2005-259 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung der Interpellation 2005/259 von Hansruedi Wirz: Einhaltung der Zahlungsfristen durch den Kanton
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vom:
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8. November 2005
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Nr.:
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2005-259
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 22. September 2005 reichte Landrat Hansruedi Wirz die Interpellation 2005/259 betreffend Einhaltung der Zahlungsfristen durch den Kanton ein. Die Interpellation hat folgenden Wortlaut:
Am 1. Dezember 2002 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion eine interne Weisung "Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion" in Kraft gesetzt. Diese Weisung hat zum Ziel, für Kaufverträge, Aufträge, Werkverträge und Staatsverträge bzw. staatliche Vereinbarungen die Einhaltung der Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen ab Rechnungseingang sicherzustellen. Über die bisherigen Erfahrungen dieser neuen Regelung ist leider bisher nichts bekannt. In jüngster Zeit werden jedoch, vermehrt auch öffentlich, wieder Klagen laut, dass der Kanton als öffentlicher Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsfristen - zu Lasten der Wirtschaft - massiv überschreitet.
Fragen an den Regierungsrat:
1.
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Ist der Regierungsrat bereit, dem Landrat ausführlich über die bisherigen Erfahrungen zur genannten Weisung zu berichten?
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2.
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Wie beurteilt er aus seiner Sicht die aktuelle "Zahlungsmoral" des Kantons?
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3.
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Mit welchen Instrumenten und Massnahmen wird die Einhaltung der internen Weisung "Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion" sichergestellt?
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4.
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Wie oft und aus welchen Gründen konnte diese interne Weisung bisher nicht eingehalten werden?
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5.
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Die Zielsetzung der Weisung der BUD (Zahlung 30 Tage nach Rechnungseingang) ist zumindest teilweise wirtschaftsfreundlicher als einschlägige SIA-Normen des Baugewerbes (60 Tage Zahlungsfrist für Akontozahlungen, 90 Tage für Schlussabrechnungen). Ist der Regierungsrat bereit, im Sinne der Wirtschaftsförderung der eigenen Fristenregelung (30 Tage) generell den Vorzug zu geben?
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Antworten des Regierungsrates:
1. Ist der Regierungsrat bereit, dem Landrat ausführlich über die bisherigen Erfahrungen zur genannten Weisung zu berichten ?
Die Direktions-Weisung betreffend Zahlungsfristen von 30 Tagen bei bzw. 60 Tagen ist nur in der Bau- und Umweltschutzdirektion bekannt und gilt entsprechend ausschliesslich dort. Aufgrund einer quartalsweisen Auswertung über die Einhaltung der Zahlungsfristen durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen des Generalsekretariates, hat sich die Zahlungsweise der Dienststellen merklich verbessert.
Im Jahr
2004
hat die Bau- und Umweltschutzdirektion rund 34'500 Kreditorenrechnungen bezahlt (ohne Direktbelastungen via Bankeinzug).
Von den rund 34'500 Rechnungen sind rund 31'800 Rechnungen oder 92% der Rechnungen korrekt bezahlt worden. Von den verbleibenden 2'700 Rechnungen:
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Wurden rund 1'300 Rechnungen (3.75%) bis 3 Tage nach Verfall beglichen. Dabei kann es sein, dass vom Zahlungssystem her eine Verzögerung (von max. drei Tagen) verursacht wurde.
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Gegen 700 Rechnungen (ca. 2%) waren materiell nicht korrekt, wurden allerdings vom System als zu spät gekennzeichnet. Die Zahlungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Rechnungen (bei Bedarf) bereinigt sind.
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Rund 700 Rechnungen oder rund 2% aller Rechnungen wurden eindeutig nach Verfall, also zu spät, beglichen. Dafür wollen wir uns auch an dieser Stelle entschuldigen.
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In den Semestern 1 bis 3 des Jahres
2005
wurden in der Bau- und Umweltschutzdirektion rund 22'200 Kreditorenrechnungen bezahlt (ohne Direktbelastungen via Bankeinzug).
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Von den rund 22'200 Rechnungen wurden rund 20'140 oder 91% Rechnungen innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt. Von den verbleibenden 2'060 Rechnungen:
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Wurden rund 870 Rechnungen (ca. 3.9%) bis zu 3 Tagen nach Verfall beglichen. Dabei kann es sein, dass vom Zahlungssystem her eine Verzögerung (von max. drei Tagen) verursacht wurde.
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Gegen 450 Rechnungen (ca. 2%) waren materiell nicht korrekt, wurden allerdings vom System als zu spät gekennzeichnet. Die Zahlungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Rechnungen (bei Bedarf) bereinigt sind.
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Rund 750 Rechnungen oder rund 3.3 % aller Rechnungen wurden eindeutig nach Verfall, also zu spät, beglichen. Dafür wollen wir uns auch an dieser Stelle entschuldigen.
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Die Gründe für die Zahlungsverspätungen sind vielfältig:
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intern: Ferien, ungenügende Stellvertretung; Abklärungen durch Sachbearbeiter
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extern: Rechnungen bleiben lange bei externen Planern liegen, Bankgarantien fehlen, Schlussabnahmeprotokolle sowie Mängellisten wurden nicht unterschrieben.
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Die Bau- und Umweltschutzdirektion (Abteilung Wirtschaft und Finanzen) überwacht die Zahlungsfristen ihrer Dienststellen genau. Eine stete Optimierung der internen Arbeitsabläufe soll dazu beitragen, dass unsere Kreditorenrechnungen korrekt bezahlt werden. Allerdings sei festgehalten, dass der Aufwand für die letzten % in Richtung Perfektion laufend zunimmt.
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Bei dieser Gelegenheit wollen wir auch auf das Zahlungsverhalten unserer Debitoren hinweisen: gut 90 % der Debitoren bezahlen innert Frist und knapp 10 % bezahlen zu spät.
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2. Wie beurteilt er aus seiner Sicht die aktuelle Zahlungsmoral des Kantons?
Aufgrund der erhobenen Zahlen in der Bau- und Umweltschutzdirektion darf die Zahlungsmoral als "genügend bis gut" bezeichnet werden. Dabei ist es an sich nicht die Zahlungsmoral selbst, welche "nur" genügend bis gut ist, sondern viel mehr das Resultat.
Aufgrund von Abhängigkeiten von externen Planern (Ingenieur- und Architekturbüros) sowie Nachforderung von Unterlagen bei Auftragnehmern, welche dem Kanton als Investitionsschutz dienen, wird eine 100%ige Einhaltung der Zahlungszeile aus Sicht der Kreditoren kaum je möglich sein.
3. Mit welchen Instrumenten und Massnahmen wird die Einhaltung der internen Weisung "Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion sichergestellt?
Mit quartalsweisen Auswertungen der Kreditorenrechnungen durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen des Generalsekretariates wird zu Handen der Geschäftsleitung BUD berichtet.
Den Dienststellen wird auf Wunsch eine Liste mit den verspäteten Zahlungen abgegeben. Es liegt im Verantwortungsbereich und Kompetenz der Dienststellen, allenfalls ihre internen Abläufe zu optimieren und ihre Zahlungsmoral zu verbessern.
Wir halten fest, dass die Fachleute des Bereiches Rechnungswesen über alle Instrumente verfügen, um die Zahlungen rechtzeitig abzuwickeln, wenn wir einmal von den maximal möglichen drei Tagen systembedingter Verspätung absehen. Die Sensibilisierung der materiell für ein Geschäft zuständigen Fachleute ist im Gang.
4. Wie oft und aus welchen Gründen konnte diese interne Weisung bisher nicht umgesetzt werden?
Vergleiche Angaben zur Frage 1.
5. Die Zielsetzung der Weisung der BUD (Zahlung 30 Tage nach Rechnungseingang) ist zumindest teilweise wirtschaftsfreundlicher als einschlägige SIA-Normen des Baugewerbes (60 Tage Zahlungsfrist für Akontozahlungen, 90 Tage für Schlussabrechnungen). Ist der Regierungsrat bereit, im Sinne der Wirtschaftsförderung der eigenen Fristenregelung (30 Tage) generell den Vorzug zu geben?
Grundsätzlich sieht der Regierungsrat nichts was dagegen spricht, sich die Einhaltung der 30 Tage Zahlungsfrist ab Eingang einer korrekten Akonto-Rechnung bzw. im Bau-Hauptgewerbe 60 Tage nach Eingang einer korrekten Schlussabrechnung zu stellen.
Die Direktionen werden damit beauftragt, die Zahlungsfristen von 30 Tagen nach Eingang einer korrekten Rechnung bzw. im Bau-Hauptgewerbe 60 Tage nach Eingang einer korrekten Schlussabrechnung künftig als generelle Regel
per 1. Januar 2006
einzuführen, durchzusetzen und zu überwachen.
Liestal, 8. November 2005
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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