2006-21
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Schriftliche Anfrage: zum Tätigkeitsgebiet und der Arbeit des Besonderes Untersuchungsrichteramt für Wirtschaftsdelikte und für Delikte im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität (BUR)
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Autor/in:
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Annemarie Marbet, SP
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Eingereicht am:
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12. Januar 2006
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Nr.:
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2006-021
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Der Wirtschaftskriminalität und dem organisierten Verbrechen keine Chance geben!
Mit diesen Worten wurde in der Abstimmungsvorlage am 7. Juni 1998 geworben. Mit der Annahme der Änderungen der Kantonsverfassung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung konnte das BUR1999 seine Arbeit aufnehmen und soll gemäss der Vorlage als Kompetenzzentrum für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität arbeiten. Die Aufgaben und das Tätigkeitsfeld des BUR sind auf die Bestrebungen des Bundes zur Verstärkung der Strafverfolgung in den Bereichen der Wirtschaftskriminalität und des organisierten Verbrechens abzustimmen.
Das BUR entlastet die Statthalterämter von besonders komplexen und umfangreichen Strafuntersuchungen im Bereich der Wirtschaftsdelikte und von Strafdelikten im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Es sorgt für Effizienz und optimiert die eingesetzten Mittel.
Ich bitte den Regierungsrat um Auskunft, ob die definierten Ziele vom BUR umgesetzt werden konnten und die erwarteten Resultate eingetroffen sind. Zusätzlich bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Wie gestaltet sich die Arbeitsweise des BUR?
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2.
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Sie verteilen sich die verschiedene Straftatbestände gemäß den bearbeiteten Fällen?
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3.
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Wird im BUR eine Vollkostenrechnung erstellt? Wenn ja, welche Ergebnisse sind vorzuweisen? Wenn nein, weshalb nicht?
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4.
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Wie sehen die Kompetenzabgrenzungen zwischen BUR - Statthalterämtern - Bundesanwaltschaft aus? Welche Erfahrungen wurden dabei gemacht?
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5.
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Können Abklärungen an den Bund delegiert werden? Wird diese Zusammenarbeit aktiv genutzt und ausgebaut?
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6.
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Weshalb kommt das vereinfachte Verfahren so selten zur Anwendung?
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7.
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Wer vertritt die Fälle vor Strafgericht?
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8.
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Wie oft sind Fälle schon verjährt?
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Vielen Dank für die Beantwortung.
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