wird durch die bestehende Situation ebenfalls zusätzlich stark belastet.


Der Regierungsrat wird beauftragt:


Stellungnahme der Regierung


Mit dieser Vorlage werden die zentralen Punkte der als Postulat entgegengenommenen Motion behandelt.



Antrag der Regierung


Die als Postulat entgegengenommene Motion kann abgeschrieben werden.



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