2006-3


Unter diesem Titel war der NZZ am Sonntag vom 18. Dezember 2005 zu entnehmen, dass sowohl die Steuerverwaltung wie auch der zuständige Regierungsrat in ein Verfahren verwickelt sind, das dem Kanton nicht nur unnötige Kosten verursachen dürfte sondern vor allem dem Ruf und Ansehen der Steuerverwaltung und damit letztlich auch jenem des Kantons abträglich ist. Es geht um die Rückerstattung einer irrtümlich bezahlten Nachsteuerrechnung in der Höhe von CHF 53'000.-- vom Oktober 2000.
Auch wenn es beim Einfordern von Steuerguthaben oftmals eine nicht geringe Portion Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit braucht, hat sich der Staat - konkret die Steuerverwaltung - letztlich auch Entscheiden des Gerichtes zu unterziehen, welches als übergeordneter Schiedsrichter über die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit einer Forderung entscheiden muss.

Ich bitte den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
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