2006-22


1. Auftrag

Am 1. Dezember 2005 hat der Landrat das Verfahrenspostulat 2005/088 "Schriftliche Begründung bei gleichzeitiger Überweisung und Abschreibung von Postulaten und Motionen" von Landrat Ruedi Brassel auf Antrag der Spezialkommission Parlament und Verwaltung stillschweigend ans Büro überwiesen.


Damit ist das Büro beauftragt worden, dem Landrat innert drei Monaten seit der Überweisung entweder die verlangte Vorlage zu unterbreiten oder Bericht zu erstatten.




2. Inhalt der Änderung


Das Verfahrenspostulat verlangt die folgende Ergänzung von § 46 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats):


Ist der Regierungsrat bereit, ein Postulat oder eine Motion entgegenzunehmen, und beantragt er gleichzeitige Abschreibung dieses Vorstosses, so hat er den Antrag auf Abschreibung schriftlich zu begründen.




3. Begründung


Der Postulant begründet seinen Vorstoss wie folgt:


Bisweilen kommt es vor, dass der Regierungsrat bei der Behandlung eines Postulats oder einer Motion sich bereit erklärt, den Vorstoss entgegen zu nehmen, und gleichzeitig beantragt, ihn abzuschreiben. Eine schriftliche Darlegung der Beweggründe des Regierungsrates liegt aber nicht vor.


Für die Meinungsbildung der einzelnen Landratsmitglieder und die Beratung in den Fraktionen ergibt sich deshalb die Schwierigkeit, dass die Entscheidfindung über die Abschreibung ohne genauere Kenntnis der Hintergründe und der regierungsrätlichen Motive erfolgen muss. Dies ist unbefriedigend.


Da der Regierungsrat ja den Vorstoss entgegen nehmen will - und somit grundsätzlich die Bereitschaft erklärt, zu prüfen und zu berichten - wäre es angezeigt, wenn auf den Zeitpunkt der Behandlung des Vorstosses im Landrat der Antrag der Regierung zusammen mit einer begründenden Stellungnahme in schriftlicher Form erfolgt.




4. Systematische Einordnung


Die neue Bestimmung wird gesetzestechnisch als neuer Absatz 1 bis (nicht Absatz 2) in § 46 der Geschäftsordnung eingefügt.




5. Antrag


Das Büro beantragt dem Landrat einstimmig,


1. die Änderung der Geschäftsordnung des Landrats gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen;


2. Das Verfahrenspostulat 2005/088 abzuschreiben.


Liestal, 12. Januar 2006


Im Namen des Büros des Landrats
der Präsident: Nussbaumer
der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
Entwurf einer Änderung der Geschäftsordnung des Landrats



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