2006-34 (1)
Bericht Nr. 2006-034 an den Landrat |
Bericht der:
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Finanzkommission
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vom:
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10. April 2006
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln - Liestal, Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau der H2
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Das vom Regierungsrat vorgelegte Spezialgesetz soll einerseits die unverzügliche Fertigstellung der H2 festlegen und andererseits die Spezialfinanzierung mit einer befristeten Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes regeln.
Der Regierungsrat will mit dieser Vorlage den Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal in zwei Etappen unverzüglich und ohne zugesicherte Bundesbeiträge in Angriff nehmen.
Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsplan kann die Finanzierung der H2 sichergestellt und mit den Bauarbeiten begonnen werden.
Der Verkehrssteuer-Rabatt soll für fünf Jahre, mit der Option auf maximal fünf weitere Jahre, aufgehoben werden.
Da der Ertrag aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes zweckgebunden verwendet werden muss, wird mit dem Spezialgesetz eine Fondsfinanzierung geschaffen. Diese Fondslösung soll dazu dienen, die H2 Pratteln - Liestal - ohne den Rückbau der Rheinstrasse - zu finanzieren.
Mit den Mehreinnahmen aus der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes von jährlich rund 17,2 Mio. Franken wird der Fonds geäufnet. Allfällige Bundesbeiträge an die H2 werden vollumfänglich und zweckgebunden dem Fonds gutgeschrieben.
Da die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes frühestens auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, werden die im Jahr 2006 anfallenden Baukosten von maximal 10 Mio. Franken vom Kanton aus dem allgemeinen Staatshaushalt vorfinanziert.
Inzwischen geht der Regierungsrat davon aus, dass der Bund sich aus dem Finanzierungsgefäss "Infrastrukturfonds" mit 50% an den anrechenbaren Kosten beteiligen wird. Eine entsprechende Subventionszusicherung des Bundes liegt noch nicht vor.
2. Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage am 15. Februar und am 15. März 2006 im Beisein von Regierungsrat Adrian Ballmer, Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin, Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle, sowie Ruedi Hofer, Kantonsingenieur und Christian Kropf, Leiter Geschäftsbereich Verkehr.
Am 15. März 2006 wurde die dringliche Motion „Zusatzkredit zum H2-Verpflichtungskredit" gemeinsam mit der Bau- und Planungskommission beraten.
2.1 Eintreten, Grundsätzliches
Die Finanzkommission trat mit 11:1 Stimmen auf die Vorlage ein.
Der Mehrheit der Kommission ist es ein grosses Anliegen, dass mit dem Bau der H2 rasch begonnen werden kann.
Eine respektable Minderheit hat bezüglich der Finanzierung Vorbehalte angebracht, wenn auch aus sehr unterschiedlichen Gründen.
Im Grundsatz wird die „verursachergerechte" Finanzierung aus Mitteln der Motorfahrzeugsteuern, und dies gilt auch für die Variante mit durchgehendem Tunnel, nicht in Frage gestellt.
Mit Schreiben vom 14.3.2006 hat das Bundesamt für Strassen ASTRA allerdings darauf hingewiesen, dass an die Mehrkosten für die geschlossene Tunnel-Variante keine Bundesbeiträge geleistet werden.
2.2 Detailberatung
2.2.1 Fertigstellung der H2 (§1 des Gesetzesentwurfs)
Die Finanzkommission ist sich einig, dass die vorliegende Formulierung ( „ ... mit den notwendigen und bis anhin vorgenommenen Projektanpassungen und Projektänderungen ...") der jeweils aktuellen Situation angepasst werden kann und so für jede vom Landrat beschlossene Variante Gültigkeit hat.
Ein Minderheitsantrag, mögliche Varianten in den Gesetzestext zu übernehmen, wird mit der Begründung abgelehnt, dies sei in der Landratsdebatte zu diskutieren. Es wird jedoch davon abgeraten, dem Stimmvolk bei einer allfälligen Volksabstimmung Varianten zur Auswahl zu unterbreiten.
2.2.2 Finanzierung via Fonds (§2) / Aufhebung Verkehrssteuer-Rabatt (§4)
Die Finanzierungsform mittels eines zweckgebundenen Fonds wird allgemein begrüsst, zumal die laufende Rechnung damit indirekt entlastet wird (keine Kosten für Abschreibungen und Fremdfinanzierung).
Nur eine knappe Kommissionsmehrheit stimmt der Finanzierungsregelung, wie sie der Regierungsrat vorschlägt (§2 und 4) zu:
- Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes, befristet auf fünf Jahre
- Verlängerungsmöglichkeit durch den Landrat um maximal weitere fünf Jahre
- Keine Mittel aus dem Fonds für den Rückbau der Rheinstrasse
Nach einer fünfjährigen Frist wird der Landrat neu beurteilen können, ob und wie lange der Verkehrssteuer-Rabatt noch aufzuheben ist, da bis dann die Höhe der Bundesbeiträge bekannt sein wird.
Mit der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes wird der Fonds jährlich um mindestens 17 Mio. Fr. geäufnet. Bei einem Gesamtaufwand von rund 250 Mio. Fr. und erhofften Bundessubventionen von 100 Mio. Fr. wird die Finanzierung mehr als fünf aber weniger als zehn Jahre in Anspruch nehmen.
Die Belastung pro AutohalterIn beträgt Fr. 100.- bis 120.- pro Jahr.
Eine Minderheit der Finanzkommission kann der Vorlage nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass sämtliche Kosten, sowohl die bisher investierten 62 Mio. Fr. als auch die 22 Mio. Fr. für den Rückbau der Rheinstrasse, aus dem Fonds bestritten werden und dieser entsprechend unbefristet geäufnet wird (Ergänzung s. Minderheitsantrag 1 unter 2.2.3).
2.2.3 Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes (§4)
Minderheitsantrag 1:
Eine Minderheit der Finanzkommission beantragt den Verkehrssteuer-Rabatt solange aufzuheben, bis die H2 vollständig finanziert ist, mit der Begründung, eine zeitliche Begrenzung sei unnötig, wenn der Fonds für die Gesamtkosten aufkommt. Immerhin betragen diese inklusive Tunnel und Rückbau Rheinstrasse teuerungsbereinigt rund 300 Mio. Fr.
Minderheitsantrag 2:
Eine weitere Minderheit will den Verkehrssteuer-Rabatt für maximal fünf Jahre nur zur Hälfte aufheben, mit der Begründung, es handle sich eigentlich um eine Steuererhöhung und der Kanton Baselland habe schon eine der höchsten Motorfahrzeugsteuern der Schweiz. Zudem seien die Bundesbeiträge noch nicht berücksichtigt.
Minderheitsantrag 3:
Eine dritte Minderheit beantragt, die Redimensionierung und Sanierung der Rheinstrasse auch über den Fonds zu finanzieren. Sie beantragt die Streichung von § 2 Absatz 4.
Die Regierung begründet ihren Entscheid damit, dass sie mit der Befristung auf maximal fünf Jahre verhindern wolle, dass mehr Geld in den Fonds fliesst als letztlich benötigt wird.
Nach den ersten fünf Jahren wird die Summe, mit der sich der Bund an den Kosten beteiligt bekannt sein, und der Landrat wird neu entscheiden können.
Die Regierung macht des weiteren darauf aufmerksam, dass Baselland trotz der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes, was die Steuerbelastung insgesamt angeht, nach wie vor zu den steuergünstigsten Kantonen zählt.
§2 Absatz 4 sei eine Konzession an die Verkehrsteilnehmenden.
://: Alle drei Minderheitsanträge werden von der Kommission abgelehnt.
2.2.4 Konsultativkommission (§3)
Eine Minderheit der Finanzkommission stellt die Notwendigkeit einer Konsultativkommission in Frage. Die beratende und begleitende Funktion könne von den landrätlichen Fachkommissionen (BPK, FIK) ebenso gut wahrgenommen werden.
Seitens der Regierung wird betont, Aufgabe der Konsultativkommission sei es, die Zweckbindung der Fondsgelder zu überprüfen. Dies diene als vertrauensbildende Massnahme.
3. Anträge
3.1 Die Finanzkommission stimmt dem Gesetzesentwurf mit 4:3 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.
3.2 Die Motionen Nr. 2. - 4. sowie die Postulate Nr. 5., 6. und 8. werden von der Finanzkommission einstimmig als erfüllt zur Abschreibung empfohlen.
3.2 Das Postulat Nr. 7 wird mit 10 :1 Stimme bei 1 Enthaltung als erfüllt zur Abschreibung empfohlen.
Binningen, den 10. April 2006
Im Namen der Finanzkommission
Der Präsident: Marc Joset
Beilage:
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Entwurf des Gesetzestextes
[PDF] (von der Redaktionskommission bereinigte Fassung)
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