Vorlage an den Landrat
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Kirchengesetzes / Dekret über die Stiftung Kirchengut | |
vom: | 10. Januar 2006 | |
Nr.: | 2006-001 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
8. Kostenfolgen
Die Neuregelung ist für den Kanton kostenneutral. Für die betroffenen Einwohnergemeinden kann sie aufgrund der §§ 25 Absatz 2 und 26 Absatz 1 neue Kosten in der Höhe von jährlich 50 - 300 Fr. zur Folge haben.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,
1. die Änderung des Kirchengesetzes gemäss Entwurf zu beschliessen,
2. das Dekret über die Stiftung Kirchengut gemäss Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 10. Januar 2006
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
[PDF]
- Entwurf der Änderung des Kirchengesetzes
- Entwurf des Dekrets über die Stiftung Kirchengut
Back to Top