2005-264 (1)


1. Ausgangslage
Am 27. November 2002 ist die nicht formulierte Bildungsinitiative zusammen mit zwei anderen so genannten «Jubiläumsinitiativen» eingereicht worden. Der Regierungsrat unterbreitete dem Landrat am 7. November 2003 die Vorlage zur nicht formulierten Bildungsinitiative ( 2003/272 ) und am 13. Januar 2004 - aufgrund des fehlerhaften Zitierens des Begehrens - eine korrigierte Fassung ( 2003/272a ). Gestützt auf den Bericht und die Anträge der Erziehungs- und Kulturkommission (heutige Bildungs-, Kultur- und Sportkommission) vom 6. Februar 2004 beschloss der Landrat am 19. Februar 2004:
2. Zielsetzung der Vorlage
Ausgehend vom Auftrag des Landrates soll die Bildungsgesetzgebung revidiert werden, so dass der Verpflichtungsgrad für eine konvergente schweizerische und regionale Schulkoordination und -entwicklung der beiden Basel in Verbindung mit den Nachbarkantonen gestärkt wird. Der grundlegende Auftrag zur interkantonalen Kooperation gemäss § 3 der Verfassung soll entsprechend den Anliegen der Bildungsinitative als Gegenvorschlag konkretisiert werden.

3. Massnahme zur Umsetzung der Vorlage
Änderung des Bildungsgesetzes in § 2 Ziel
Das Bildungsgesetz wird geändert, indem § 2 Absatz 5 gestrichen und in einem neuen § 2a Koordinierte Entwicklung des Bildungswesens vertieft umschrieben wird.

4. Kommissionsberatung

4.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) an den Sitzungen vom 10. November und 8. Dezember 2005 beraten. An den Sitzungen waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Generalsekretär Martin Leuenberger und Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung, für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.

4.2. Beratung im Einzelnen

Die BKSD erläutert die Ausgangslage. Der Regierung sei es schwer gefallen, die vom Landrat explizit verlangte Vorlage im Sinne eines koordinativen nordwestschweizerischen Vorschlags zu verabschieden. Dies weil in der Zwischenzeit auf schweizerischer Ebene dauernd Neuerungen zu verzeichnen waren. Die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK hat sich in die eidgenössische Bildungsverfassung eingeschaltet. Damit nahm der Druck auf die Kantone, bezüglich relevanter Punkte Harmonisierungen vorzunehmen, zu.
Die Kommission stellt fest, dass einerseits eine intensivierte Zusammenarbeit innerhalb der EDK, anderseits aber auch auf gesamtschweizerischer Ebene gefordert ist. Sie ist sich einig, dass ein eigener Weg von BS und BL in der aktuellen Situation nicht mehr opportun ist. Der Gegenvorschlag sei so vage, dass er im Kern nichts Neues bewirke. Auch sei nicht ganz klar, was an diesem Geschäft partnerschaftlich sei. Ein Rückzug der Bildungsinitiative wäre in dieser Situation die eleganteste Lösung, zumal ein Teil der Anliegen (UNI, FHNW) bereits realisiert sei. Der Bildungsdirektor signalisiert, dass bei einem eventuellen Rückzug auf den Gegenvorschlag verzichtet werden kann. Die Kommission beschliesst, mit den Initianten der Bildungsinitiative Kontakt über die aktuelle Beurteilung der Lage und über das weitere Vorgehen aufzunehmen, bevor über die Vorlage entschieden wird.
Die Besprechung des Kommissionspräsidenten mit der Präsidentin des Initiativkomitees ergab dann, dass sich die Initianten bereits ähnliche Überlegungen wie die BKSK gemacht hatten. Am 28. November 2005 erfolgte der schriftliche Rückzug der Bildungsinitiative durch die Präsidentin des Initiativkomitees, dem allerdings noch die zusätzlich notwendigen Unterschriften der Mitglieder des Komitees fehlten. Aufgrund der durch den Rückzug bedingten neuen Ausgangslage beriet die BKSK am 8. Dezember 2005 das weitere Vorgehen. Einstimmig war die Kommission der Meinung, ohne die Bildungsinitiative erübrige sich der Gegenvorschlag, weil er nichts Neues gegenüber dem heutigen Bildungsgesetz bringe. Zudem sei man bei der UNI und der FHNW bereits weiter als in der Initiative gefordert. Der Präsident beantragte daher Nichteintreten unter dem Vorbehalt eines formell korrekten Rückzugs der Bildungsinitiative.

Nichteintreten
5. Antrag

Füllinsdorf, 9. Januar 2006

Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann



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