2006-2
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 12. Januar 2006
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vom:
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10. Januar 2006
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Nr.:
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2006-002
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Bemerkungen:
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1. Hildy Haas : Kriterien für Kündigungen an Schulen
Von einer Informatiklehrerin am KV bin ich kontaktiert worden, weil sie wahrscheinlich mit einer Kündigung rechnen muss.
Die Frau hat auf dem zweiten Bildungsweg einen Abschluss an der KTSI Muttenz gemacht und anschliessend ein Pädagogikstudium am Schweizerischen Institut für Berufspädagogik aufgenommen. Dazu gehört eine 50% Anstellung an einer Schule, um das Gelernte in der Praxis anwenden zu können.. Seit 2003 unterrichtet sie am KV Liestal. Im Juni 2006 ist die Ausbildung beendet und auf diesen Zeitpunkt soll sie freigestellt werden.
Als Begründung hat der Rektor angeführt, dass er zwingend die Anstellungsdauer als erstes Kriterium berücksichtigen müsse, wenn Kündigungen ausgesprochen werden. Die Lehrbefähigung stehe erst an dritter Stelle der Kriterienliste.
Fragen:
1.
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Besteht seitens des Regierungsrates eine solche Kriterienliste für geplante Entlassungen an Schulen?
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2.
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Ist das eine verbindliche Weisung des Regierungsrates?
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3.
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Was ist der Grund für diesen Eingriff in die Entscheidungskompetenz der Schulleitungen?
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4.
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Ist der Regierungsrat der Meinung, eine langjährige Anstellung sage etwas über die Qualität des Unterrichts aus?
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2. Hans-J. Ringgenberg: Sicherheit der Sporthallendächer
Vor dem Hintergrund des schrecklichen Unglücks in Bad Reichenhall/D stellen sich auch für uns, und im besonderen Masse auch für mich als Sportfunktionär, Fragen über die Sicherheit der Sporthallendächer in unserem Kanton. Die Fragen beziehen sich in erster Linie auf die sich im Besitze von Kanton und Gemeinden befindlichen Gebäulichkeiten.
Fragen:
1.
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Ist die Sicherheit in Sporthallen für unsere Sportlerinnen und Sportler in Bezug auf die Statik der Hallengebäude bei meteorologischen Extremsituationen, insbesondere bei starkem Schneefall und/oder Wind, gewährleistet ?
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2.
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Wenn ja, ist diese Sicherheit auch dann gewährleistet, wenn das Hallengebäude schon mehr als 20, 30 oder noch mehr Jahre alt ist, oder anders gefragt, werden solche Hallengebäude periodisch auf ihre Sicherheit hin kontrolliert ?
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3.
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Gibt es aus der Sicht der Regierung hier Defizite, Verbesserungsmöglichkeiten oder sogar dringenden Handlungsbedarf ?
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3. Bruno Steiger: Amtspflichtverletzung?
Gemäss geltendem Gesetz ist für die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes (vor dessen Anschaffung) eine Bewilligung erforderlich.
Die Gemeindepolizei Allschwil stellte am 14.1.04 fest, dass S.M. der neue Besitzer eines Rottweilers ohne Bewilligung ist. Folglich wurde dem Hundehalter durch den Kantonstierarzt eine Frist bis zum 21.5.04 gesetzt, um die notwendigen Unterlagen für die Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes einzureichen, welche vom Hundehalter ignoriert wurde. Da in der Zwischenzeit nichts mehr geschah, erkundigte sich die Gemeinde am 18.3..05 nach dem Verfahrensstand - eine Antwort seitens des Kantonstierarztes blieb aus. Erneute Fristen (15.7.05 /15.10.05) wurden gesetzt und vom Hundehalter nie wahrgenommen. Weitere Mailanfragen seitens der Gemeinde Allschwil an den Kantonstierarzt über den Verfahrensstand blieben unbeantwortet. Da es sich in diesem Fall um einen potenziell gefährlichen Hund handelt und die charakterliche Eignung des Hundehalters in Frage gestellt werden muss, ist es sehr bedenklich diesem Hundehalter drei Fristen einzuräumen, ohne die angedrohten Rechtsfolgen zu vollziehen. Warum dieses Verfahren nicht schneller erledigt wurde, begründet der Kantonstierarzt wegen einer hängigen Beschwerde beim Bundesgericht hinsichtlich potenziell gefährlicher Hunde und weitere Hundehalter den Weg ans Kantonsgericht einschlugen.
Fragen:
1.
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Kommt die Handlungsweise des Kantonstierarztes in diesem Fall nicht einer Amtspflichtverletzung gleich?
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2.
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Warum ist es möglich, dass der Hund von S.M. nach fast 2 Jahren noch keinem Wesenstest unterzogen wurde?
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3.
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Was hat die obgenannte hängige Beschwerde beim Bundesgericht mit diesem Fall zu tun, da der Halter dieses Rottweilers weder eine Beschwerde noch eine Einsprache eingereicht hat ?
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4.
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Wie ist der momentane Stand dieses Verfahrens?
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4. Madeleine Göschke : Berufliche und soziale Integration
Der Kanton Baselland leistet Beiträge zur beruflichen und sozialen Integration von Sozialhilfe-EmpfängerInnen. Diese Beiträge sind bis Ende 2006 provisorisch geregelt. Wir möchten deshalb vom Regierungsrat wissen:
Fragen:
1.
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Wann die Vorlage zur Weiterführung der Beiträge in den Landrat kommt?
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2.
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Was diesbezüglich in den Empfehlungen des Kantonalen Sozialamtes vorgeschlagen wird?
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3.
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Wie die Höhe der Beiträge ausfallen wird?
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4.
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und ob die Integrationsmassnahmen im Gesetz festgeschrieben werden?
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5. SVP-Fraktion: Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung des Kantons Baselland hat offenbar die Rückzahlung einer formell unkorrekt veranlagten Steuerschuld - trotz rechtsgültigem Gerichtsentscheid - über längere Zeit nicht an den Steuerzahler zurück erstattet. Der Baselbieter Steuerverwaltung ist deshalb in die Kritik geraten. Es stellen sich uns folgende Fragen:
Fragen:
1.
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Weshalb wird trotz Gerichtsentscheid die offenbar verlangte Steuerrückerstattung verweigert?
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2.
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Auf welchen Rechtsgrundlagen stützt sich die Steuerverwaltung.
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Liestal, 10. Januar 2006
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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