2006-2


1. Hildy Haas : Kriterien für Kündigungen an Schulen

Von einer Informatiklehrerin am KV bin ich kontaktiert worden, weil sie wahrscheinlich mit einer Kündigung rechnen muss.


Die Frau hat auf dem zweiten Bildungsweg einen Abschluss an der KTSI Muttenz gemacht und anschliessend ein Pädagogikstudium am Schweizerischen Institut für Berufspädagogik aufgenommen. Dazu gehört eine 50% Anstellung an einer Schule, um das Gelernte in der Praxis anwenden zu können.. Seit 2003 unterrichtet sie am KV Liestal. Im Juni 2006 ist die Ausbildung beendet und auf diesen Zeitpunkt soll sie freigestellt werden.


Als Begründung hat der Rektor angeführt, dass er zwingend die Anstellungsdauer als erstes Kriterium berücksichtigen müsse, wenn Kündigungen ausgesprochen werden. Die Lehrbefähigung stehe erst an dritter Stelle der Kriterienliste.


Fragen:




2. Hans-J. Ringgenberg: Sicherheit der Sporthallendächer


Vor dem Hintergrund des schrecklichen Unglücks in Bad Reichenhall/D stellen sich auch für uns, und im besonderen Masse auch für mich als Sportfunktionär, Fragen über die Sicherheit der Sporthallendächer in unserem Kanton. Die Fragen beziehen sich in erster Linie auf die sich im Besitze von Kanton und Gemeinden befindlichen Gebäulichkeiten.


Fragen:




3. Bruno Steiger: Amtspflichtverletzung?


Gemäss geltendem Gesetz ist für die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes (vor dessen Anschaffung) eine Bewilligung erforderlich.


Die Gemeindepolizei Allschwil stellte am 14.1.04 fest, dass S.M. der neue Besitzer eines Rottweilers ohne Bewilligung ist. Folglich wurde dem Hundehalter durch den Kantonstierarzt eine Frist bis zum 21.5.04 gesetzt, um die notwendigen Unterlagen für die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes einzureichen, welche vom Hundehalter ignoriert wurde. Da in der Zwischenzeit nichts mehr geschah, erkundigte sich die Gemeinde am 18.3..05 nach dem Verfahrensstand - eine Antwort seitens des Kantonstierarztes blieb aus. Erneute Fristen (15.7.05 /15.10.05) wurden gesetzt und vom Hundehalter nie wahrgenommen. Weitere Mailanfragen seitens der Gemeinde Allschwil an den Kantonstierarzt über den Verfahrensstand blieben unbeantwortet. Da es sich in diesem Fall um einen potenziell gefährlichen Hund handelt und die charakterliche Eignung des Hundehalters in Frage gestellt werden muss, ist es sehr bedenklich diesem Hundehalter drei Fristen einzuräumen, ohne die angedrohten Rechtsfolgen zu vollziehen. Warum dieses Verfahren nicht schneller erledigt wurde, begründet der Kantonstierarzt wegen einer hängigen Beschwerde beim Bundesgericht hinsichtlich potenziell gefährlicher Hunde und weitere Hundehalter den Weg ans Kantonsgericht einschlugen.


Fragen:




4. Madeleine Göschke : Berufliche und soziale Integration


Der Kanton Baselland leistet Beiträge zur beruflichen und sozialen Integration von Sozialhilfe-EmpfängerInnen. Diese Beiträge sind bis Ende 2006 provisorisch geregelt. Wir möchten deshalb vom Regierungsrat wissen:


Fragen:




5. SVP-Fraktion: Steuerverwaltung


Die Steuerverwaltung des Kantons Baselland hat offenbar die Rückzahlung einer formell unkorrekt veranlagten Steuerschuld - trotz rechtsgültigem Gerichtsentscheid - über längere Zeit nicht an den Steuerzahler zurück erstattet. Der Baselbieter Steuerverwaltung ist deshalb in die Kritik geraten. Es stellen sich uns folgende Fragen:


Fragen:

Liestal, 10. Januar 2006


Landeskanzlei Basel-Landschaft



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