2005-269
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion von Hannes Schweizer: Lehrlingsausbildung als Eignungs- oder Zuschlagkriterium bei öffentlichen Beschaffungen.
|
|
Autor/in:
|
Hannes Schweizer, SP (Aebi, Brassel, Chappuis, Degen, Fuchs, Halder, Hilber, Hintermann, Huggel, Jäggi, Joset, Küng, Meschberger, Münger, Rudin, Rüegg, Schmied, Ziegler)
|
|
Eingereicht am:
|
20. Oktober 2005
|
|
Nr.:
|
2005-269
|
|
Das öffentliche Beschaffungsrecht ist seit Februar 2000 in Kraft. Gemäss § 26 des Beschaffungsgesetzes erfolgt der Zuschlag zu Marktpreisen auf das wirtschaftlich günstigste Angebot, wobei in der Ausschreibung die Kriterien in der Reihenfolge ihrer Bedeutung und entsprechende Gewichtung angewandt werden müssen. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass insbesondere der Preis für den Zuschlag ausschlaggebend ist. Kaum je wird die Lehrlingsausbildung als Zuschlagkriterium genannt. Gewerbetreibende, welche Lehrlinge ausbilden, sind daher meist benachteiligt.
Die Lehrlingsausbildung ist ein so wichtiges bildungspolitisches Anliegen dass es auch im Submissionswesen angemessen berücksichtigt werden muss.
Dies kann auf zwei Arten geschehen.
Die Lehrlingsausbildung ist ein so wichtiges bildungspolitisches Anliegen dass es auch im Submissionswesen angemessen berücksichtigt werden muss.
Dies kann auf zwei Arten geschehen.
1.
|
Beim freihändigen und Einladungsverfahren werden nach Möglichkeit Firmen berücksichtigt, welche Ausbildungsplätze anbieten.
|
2.
|
Bei Ausschreibungen im offenen oder selektiven Verfahren soll nach Möglichkeit auch die Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium genannt werden.
|
Die Regierung wird verpflichtet dem Landrat eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen.
Back to Top