2005-274
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Georges Thüring: Beabsichtigte Veränderung der Bezirksgerichts-Struktur
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Autor/in:
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Georges Thüring, SVP
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Eingereicht am:
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20. Oktober 2005
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Nr.:
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2005-274
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Bis 11. November 2005 läuft die Vernehmlassung zu einer regierungsrätlichen Vorlage über die neue Struktur der Bezirksgerichte (Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Gerichtsorganisationsdekretes und der Kantonsverfassung). Kernpunkte des Entwurfs sind die Aufhebung der heutigen bewährten Bezirksgerichtsorganisation. Offenbar soll es künftig nur noch zwei Zivilgerichtskreise geben: einen für das Obere Baselbiet mit Standort Sissach und einen für das Untere Baselbiet mit Standort Arlesheim. Somit würden die bisherigen Bezirksgerichte Gelterkinden, Laufen, Liestal und Waldenburg aufgehoben. Im Weiteren soll die bisherige Volkswahl der hauptamtlichen Präsidien und der nebenamtlichen Richter durch die Wahl durch den Landrat ersetzt werden.
Nicht nur im Laufental sondern auch in den anderen betroffenen Gerichtsbezirken formiert sich langsam aber sicher ein lebhafter Widerstand gegen die beabsichtigte Zentralisierung und die Einschränkung der Volkssouveränität. Ein von mir ins Leben gerufenes Überparteiliches Komitee wird sich mit aller Vehemenz und mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln gegen die beabsichtigten Änderungen
zur Wehr setzen.
Auch wenn die Vernehmlassung noch läuft und die definitive Vorlage an den Landrat noch aussteht, stellen sich bereits heute verschiedene Fragen:
Nicht nur im Laufental sondern auch in den anderen betroffenen Gerichtsbezirken formiert sich langsam aber sicher ein lebhafter Widerstand gegen die beabsichtigte Zentralisierung und die Einschränkung der Volkssouveränität. Ein von mir ins Leben gerufenes Überparteiliches Komitee wird sich mit aller Vehemenz und mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln gegen die beabsichtigten Änderungen
zur Wehr setzen.
Auch wenn die Vernehmlassung noch läuft und die definitive Vorlage an den Landrat noch aussteht, stellen sich bereits heute verschiedene Fragen:
1)
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Trifft es zu, dass eine aus Vertretern des Kantonsgerichtes, der Justizdirektion und der Bezirksgerichte zusammengesetzte Arbeitsgruppe zu folgenden Feststellungen gekommen ist:
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- Die traditionelle Bezirksgerichtsstruktur hat sich im Wesentlichen bewährt.
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- Die heutige Rechtssprechung weist einen hohen Qualitätsstandard auf.
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- Die heutige dezentrale Struktur ist in der Bevölkerung stark verankert.
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Bemerkenswert ist, dass die erwähnte Arbeitsgruppe die Schlussfolgerung zieht, dass eine Änderung der Bezirksgerichtsstrukturen keine signifikanten Vorteile bringt und sich deshalb nicht aufdrängt.
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3)
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Weshalb will die Regierung den offensichtlich gut funktionierenden Status quo trotzdem ändern? Weshalb setzt sich der Regierungsrat respektive die federführende Justizdirektion über die Einschätzung der Fachleute und Praktiker hinweg?
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4)
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Ist es richtig, dass sich auf Bundesebene die Zivilprozessordnung in Revision befindet und sich im Zuge einer neuen Bundes-Zivilprozessordnung ohnehin Änderungs- und Anpassungsbedarf auch in unserem Kanton ergeben wird.
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5)
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Würde es nicht politischer Klugheit entsprechen, auf eine solche Vorlage im heutigen Moment zu verzichten - einerseits in Würdigung des absehbaren grossen politischen Widerstandes im Kanton und andererseits aufgrund der noch laufenden Revision auf Bundesebene.
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Ich bitte den Regierungsrat, die vorstehenden Fragen schriftlich zu beantworten.
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