2006-3
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Eugen Tanner: Eigenmächtiger Steuervogt?
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Autor/in:
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Eugen Tanner, CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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12. Januar 2006
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Nr.:
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2006-003
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Unter diesem Titel war der NZZ am Sonntag vom 18. Dezember 2005 zu entnehmen, dass sowohl die Steuerverwaltung wie auch der zuständige Regierungsrat in ein Verfahren verwickelt sind, das dem Kanton nicht nur unnötige Kosten verursachen dürfte sondern vor allem dem Ruf und Ansehen der Steuerverwaltung und damit letztlich auch jenem des Kantons abträglich ist. Es geht um die Rückerstattung einer irrtümlich bezahlten Nachsteuerrechnung in der Höhe von CHF 53'000.-- vom Oktober 2000.
Auch wenn es beim Einfordern von Steuerguthaben oftmals eine nicht geringe Portion Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit braucht, hat sich der Staat - konkret die Steuerverwaltung - letztlich auch Entscheiden des Gerichtes zu unterziehen, welches als übergeordneter Schiedsrichter über die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit einer Forderung entscheiden muss.
Ich bitte den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1.
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Trifft der in der NZZ vom Sonntag wiedergegebene Sachverhalt grundsätzlich zu?
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2.
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Mit welcher Begründung weigerte sich die Steuerverwaltung, den - einstimmig - vom Steuergericht gefassten Entscheid zu respektieren?
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3.
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Die Steuerverwaltung hätte die Möglichkeit gehabt, den Entscheid des Steuergerichtes an das Kantonsgericht weiter zuziehen. Weshalb wurde dies unterlassen? Sind nach dem vorangegangenen klaren Gerichtsentscheid die Chancen als zu gering eingestuft worden?
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4.
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Weshalb hat die Steuerverwaltung kein Nachsteuerverfahren gegen die ex-Frau des klagenden Steuerpflichtigen eingeleitet?
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5.
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Seitens des Steuerverwalters wird das eingeschlagene Vorgehen als richtig beurteilt und gemäss einem E-Mail, das der NZZ am Sonntag vorliegen soll, wurde eine Gegenstrategie aufgegleist. Auf welche rechtliche Basis stützte sich diese "Gegenstrategie", die in eine neue Nachsteuerverfügung einmündete?
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6.
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Weshalb hat sich der zuständige Regierungsrat - offenbar in Kenntnis der Gerichtsentscheide - hinter die Steuerverwaltung gestellt?
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7.
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Welche Kosten sind für den Kanton aus diesem Verfahren bisher entstanden? Mit welchen weiteren Kosten ist noch zu rechnen?
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8.
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Offenbar hat dieser Fall auch Spuren bei Treuhändern und Steuerberatern hinterlassen ("internationale Kunden werden im Stadtkanton platziert"). Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass mit dieser Haltung des Steuerverwalters das Gegenteil dessen erreicht wird, was der Kanton mit seiner Standortpolitik eigentlich anstrebt, nämlich ein in jeder Hinsicht attraktiver Kanton zu sein?
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9.
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Wie stellt sich der Regierungsrat zum Vorwurf, innerhalb der Steuerverwaltung gehe es frostig zu?
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