2005-275


Regierungsprogramm 2004 - 2007
Jahresprogramm 2005 Nr. 2.07.01


1. Initiative als Ausgangslage

Am 16. März 2004 wurde die formulierte Gesetzesinitiative für die Wieder-Einführung des Kinderabzugs vom Einkommens-Steuerbetrag («Familiengerechte Kinderabzugs-Initiative») eingereicht. Mit Datum vom 6. Mai 2004 ist die Initiative als mit 1'735 gültigen Unterschriften zustande gekommen erklärt und gleichentags im Amtsblatt veröffentlicht worden.


2. Rechtsgültigkeit der Initiative

Die Finanz- und Kirchendirektion als federführende Direktion für die Behandlung der vorliegen-den Initiative gemäss RRB Nr. 914 vom 4. Mai 2004 hat den Rechtsdienst des Regierungsrates mit der Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Initiative beauftragt. Dieser ist mit Bericht vom 22. Juli 2004 zum Schluss gekommen, dass die eingereichte Initiative rechtsgültig ist. Der diesbezügliche Antrag des Regierungsrates (Vorlage Nr. 2004-171) ist mit Landratsbeschluss vom 25. November 2004 angenommen und die Rechtsgültigkeit der Initiative somit be-schlossen worden.


3. Gründe für eine Verschiebung der Behandlungsfrist

Am 13. April 2005 wurde eine Landratsvorlage zur Änderung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat schlägt darin eine deutliche Erhöhung des Kinderabzugs auf Fr. 7'000, die Einführung der Abzugsfähigkeit von Kinderdrittbetreuungs-kosten in der maximalen Höhe von Fr. 5'500 sowie eine Erhöhung des Teilsplittingabzugs auf Fr. 25'000 vor. Ferner soll der Pauschalab-zug für Versicherungsprämien markant erhöht werden; für erwachsene Personen soll er neu Fr. 2'000 und für Kinder Fr. 450 betragen. Als Variante wird beim Kinderabzug auch ein Abzug vom Steuerbetrag in der Höhe von Fr. 750 in die Diskussion eingebracht, also ein wesentlich höherer Betrag als in der Initiative vorgesehen.

Mit den vorgeschlagenen Revisionspunkten verfolgt der Regierungsrat unter Berücksichtigung des finanzpolitischen Handlungsspielraums die Ziele, v.a. Familien mit Kindern und einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner steuerlich zu entlasten sowie das Existenzminimum weitgehend von der Besteuerung auszunehmen. Die Vorlage hat anlässlich des inzwischen durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens eine breite Zustimmung erfahren. Sie soll aber aus nachfolgenden Gründen nochmals überarbeitet werden:

Die auf kantonaler Ebene mit Volksabstimmung vom 19. Oktober 2003 zwar angenommene und bereits per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzte Wohnkosten-Gleichbehandlungs-Initiative ist bekanntlich vom Mieterinnen- und Mieterverband Baselland und Dorneck-Thierstein am 8. Dezember 2003 mit staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht angefochten; diese ist mit Urteil vom 27. Mai 2005 gutgeheissen worden. Die Umsetzung dieses bundesgerichtlichen Entscheids durch eine generelle Erhöhung der kantonalen Eigenmietwerte auf das geforderte Mindestmass von 60% des Marktwertes sowie die Aufhebung des Mietkostenabzugs werden zu jährlichen Mehreinnahmen führen. Deshalb will der Regierungsrat gemäss seinem Beschluss vom 18. Oktober 2005 dem Landrat einen Vorschlag unterbreiten, wie die ungewollt eintretenden Mehreinnahmen im Rahmen der Vorlage über die steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen kompensiert werden sollen, damit durch den Vollzug des erwähnten Bundesgerichtsentscheids keine generelle Steuererhöhung eintritt. Da es für die Vorbereitung der Vorlage eines Zeitraumes von ca. 4 Monaten bedarf, ist eine Verschiebung der Behandlungsfrist für die Initiative, die in diesem Zusammenhang bearbeitet wird, nicht nur hilfreich, sondern sachlich sogar geboten.

Die verfahrensleitende Finanz- und Kirchendirektion hat deshalb gemäss § 12a Absatz 2 Buchstabe e VGpR das Initiativkomitee um schriftliches Einverständnis zu einer Verlängerung der Behandlungsfrist für die Initiative um 12 Monate gebeten. Das schriftliche Einverständnis des Komitees vom 24. September 2005 liegt als Anhang dieser Vorlage bei.


4. Antrag

Aus all den genannten Gründen beantragt der Regierungsrat dem Landrat gemäss § 78a Absatz 3 GpR, die Behandlungsfrist für die formulierte Gesetzesinitiative für die Wieder-Einführung des Kinderabzugs vom Einkommens-Steuerbetrag («Familiengerechte Kinderabzugs-Initiative») um 12 Monate zu verlängern.


Liestal, 25. Oktober 2005 IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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