2006-13
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat der SP-Fraktion: Regionales Konzept Gefängnisplanung
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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12. Januar 2006
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Nr.:
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2006-013
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Im Rahmen des Konkordats über den Vollzug von Strafen und Massnahmen der Nordwest- und Innerschweiz betreibt der Kanton Basel-Land den Arxhof. Dem Konkordat, das aus dem Jahre 1959 stammt, gehören 11 Kantone an.
Für den Vollzug der Untersuchungshaft, der Ausschaffungshaft und kurzer Freiheitsstrafen ist der Kanton Baselland allein zuständig, wobei auch beim Vollzug dieser Sicherungsmassnahmen und Strafen mit anderen Kantonen zusammen gearbeitet werden könnte. Dazu hat der Kanton Baselland die Bezirksgefängnisse Liestal, Arlesheim, Sissach und Laufen zur Verfügung. Erst zögerlich arbeitet der Kanton Basel-Land mit Basel-Stadt zusammen (Untersuchungshaft für Jugendliche, Ausschaffungshaft). Die Zusammenarbeit funktioniert aber noch nicht bei der Planung neuer Gefängnisplätze: Während Baselland ein Justizzentrum mit zahlreichen Gefängnisplätzen in Muttenz plant, plan Basel-Stadt ein weiteres Gefängnis im sog. „Bässlergut". Denkbar wäre aber eine Zusammenarbeit in der ganzen Nordwestschweiz, die schon bei der Planung beginnen müsste.
Wenn mehrere Kantone gemeinsam, analog dem erwähnten Konkordat, ihre Haftanstalten planen und betreiben würden, liessen sich Kosten sparen und könnten neue Projekte realisiert werden (z. B. Abteilung für psychisch auffällige Häftlinge). Dazu könnte die Gefangenenbetreuung verbessert und die Auslastung optimiert werden.
Daher wird der Regierungsrat beauftragt, zusammen mit den umliegenden Kantonen ein Gesamtkonzept für den räumlichen Bedarf der Gefängnisplätze für die Untersuchungs-, Ausschaffungshaft und den Vollzug kurzer Freiheitsstrafen auszuarbeiten, welches Lösungen für die kurz- und langfristigen Bedürfnisse aufzeigt.
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