Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln - Liestal; Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau der H2 | |
vom: | 31. Januar 2006 | |
Nr.: | 2006-034 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
4 Das Projekt H2 Pratteln - Liestal
4.1 Das ursprünglich beschlossene Projekt
Seit rund 40 Jahren wird über eine Entlastungsstrasse zwischen Pratteln und Liestal diskutiert. In dieser Zeit wurden mehrere Projekte ausgearbeitet und verschiedene Lösungsansätze studiert. Am 6. Februar 1995 genehmigte der Landrat das Generelle Projekt (1) der Hauptstrasse H2 im Abschnitt Pratteln - Liestal und bewilligte gleichzeitig einen Verpflichtungskredit (2) von 248 Mio. Franken für den Bau der H2. Damit hat sich der Landrat (entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates) für die Tunnelvariante ausgesprochen. Die Stimmberechtigten genehmigten diesen Landratsbeschluss in der Volksabstimmung vom 24. September 1995 und verwarfen die letzte verbliebene Variante - den Ausbau der Rheinstrasse - in der Volksabstimmung vom 28. September 1997. Damit waren die planerischen und finanziellen Voraussetzungen für den weiteren Projekt- und Verfahrensverlauf sowie die Realisierung der Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal - als Neuanlage mit neuem Trasse - auf kantonaler Ebene erfüllt.
In der Folge wurden das Bauprojekt und der Umweltverträglichkeitsbericht ausgearbeitet und die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Gestützt darauf beschloss die BUD am 25. Oktober 1999 das Bauprojekt für die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal als kantonalen Nutzungsplan und bezeichnete das Projekt aufgrund der Umweltverträglichkeitsprüfung in Abwägung aller Aspekte und Interessen durch die Umweltschutzfachstellen als umweltverträglich (3) . Das Bauprojekt wurde vom 8. November 1999 bis 8. Dezember 1999 in den Gemeinden Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal öffentlich aufgelegt. Über die eingegangenen Einsprachen und Anträge ohne Einigung entschied der Regierungsrat am 12. Dezember 2000. Das folgende Beschwerdeverfahren wurde vom Verwaltungsgericht am 23. Januar 2002 (4) abgeschlossen, nachdem die von zwei Gemeinden erhobenen Beschwerden aufgrund weiterer Einigungsverhandlungen am 24. Dezember 2001 zurückgezogen wurden. Danach konnten das kantonale Plangenehmigungs-verfahren abgeschlossen und das Bauprojekt von der BUD am 31. Januar 2002 (5) bzw. am 12. August 2002 (6) abschnittsweise rechtskräftig erklärt werden. Parallel dazu wurde am 26. Februar 2002 beim ASTRA das Beitragsgesuch mit Antrag auf vorzeitigen Baubeginn im Abschnitt Süd im Bereich des Schild-Areals in Liestal eingereicht.
4.2 Die veränderten Rahmenbedingungen
In der Zwischenzeit wurden - vor allem aufgrund tragischer Unfälle im Tauern-, Mont-Blanc- und Gotthardtunnel (7) - die Anforderungen an Strassentunnels hinsichtlich der Tunnellüftung und der Tunnelsicherheit massiv verschärft. Im Jahr 2001 hat das ASTRA, basierend auf den Arbeiten einer Tunnel Task Force (8) , den Entwurf für eine neue Richtlinie (9) bezüglich der Tunnellüftung im Ereignisfall von Strassentunnels herausgegeben. Eine Überprüfung des rechtskräftigen Bauprojektes für den Tunnel Schönthal hat ergeben, dass Projektanpassungen erforderlich sind. Dadurch wurde es notwendig, das rechtskräftige Bauprojekt der H2 hinsichtlich Lüftung und Sicherheit stufenweise zu überprüfen und anzupassen.
4.3 Das angepasste Projekt
Die vom ASTRA geforderten, projektspezifischen Anpassungen (10) an die Vorgaben hinsichtlich Lüftung und Sicherheit und die Beachtung der Auflagen aus dem Finanzhaushalts- und dem Umweltschutzgesetz führten schlussendlich zur "Ergänzung Bauprojekt" mit einer mittleren Tunnelöffnung und dem Verzicht auf die Abluftkamine.
Die Projektüberarbeitung durch die BUD erfolgte gestützt auf § 13 Abs. 2 des Raumplanungs- und Baugesetztes in Form eines kantonalen Nutzungsplanes, so wie bereits die Ausarbeitung des rechtskräftigen Projektes erfolgte. Das rechtskräftige Bauprojekt vom 31. Januar bzw. 12. August 2002 wurde entsprechend der Projektüberarbeitung im Bereich des Halbanschlusses Frenkendorf / Füllinsdorf Süd und in Bezug auf die Abluftkamine geändert.
Die Ergänzung Bauprojekt und der Umweltverträglichkeitsbericht wurden im Verlauf der Projektierungsarbeiten den zuständigen kantonalen Amtsstellen (11) , dem ASTRA (12) , dem BUWAL sowie den betroffenen Gemeinden Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal zur Stellungnahme unterbreitet. Zudem wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren (13) gemäss Art. 15 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung in den betroffenen Gemeinden durchgeführt. Die Einwände und Vorschläge wurden soweit wie möglich in die Ergänzung Bauprojekt einbezogen. Die Beurteilung des Berichtes über die Umweltverträglichkeit ergab, dass die Ergänzung des Bauprojektes für die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal der Umweltschutzgesetzgebung entspricht und in Abwägung aller Aspekte und Interessen mit Auflagen (14) bewilligt werden kann. Gestützt darauf hat die BUD mit Entscheid Nr. 331 vom 22. August 2004 die Ergänzung Bauprojekt für die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal als kantonalen Nutzungsplan erlassen.
4.4 Die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Projekt
Die Ergänzung Bauprojekt im Abschnitt Tunnel beinhaltet als wesentliche Merkmale eine rund 200 Meter lange und rund 30 Meter breite Deckenöffnung in der Tunnelmitte beim Halbanschluss Frenkendorf / Füllinsdorf Süd sowie den Verzicht auf beide Abluftkamine bei den Tunnelportalen.
4.5 Die Einsprachen gegen das angepasste Projekt
Basierend auf dem Projektbeschluss der Ergänzung Bauprojekt (15) erfolgte die öffentliche Teilauflage in den betroffenen Gemeinden Pratteln, Frenkendorf, Füllinsdorf und der Stadt Liestal im Zeitraum vom 31. August 2005 - 30. September 2005.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gingen sechs Einzeleinsprachen und eine Sammeleinsprache mit 263 gleich lautenden Unterschriftentalons bei der BUD ein. Die Einsprachen richten sich vornehmlich gegen die mit der Ergänzung Bauprojekt aufgelegte Lösung der Deckenöffnung in der Tunnelmitte. Derzeit prüft die BUD die Einsprachen (16) . Mit der Durchführung der Einigungsverhandlungen wurde am 5. Dezember 2005 begonnen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Regierungsrat.
4.6 Die Etappierung des angepassten Projektes
Es ist eine Etappierung des Gesamtprojektes vorgesehen. Da die Projektänderung nur die Tunnelöffnung in der Mitte des Tunnels sowie den Wegfall der Lüftungskamine betrifft und man heute grundsätzlich baubereit ist, wird geplant, als erste Etappe mit dem Bau des Anschlusses Liestal Nord noch im dritten Quartal 2006 bei Vorliegen der Finanzierung zu beginnen (17) . Die Projektierungsarbeiten werden mit diesem Ziel parallel zum Plangenehmigungsverfahren weiter geführt.
4.7 Der Rückbau der Rheinstrasse
Bei einer Bauzeit von rund sechs Jahren wird die H2-Neubaustrecke mit den Abschnitten Nord, Tunnel und Süd bei dem geplanten Vorgehen frühestens ab 2012 in Betrieb genommen werden können. Die Arbeiten für den Rückbau der Rheinstrasse werden im Anschluss zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen. Der geplante Rückbau entspricht dem Volkswillen. Für die Finanzierung des Rückbaus der Rheinstrasse sind in den Jahren 2012 und 2013 Investitionsausgaben von jeweils 11 Mio. Franken erforderlich. Diese Ausgaben werden aber nicht mit Erträgen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes finanziert, sondern aus dem allgemeinen Staatshaushalt.
5 Die Finanzierung des Projektes
5.1 Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes im Rahmen der GAP
Im Rahmen der GAP hat der Regierungsrat vorgeschlagen, die zusätzlichen Erträge aus der auf zehn Jahre befristeten Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes aus dem GAP-Paket herauszulösen und zweckgebunden in einen Fonds zur Finanzierung grösserer Verkehrsinfrastrukturvorhaben fliessen zu lassen. Die Laufende Rechnung wird damit indirekt entlastet, da nach der Realisierung der Strassenbauprojekte keine Kosten für Abschreibungen und Fremdfinanzierung in der Laufenden Rechnung anfallen.
Die Massnahme hat keine Zweckbindung an ein bestimmtes Strassenprojekt vorgesehen, und die Mehreinnahmen sollten generell für die Realisierung von Investitionen in das Strassennetz eingesetzt werden. In der Vernehmlassung zur GAP ist diese zeitlich befristete Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes klar unterstützt worden unter der Voraussetzung, dass der Mehrertrag zweckgebunden für die Realisierung der H2 Pratteln - Liestal verwendet wird. Parallel dazu haben mehrere politische Vorstösse die rasche bzw. unverzügliche Realisierung der H2 gefordert.
5.2 Finanzielle Beteiligung des Bundes
5.2.1 Vorgeschichte
Der Regierungsrat bemüht sich seit dem Ja der Baselbieterinnen und Baselbieter zur H2 intensiv um die Zusicherung von Bundesmitteln für das Projekt H2. Im Oktober 1999 hat die BUD zwar einen positiven Vorbescheid des ASTRA erhalten, in welchem die H2 Pratteln - Liestal entsprechend dem eingereichten Bauprojekt grundsätzlich als beitragsberechtigt anerkannt wird. Damit sind aber die Bundesbeiträge an die Finanzierung nicht gesichert. Dazu braucht es eine entsprechende Beitragsverfügung des Bundes. Das formelle Beitragsgesuch wurde von der BUD am 26. Februar 2002 mit dem Gesuch um vorzeitige Realisierung des Abschnittes Süd eingereicht. Zudem wurden am 30. Oktober 2002 das rechtskräftige Bauprojekt und am 9. Dezember 2002 der auf der Preisbasis April 2002 aktualisierte Kostenvoranschlag nachgereicht. Gestützt darauf hat das ASTRA mit Schreiben vom 12. Februar 2003 verschiedene technische Vorbehalte angebracht und eine Bereinigung des Bauprojektes verlangt. Nach mehreren Besprechungen konnte im April 2004 eine Einigung mit dem Bund über die Randbedingungen und das weitere Vorgehen erreicht werden. Damit wären die Voraussetzungen für einen Entscheid des Bundes über das Beitragsgesuch eigentlich geschaffen.
5.2.2 Wende und Probleme im Herbst 2005
Am 7. April 2005 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Bericht "Fonds für den Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds)" bei den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben. Darin aufgelistet ist - im Rahmen des Dringlichkeitsfonds - die H2 Pratteln - Liestal mit einem Beitrag aus dem Dringlichkeitsfonds von 83 Mio. Franken. Die am 7. April 2005 publizierte Liste der Projekte, die aus Mitteln des Dringlichkeitsfonds unterstützt werden sollen, war mit den Kantonen vorher nicht abgesprochen worden. Die Kantone wurden zuvor lediglich aufgefordert, eine unverbindliche Liste anstehender Projekte "zur Illustrierung der Botschaft" einzureichen. Die Aufzählung der Projekte im Bericht schien nun Tatsachen schaffen zu wollen, und zwar ohne Rücksprache mit den zuständigen Instanzen der Kantone und damit ohne Berücksichtigung einer politisch abgestützten Willensbildung.
Die BUD hat deshalb in ihrer Vernehmlassungsantwort klare Anträge gestellt und unter anderem verlangt, dass die prioritären Projekte H2 Pratteln - Liestal und die H2-Anschlüsse Liestal aufgenommen werden. Dem Bund wurde also unmissverständlich signalisiert, welche Projekte für den Kanton prioritär sind. Aufgrund der damaligen Situation wurde die Übernahme der H2 und der H2-Anschlüsse Liestal ins Grundnetz des Bundes und eine Finanzierung durch den Bund zu 100 % verlangt. Der Kanton wies zudem darauf hin, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, wie und auf welcher Grundlage die Projektliste für die aus dem Dringlichkeitsfonds zu finanzierenden Projekte zustande gekommen ist.
Am 26. September 2005 schrieb Bundesrat Moritz Leuenberger den Kantonen, dass er voraussichtlich Ende 2005 die Botschaft zum Infrastrukturfonds verabschieden werde. Diese sehe vor, dass in einer ersten Phase dringliche Projekte unter der Bedingung unterstützt werden, dass die Kantone die Hälfte der Investitionskosten selber aufbringen. Der Bundesrat schrieb weiter: "Es ist mir ein grosses Anliegen, die Projekte für die erste Phase mit Ihnen abzustimmen." Deshalb seien im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft bei den Kantonen Projektvorschläge eingeholt worden. Die Liste sei zudem in eine A- und B-Liste aufgeteilt worden. Die Kantone wurden gebeten, die Liste zu aktualisieren.
Mit Schreiben vom 3. Oktober 2005 bestätigte das ASTRA gegenüber der BUD, dass auf Bundesebene nur noch eine einzige Fondsform bearbeitet werde, allerdings mit zeitlicher Priorisierung der dringlichsten Vorhaben. In dieser Liste sei derzeit auch die H2 mit einem Subventionssatz von 50 % enthalten.
Am 18. Oktober 2005 erfolgte die Antwort des Kantons Basel-Landschaft an Bundesrat Moritz Leuenberger. Bezüglich der beiden Listen A und B wurde festgehalten, dass sich insbesondere zwischen Pratteln und Liestal - auch nach einer Feststellung des ASTRA - eine gravierende Staustelle der Schweiz befindet. Deshalb gehöre dieses Projekt in die so genannte A-Liste. Vom Baselbiet ebenfalls unter A aufgelistet wurden der H18-Vollanschluss Aesch / Dornach und der Bahnhof Dornach - Arlesheim. Das Projekt H2-Anschlüsse Liestal wurde für die B-Liste vorgeschlagen, weil damals eine Realisierung erst ab 2010 vorgesehen war. Im Rahmen der durch eine Medienkonferenz vom 17. Oktober 2005 offiziell eröffneten Vernehmlassung zum Agglomerationsprogramm Basel aus fachlicher Sicht wurde auch der Bund mit einem Vernehmlassungsexemplar bedient.
Am 12. Dezember 2005 schrieb Bundesrat Moritz Leuenberger, dass die Botschaft über den Infrastrukturfonds am 2. Dezember 2005 verabschiedet worden sei. Darin ist für den Kanton Basel-Landschaft auf der A-Liste lediglich der Bahnhof Dornach - Arlesheim mit 11 Mio. Franken als dringliches Projekt aufgelistet. Die H2 figuriert in der Botschaft auf der B-Liste unter den Projekten, die erst ab 2009 / 2010 vom Bund subventioniert werden sollen. Die Vorsteherin der BUD hatte umgehend nach Kenntnisnahme der bundesrätlichen Botschaft (mit Schreiben vom 8. Dezember 2005 an Bundesrat Moritz Leuenberger) ihr Befremden zum Ausdruck gebracht und eine Änderung der inakzeptablen Prioritätensetzung bezüglich der H2 verlangt.
Die BUD hat in einem Schreiben vom 21. Dezember 2005 an die Mitglieder der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen gegen die Auslassung der H2 bei den dringlichen Projekten des Infrastrukturfonds (A-Liste) protestiert und darauf hingewiesen, dass jede offizielle Stellungnahme des Kantons Basel-Landschaft die Wichtigkeit und die Dringlichkeit der H2 regelmässig und ausdrücklich bestätigt und eine entsprechende Korrektur verlangt habe.
Nachdem die erste Sitzung der vorberatenden ständerätlichen Verkehrskommission vom 10. Januar 2006 zur Botschaft zum Infrastrukturfonds ergeben hat, dass die H2 Pratteln - Liestal in die Liste der dringlichen Projekte aufgenommen wird, sofern das Projekt im regionalen Agglomerationsprogramm der höchsten Prioritätsstufe zugeordnet wird, hat der Regierungsrat dem UVEK die höchste Priorität für die H2 umgehend noch einmal bestätigt. Im Schreiben vom 17. Januar 2006 heisst es dazu: "Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen bestätigt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nochmals mit allem Nachdruck, dass die Verkehrsprobleme im unteren Ergolztal dringend gelöst werden müssen und demzufolge die Hauptstrasse H2 Pratteln - Liestal im Agglomerationsprogramm Basel - in welchem es immer Bestandteil war - der höchsten Prioritätsstufe zugeordnet wird. Diese Auffassung wird auch von den Partnerkantonen des Agglomerationsprogramms geteilt. Dazu verweisen wir auf das Schreiben der Projektsteuerung des Agglomerationsprogramms Basel vom 9. Januar 2006 an die Mitglieder der ständerätlichen Kommission Verkehr und Fernmeldewesen."
5.2.3 Rahmenbedingungen für den Regierungsrat beim H2-Entscheid
Die Rahmenbedingungen in Bezug auf mögliche Bundesbeiträge haben sich für den Regierungsrat im November und Dezember 2005 wie folgt präsentiert:
- | Erstens gibt es gemäss dem ASTRA keine Garantie dafür, dass die H2 vom Bund in das Grundnetz (Sachplan Verkehr) aufgenommen bzw. aufklassiert wird. Eine Aufklassierung hat zur Folge, dass die H2 in den Besitz des Bundes übergeht und die Strasse laut den Regelungen der NFA vom Bund gebaut, finanziert, betrieben und unterhalten wird. Bezahlt werden solche Neubaustrecken nach ihrer Aufklassierung aus dem verbleibenden Teil der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. |
Der Beschluss des Bundesparlamentes über eine allfällige Aufklassierung in das Grundnetz ist frühestens 2008 zu erwarten, eher wohl 2009. Offen ist, wie der Bund die Mittel der Spezialfinanzierung Strassenverkehr auf die einzelnen Projekte verteilt. Das ASTRA ist nicht in der Lage, auch nur ansatzweise einen möglichen Baubeginn für eine allenfalls aufklassierte H2 zu nennen. Der Baubeginn kann sich somit erneut Jahre oder Jahrzehnte verzögern, wenn der Kanton den Grundnetzbeschluss abwartet. | |
- | Zweitens ist die H2 in der Dringlichkeitsliste des Infrastrukturfonds mit einem Subventionssatz von 50 % enthalten, was einem Bundesbeitrag von 125 Mio. Franken entspricht. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Infrastrukturfonds am 2. Dezember 2005 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet, so dass dieser Entscheid im günstigsten Fall 2006 fallen und frühestens 2007 in Kraft gesetzt werden kann. |
Der Infrastrukturfonds basiert auf einer Neuorganisation der heutigen Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Die künftige Finanzierung des Agglomerationsverkehrs gemäss Verfassungsartikel 86 Abs. 3 b bis ist wichtiger Teil dieser Botschaft. Voraussichtlich wird der Bund für die nächsten 20 Jahre 6 Milliarden Franken im Infrastrukturfonds reservieren für die Beteiligung an Investitionen für den Agglomerationsverkehr. In der ersten Phase ab 2008 sollen dringliche Projekte unter der Bedingung unterstützt werden, dass die Kantone die Hälfte der Investitionskosten selber aufbringen. In der zweiten Phase ab 2009 / 2010 wird sich der Bund unter der gleichen Bedingung an den Agglomerationsprogrammen beteiligen. Die Liste der Projekte für die erste Phase ab 2008 ist in eine A- und B-Liste aufgeteilt. Die A-Liste beinhaltet Projekte, die ab 2008 vom Bund finanziell unterstützt werden. Die B-Liste beinhaltet Projekte, die erst ab 2009 / 2010 subventioniert werden. Die H2 Pratteln - Liestal wird derzeit in der B-Liste des Infrastrukturfonds geführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die H2 überhaupt in die Dringlichkeitsliste des Infrastrukturfonds aufgenommen wird. | |
- | Drittens entfaltet gemäss dem ASTRA die Aufklassierung einer im Bau befindlichen Strasse in das Grundnetz in keiner Weise eine Rückwirkung. Das Beispiel der Prättigaustrasse, die während des Baus zur A28 aufklassiert wurde, ist der Beleg dafür, dass solche Strassen auf der Grundlage des beim Baubeginn geltenden Finanzierungsmodus fertig gestellt und bezahlt werden. Wenn der Kanton Basel-Landschaft also 2006 mit dem Bau der H2 beginnt, muss er diese - vorbehältlich allfälliger vorher zugesicherter Bundesbeiträge - selber finanzieren, wenn sie 2008 oder 2009 in das Grundnetz aufklassiert würde. |
- | Viertens muss eine funktional sinnvolle Etappierung der H2 allenfalls geprüft und laut dem ASTRA an hohen Massstäben gemessen werden. Allgemein wird vom ASTRA festgehalten, dass es im Falle einer funktional sinnvollen Etappierung einer Hauptstrasse möglich wäre, eine Etappe noch nach altem Recht und alter Finanzierung zu bauen und nachfolgende Etappen nach neuem Recht und neuer Finanzierung zu bauen. Dies ist allerdings eine allgemeine Aussage des ASTRA und bezieht sich nicht ausdrücklich auf das Projekt H2. |
Als erste Etappe der H2 könnte von 2006 - Ende 2008 der Anschluss Liestal Nord gebaut werden, der 42 Mio. Franken kostet. Damit wird der Bau der übrigen Streckenabschnitte in keiner Weise präjudiziert. | |
- | Fünftens schliesst der Bund eine Subventionierung der H2 Pratteln - Liestal vor dem Abschluss der Umfahrung Sissach (Chienbergtunnel) kategorisch aus. Es kann auch nicht damit gerechnet werden, dass sich der Bund schon unmittelbar nach Abschluss des Chienbergtunnels wieder finanziell an einem grossen Strassenbauprojekt des Kantons Basel-Landschaft beteiligen wird. Viel wahrscheinlicher ist, dass der Bund bis zur Inkraftsetzung der NFA im Jahr 2008 keine zusätzlichen Beiträge an das schweizerische Hauptstrassennetz zusichern wird. Er wird vielmehr das neue Finanzierungsregime gemäss der NFA, den Infrastrukturfonds und den Grundnetzentscheid abwarten. |
Die Finanzierung der H2 im Rahmen des Grundnetzes des Bundes (Sachplan Verkehr) ist für den Regierungsrat heute keine sinnvolle Option mehr, da der Baubeginn der H2 Pratteln - Liestal um Jahre oder Jahrzehnte aufgeschoben würde. Der Regierungsrat erwartet vielmehr, dass der Bund aus dem Finanzierungsgefäss Infrastrukturfonds Beiträge an die H2 sprechen wird, obwohl bis heute noch keine entsprechende Subventionszusicherung des Bundes vorliegt.
5.3 Finanzierungsmodell für die H2 Pratteln - Liestal
5.3.1 Einleitung
Der Regierungsrat will jetzt vorwärts machen und das Geschäft nicht weiter auf der Wartebank belassen. Der Bau der H2 ist für die Bevölkerung des Baselbietes und die Wirtschaft von grosser Wichtigkeit und Dringlichkeit. Die Regierung will mit dieser Vorlage und dem vorgeschlagenen Spezialgesetz den Bau der H2 in zwei Etappen unverzüglich und ohne zugesicherte Bundesbeiträge beginnen. Es ist geplant, den Anschluss Liestal Nord mit Kosten von 42 Mio. Franken im dritten Quartal 2006 als erste Bauetappe in Angriff zu nehmen (Bauzeit: 2.5 Jahre). Der vorgeschlagene Finanzierungsplan bis zum Jahr 2016 geht davon aus, dass der Kanton Basel-Landschaft die H2 alleine finanziert.
Der Regierungsrat schlägt im Spezialgesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal eine auf fünf Jahre befristete und für die Finanzierung der H2 zweckgebundene Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes (ohne Lastwagen) vor. Der Landrat kann die zeitliche Befristung nach fünf Jahren je nach Situation noch einmal um maximal fünf Jahre verlängern. Diese zwischenzeitliche Beurteilung gibt dem Parlament die Möglichkeit, erwartete, aber noch nicht beschlossene Bundesbeiträge für die Finanzierung der H2 zu berücksichtigen und die Dauer der Aufhebung des Rabattes allenfalls zu verkürzen.
Der Verkehrssteuer-Rabatt bei den Motorfahrzeugen für den Warentransport (Lastwagen und Sattelschlepper und deren Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen wird beibehalten. Diese Fahrzeugkategorie ist durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bereits zusätzlich belastet und bezahlt trotz Rabatt die höchste Motorfahrzeugsteuer der Schweiz.
Da der Ertrag aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes zweckgebunden verwendet werden muss, wird im Spezialgesetz eine Fondsfinanzierung geschaffen. Der Fonds zur Finanzierung der H2 hat den Zweck, die H2 Pratteln - Liestal ohne den Rückbau der Rheinstrasse zu finanzieren. Der Fonds wird mit den Mehreinnahmen aus der teilweisen Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes von jährlich rund 17.2 Mio. Franken geäufnet. Allfällige später zugesicherte Bundesbeiträge an die H2 werden vollumfänglich und zweckgebunden dem Fonds gutgeschrieben. Die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes kann frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Deshalb werden die im Jahr 2006 anfallenden Baukosten von maximal 10 Mio. Franken vom Kanton aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorfinanziert. Diese Einlage in den Fonds wird zu marktüblichen Konditionen verzinst.
Die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes belastet den einzelnen Verkehrsteilnehmenden nicht stark. Die Abgabe macht bei einem Mittelklassewagen zwischen 60 und 70 Franken im Jahr aus, was in etwa einer Tankfüllung Benzin entspricht. Im Index der Motorfahrzeugsteuern liegt der Kanton Basel-Landschaft gesamtschweizerisch auf Rang 6 (Stand 2003). Die Wirkung der Aufhebung des Rabattes auf diesen Index kann derzeit nicht exakt eingeschätzt werden. Fest steht, dass der Gesamtnutzen der H2 für die Bevölkerung, die Verkehrsteilnehmenden und die Anwohnerschaft die Mehrbelastung aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes übersteigt.
Mit dieser Lösung kann die H2 jetzt gebaut und finanziert werden, obwohl im Kantonshaushalt für den Strassenbau momentan nur wenig Geld vorhanden ist. Mit dieser Vorlage und dem Spezialgesetz können die Interpellation 2005 / 322 von Isaac Reber vom 15. Dezember 2005 beantwortet und sieben parlamentarische Vorstösse abgeschrieben werden ( siehe Punkt 8 ).
Der unverzügliche Beginn des Baus der H2 hat den Vorteil, dass das Projekt jetzt in die konkrete Realisierungsphase gehen und die Strasse frühestens ab 2012 in Betrieb genommen werden kann. Der langfristige Finanzierungsplan schafft Sicherheit für alle an der Planung Beteiligten. Zudem können die Gespräche und Verhandlungen mit den Bundesbehörden ohne unmittelbaren Zeitdruck weiter geführt werden.
Der Nachteil des unverzüglichen Baubeginns liegt im Risiko, dass der Kanton Basel-Landschaft die H2 ohne verbindliche Zusage von Bundesbeiträgen in Angriff nimmt.
5.3.2 Verbleibender Mittelbedarf
Gemäss gegenwärtiger Planung wird die Realisierung der H2 Pratteln - Liestal einschliesslich Rückbau der Rheinstrasse acht Jahre dauern. Es ist vorgesehen, den Bau von 2006 - 2013 fertig zu stellen. In den Jahren 2012 und 2013 soll der Rückbau der Rheinstrasse realisiert werden. Der Mittelbedarf verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Jahre:
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | Total |
Investitionsausgaben (Beträge in Mio. Franken) |
10 | 31 | 45 | 40 | 40 | 16 | 11 | 11 | 204 |
Ohne Bundesbeiträge muss der Kanton den ganzen verbleibenden Verpflichtungskredit von 204 Mio. Franken selber finanzieren. Die Investitionsausgaben von jeweils 11 Mio. Franken in den Jahren 2012 und 2013 sind für die Finanzierung des Rückbaus der Rheinstrasse erforderlich. Diese Ausgaben werden aber nicht mit Erträgen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes finanziert, sondern aus allgemeinen Mitteln aus dem Staatshaushalt.
5.3.3 Spezialfinanzierung mittels Fonds und Konsultativkommission
Das vorgeschlagene Spezialgesetz über den unverzüglichen Bau der H2 Pratteln - Liestal regelt die Spezialfinanzierung mittels Fonds. Zudem sieht das neue Gesetz vor, dass eine Konsultativkommission mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Wirtschafts- und der Verkehrsverbände eingesetzt wird (siehe Punkt 6 auf den Seiten 24 - 27).
Die Spezialfinanzierung der H2 besteht aus einem Fonds, der mit den Mehreinnahmen aus der befristeten Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes geäufnet wird. Unter einer Spezialfinanzierung wird die vollständige oder teilweise Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben verstanden. Die zweckgebundenen Einnahmen dürfen ausschliesslich für den vom Gesetzgeber beschlossenen Zweck ausgegeben werden. Gemäss § 17 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 handelt es sich um rechtlich nicht verselbständigte, ausgeschiedene Vermögen mit besonderer Zweckbindung, für die separate Rechnungen geführt werden. Da die Bildung von Zweckvermögen aus öffentlichen Mitteln einer Grundlage in einem Gesetz oder einem interkantonalen Vertrag bedarf, wird die Schaffung des vorgeschlagenen Fonds zusammen mit der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes im neuen Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 geregelt.
Das Verfügungsrecht über das Zweckvermögen im Rahmen der Zweckbestimmung steht dem Regierungsrat zu, sofern nicht ausdrücklich andere Organe mit dem Vollzug beauftragt sind. Vorhaben, für welche der Landrat das Kreditbegehren nicht bewilligt hat, dürfen nicht nachträglich aus dem Zweckvermögen finanziert werden, es sei denn, der Landrat ermächtige den Regierungsrat dazu. Die Verwendung der Mittel aus dem Strassenfonds für andere Strasseninvestitionen als die H2 ist ohne Änderung des Zweckes des Fonds nicht möglich. Der Zweck des Fonds müsste vorgängig durch eine entsprechende Gesetzesänderung (mit obligatorischem oder fakultativem Referendum) geändert werden.
Die Einnahmen aus der Aufhebung des Rabattes von jährlich 17.2 Mio. Franken (18.5 Mio. Franken insgesamt minus 1.3 Mio. Franken für LSVA belastete Lastwagen) werden zweckgebunden in den Fonds zur Finanzierung der H2 zugewiesen. Allfällige für die H2 zugesicherte Bundesbeiträge werden vollumfänglich dem Fonds gutgeschrieben.
Der Ertrag aus dem befristet aufgehobenen Verkehrssteuer-Rabatt wird dem Fonds zur Finanzierung der H2 überwiesen. Die Investitionsausgaben für die H2 werden in der Investitionsrechnung verbucht. Diese Ausgaben werden durch Investitionsbeiträge aus dem Fonds finanziert. Die so finanzierten Investitionen müssen nicht aktiviert werden und können damit direkt abgeschrieben werden. Mit diesem Vorgehen muss der Investitionsplafonds nicht erhöht werden. Die Bruttoausgaben in der Investitionsrechnung werden jedoch um die Ausgaben für die H2 erhöht.
Im Folgenden wird die Entwicklung des Fonds aufgrund der gegenwärtigen Investitionsplanung aufgezeigt. Der Einfachheit halber wird darauf verzichtet, ein Wachstum des Verkehrssteuer-Ertrags, die Bauteuerung und die Kosten bzw. die Erträge aus der Verzinsung der Fondsmittel zu berücksichtigen. Die Planung des Baufortschrittes und damit des jährlichen Mittelbedarfs ist mit gewissen zeitlichen Unsicherheiten behaftet.
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | Total |
Aufwand | 10 | 31 | 45 | 40 | 40 | 16 | (11) | (11) | 0 | 0 | 0 | 182 |
Ertrag | (-10) | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 172 |
Fondsbestand pro Jahr | -10 | -13.8 | -27.8 | -22.8 | -22.8 | 1.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | 17.2 | |
Fondsbestand kumuliert | -10 | -23.8 | -51.6 | -74.4 | -97.2 | -96.0 | -78.8 | -61.6 | -44.4 | -27.2 | -10 |
Der Fonds wird im Jahr 2006 durch eine Einlage von maximal 10 Mio. Franken aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorfinanziert, weil die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten kann.
Der Aufwand für den Rückbau der Rheinstrasse in den Jahren 2012 und 2013 von jeweils 11 Mio. Franken wird nicht aus dem Fonds finanziert. Er ist deshalb im verbleibenden Gesamtaufwand von 182 Mio. Franken (204 Mio. Franken minus 22 Mio. Franken für den Rückbau der Rheinstrasse) nicht enthalten und beeinflusst die Entwicklung des Fondsbestands nicht. Der Fonds weist aufgrund der vorliegenden Annahmen im Zeitpunkt der Fertigstellung der H2 im Jahr 2012 ein kumuliertes Defizit von 78.8 Mio. Franken auf. Dieses kumulierte Defizit würde bis zum Jahr 2016 mit den Mehrerträgen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes bis auf 10 Mio. Franken ausgeglichen, falls der Bund keine Beiträge leistet. Sowohl eine Überdeckung als auch eine Unterdeckung des Fonds wird zugunsten bzw. zulasten des Fonds zu marktüblichen Konditionen verzinst.
Mit der Einsetzung einer Konsultativkommission will der Regierungsrat von Anfang an Transparenz schaffen. Es handelt sich um eine vertrauensbildende Massnahme. Die Kommission wird dem Regierungsrat in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau und der Finanzierung der H2 beratend zur Seite stehen (siehe Punkt 6 auf Seite 25).
5.3.4 Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes
Die befristete Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes wird im vorgeschlagenen neuen Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal geregelt (siehe Punkt 6 auf Seite 25).
Das Baselbieter Volk hat am 27. September 1992 der formulierten Initiative des damaligen kantonalen Gewerbeverbandes zugestimmt und die Herabsetzung der Verkehrssteuern für alle Motorfahrzeugkategorien um 20 Prozent beschlossen. Die Initiantinnen und Initianten hatten geltend gemacht, dass der Kanton Basel-Landschaft von allen Kantonen die höchste Verkehrssteuer erhebt. Die Verkehrssteuern werden dazu verwendet, die Kosten des Kantons für den Strassenbau und den Strassenunterhalt, für die Verkehrspolizei und für andere, im Zusammenhang mit dem Motorfahrzeugverkehr stehende Dienste abzugelten. Die wichtigsten kantonalen Einnahmenquellen bei der Strassenrechnung sind die Motorfahrzeugsteuer, die Bundesbeiträge für Nationalstrassen und für andere Strassenzwecke, die Anteile am Ertrag der Mineralölsteuer und an der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Der Kanton verfügt über eine Strassenrechnung in Form einer Ausgabenrechnung, die auf dem Modell des Bundes basiert. Eine kantonale Strassenrechnung in Form einer Kostenrechnung liegt noch nicht vor.
Der unbefristet geltende Verkehrssteuer-Rabatt ist in § 10a des Gesetzes über die Verkehrsabgaben vom 25. Juni 1981 (18) verankert. Er beläuft sich derzeit für alle Motorfahrzeugkategorien auf 18.5 Mio. Franken jährlich. Der Verkehrssteuer-Rabatt bei den Motorfahrzeugen für den Warentransport (Lastwagen und Sattelschlepper und deren Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen beträgt 1.3 Mio. Franken. Der grössere Teil, nämlich 17.2 Mio. Franken, ergibt sich bei den übrigen Motorfahrzeugkategorien.
Für den Kanton Basel-Landschaft wurde ausgehend vom Bundesmodell eine Ausgabenrechnung für die National- und die Kantonsstrassen im Baselbiet erstellt. Der Saldo dieser Rechnung weist Schwankungen auf, weil sich Ausgaben und Einnahmen nicht parallel entwickeln. Fest steht, dass diese Strassenrechnung defizitär ist, wie die nachfolgende Aufstellung aufzeigt. Das heisst, dass die Einnahmen aus dem motorisierten Verkehr die Strassenausgaben des Kantons nicht decken. Die Ausgabenrechnung hat im betrachteten Zeitraum mit einem durchschnittlichen jährlichen Defizit von 10 Mio. Franken abgeschlossen (aktuellere Zahlen sind vom Bund erst im ersten Quartal 2006 erhältlich).
5.3.5 Volksabstimmung
Wird das Spezialgesetz über den unverzüglichen Bau der H2 Pratteln - Liestal mit vier Fünfteln oder mehr der anwesenden Mitglieder des Landrates beschlossen, dann unterliegt es der fakultativen Volksabstimmung (19) . Im anderen Fall unterliegt das neue Gesetz der obligatorischen Volksabstimmung (20) . Der Landrat kann das vorgeschlagene Gesetz aber auch durch separaten Beschluss selber der obligatorischen Volksabstimmung unterstellen (21) .
Fussnoten:
1. Landratsbeschluss Nr. 2418 vom 6. Februar 1995.
2. Dieser Kredit beläuft sich heute zusammen mit den nachgewiesenen Lohn- und Materialpreisänderungen auf 267 Mio. Franken (Teuerung gemäss Zürcher Index der Wohnbaukosten vom Frühjahr 1990 - April 2005); vgl. RRB Nr. 331 vom 22. August 2005.
3. BUD-Entscheid Nr. 469 vom 25. Oktober 1999.
4. VPG-Nr. 1011 vom 25. Januar 2002: Verfügung des Beschwerderückzugs.
5. BUD-Entscheid Nr. 33 vom 31. Januar 2002: Rechtsgültigkeit der Pläne Abschnitt Süd.
6. BUD-Entscheid Nr. 335 vom 12. August 2002: Rechtsgültigkeit der Pläne Abschnitte Nord / Tunnel / Rheinstrasse.
7. Brandunfälle im Mont-Blanc-Tunnel am 29. März 1999, im Tauerntunnel am 29. Mai 1999 und im Gotthardtunnel am 22. Oktober 2001.
8. ASTRA Tunnel Task Force - Zwischenbericht 31. August 1999 - Schlussbericht 23. Mai 2000.
9. ASTRA-Richtlinie "Lüftung der Strassentunnel", 22. Dezember 2004.
10. Stellungnahme des ASTRA vom 12. Februar 2003 zum Projektdossier vom 26. Februar 2002 resp. 30. Oktober 2002.
11. Vernehmlassung "UVB", "Lärm" "Luft" und "Störfälle", Versand der Unterlagen zur Stellungnahme bis 13. Juni 2005. (vgl. Vernehmlassungen)
12. Einreichung Dossier "Ergänzung Bauprojekt" zur technischen Stellungnahme bis 4. April 2005.
13. Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 15 der Verordnung über die UVP vom 13. Mai 2005 bis 13. Juni 2005.
14. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom 9. September 1999 sowie vom 19. August 2005.
15. BUD-Entscheid Nr. 331 vom 22. August 2005.
16. Medieninformation: "H2 Pratteln-Liestal: Einsprachebehandlungen" vom 6. Oktober 2005 .
17. RRB Nr. 1797 vom 8. November 2005.
18. SGS 341. § 10a Verkehrssteuer-Rabatt: Abs. 1: Die Sätze der Verkehrssteuern gemäss §§ 7 - 10 werden ab 1991 um 20 % gesenkt. Abs. 2 Sollte die Volksabstimmung über das Initiativbegehren nach 1990 erfolgen, so wird die Jahrzahl 1991 gemäss Absatz 1 durch die Jahrzahl 1992 ersetzt.
19. § 31 Abs. 1 Bst. c der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100).
20. § 30 Bst. b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100).
21. § 30 Bst. b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (SGS 100).
Fortsetzung >>>
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