2005-272
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomas de Courten: Sicherstellung der Gleichbehandlung der Baselbieter KMU-Wirtschaft
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Autor/in:
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Thomas de Courten, SVP
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Eingereicht am:
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20. Oktober 2005
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Nr.:
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2005-272
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Bei der Realisierung partnerschaftlicher Geschäfte und bei gemeinsam getragenen Institutionen der Kantone Baselland und Basel-Stadt sollen im Rahmen staatlicher Submissionsverfahren für deren Bau, Renovation, Unterhalt, Betrieb, etc. sowohl der Baselbieter als auch der Basel-städtischen KMU-Wirtschaft die gleichen Auftrags-Chancen garantiert sein. Dieser Grundsatz ist im Rahmen einer Partnerschaft an sich selbstverständlich, wohl auch kaum bestritten, aufgrund entsprechender Erfahrungen aber nicht immer automatisch gegeben. Deshalb ist eine konkrete Verankerung dieses Grundsatzes in Vorlagen der regionalen Zusammenarbeit angezeigt und gerechtfertigt.
Im Rahmen der Debatte zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Vorlage 2003/229 , nachfolgend Immobilienvertrag) vom 5. Februar 2004 hat der Landrat diesen Vertragsmangel bereits schon einmal ausdrücklich kritisiert und das Geschäft nur mit einem entsprechenden Zusatz genehmigt.
Der Regierungsrat hat diesem Auftrag damals erfreulicherweise innert Wochenfrist entsprochen. Universität, Basel-Stadt und Baselland haben mit einer schriftlichen Vereinbarung die zuständigen Vergabestellen auf allen Stufen sowie die involvierten Fachstellen des Kantons Basel-Stadt verpflichtet, bei der Ausschreibung von Aufträgen und insbesondere bei der Auftragsvergabe im Rahmen von Einladungsverfahren sowie bei freihändigen Vergaben die Anbieter in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gleichwertig zu behandeln und zu berücksichtigen.
Nun - mehr als anderthalb Jahre danach - stellen sich angesichts der Fülle der zur Behandlung anstehenden partnerschaftlichen Geschäfte dringlich folgende Fragen.
Im Rahmen der Debatte zum Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität Basel genutzten Liegenschaften (Vorlage 2003/229 , nachfolgend Immobilienvertrag) vom 5. Februar 2004 hat der Landrat diesen Vertragsmangel bereits schon einmal ausdrücklich kritisiert und das Geschäft nur mit einem entsprechenden Zusatz genehmigt.
Der Regierungsrat hat diesem Auftrag damals erfreulicherweise innert Wochenfrist entsprochen. Universität, Basel-Stadt und Baselland haben mit einer schriftlichen Vereinbarung die zuständigen Vergabestellen auf allen Stufen sowie die involvierten Fachstellen des Kantons Basel-Stadt verpflichtet, bei der Ausschreibung von Aufträgen und insbesondere bei der Auftragsvergabe im Rahmen von Einladungsverfahren sowie bei freihändigen Vergaben die Anbieter in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gleichwertig zu behandeln und zu berücksichtigen.
Nun - mehr als anderthalb Jahre danach - stellen sich angesichts der Fülle der zur Behandlung anstehenden partnerschaftlichen Geschäfte dringlich folgende Fragen.
1.
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Wie viele Auftragsvergaben sind im Rahmen der Umsetzung des Immobilienvertrages bisher erfolgt? Welchem Gesamtwert entsprechen diese Auftragsvergaben?
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2.
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Wieviele dieser Auftragsvergaben erfolgten im offenen Verfahren, wie viele im selektiven Verfahren, wie viele im Einladungsverfahren und wie viele freihändig?
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3.
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Haben sich die Submissionsbehörden bei der Wahl des Verfahrens an die Vorgaben strikt an die gesetzliche Vorgaben des Submissionsgesetzes
1
gehalten?
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4.
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Wieviele Aufträge wurden je Vergabeverfahren
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a)
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an Unternehmen mit Firmenhauptsitz im Kanton Baselland
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b)
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an Unternehmen mit Firmenhauptsitz im Kanton Basel-Stadt
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c)
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an Unternehmen mit Firmenhauptsitz ausserhalb Baselland oder Basel-Stadt, aber innerhalb der Schweiz
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d)
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an ausländische Unternehmen vergeben?
(Bitte jeweils unter Angabe der Gesamtauftragssumme von a), b), c) und d) |
5.
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Die für die Überwachung der zweckmässigen, haushälterischen Verwendung der Mittel, der Werterhaltung der Liegenschaften und der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zuständige "Fachkommission Immobilien" gemäss Paragraf 8 des Immobilienvertrages hat die Pflicht, regelmässig über die Vergabepraxis und die erteilten Aufträge zu informieren. Bis heute ist sie dieser Pflicht gegenüber dem Landrat nicht nachgekommen. In welcher Periodizität wird sie in Zukunft dieser Pflicht nachkommen? Wer konkret hat Einsitz in der Fachkommission Immobilien? Mit welchen Mitteln und Instrumenten sorgt sie für die Einhaltung des Vertrages?
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6.
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Trotz des damals sehr klaren Landrat-Auftrages an die Vertragsparteien fehlt eine entsprechende Vertragsklausel erstaunlicherweise in sämtlichen seither nachfolgenden bikantonalen oder regionalen staatsvertraglichen Landrats- und Grossrats-Vorlagen. Warum?
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7.
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Ist der Regierungsrat bereit in Zukunft zwecks Sicherstellung der Gleichbehandlung der Baselbieter Wirtschaft eine entsprechende Vertragsklausel konsequent einzubringen und vor allem durchzusetzen?
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Es wird höflich um schriftliche Beantwortung gebeten.
Fussnote:
1
Submissionsgesetz § 13 Wahl des Verfahrens, Absatz 1: Die Wahl des Verfahrens richtet sich nach den vom Regierungsrat festgelegten Schwellenwerten (…).
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