2005-259
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Hansruedi Wirz: Einhaltung der Zahlungsfristen durch den Kanton
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Autor/in:
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Hansruedi Wirz, SVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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22. September 2005
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Nr.:
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2005-259
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Am 1. Dezember 2002 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion eine interne Weisung «Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion» in Kraft gesetzt. Diese Weisung hat zum Ziel, für Kaufverträge, Aufträge, Werkverträge und Staatsverträge bzw. staatliche Vereinbarungen die Einhaltung der Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen ab Rechnungseingang sicherzustellen. Über die bisherigen Erfahrungen dieser neuen Regelung ist leider bisher nichts bekannt. In jüngster Zeit werden jedoch, vermehrt auch öffentlich, wieder klagen laut, dass der Kanton als öffentlicher Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsfristen - zu Lasten der Wirtschaft - massiv überschreitet.
1.
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Ist der Regierungsrat bereit, dem Landrat ausführlich über die bisherigen Erfahrungen zur genannten Weisung zu berichten?
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2.
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Wie beurteilt er aus seiner Sicht die aktuelle „Zahlungsmoral" des Kantons.
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3.
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Mit welchen Instrumenten und Massnahmen wird die Einhaltung der internen Weisung «Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion» sichergestellt?
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4.
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Wie oft und aus welchen Gründen konnte diese interne Weisung bisher nicht eingehalten werden?
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5.
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Die Zielsetzung der Weisung der BUD (Zahlung 30 Tage nach Rechungseingang) ist zumindest teilweise wirtschaftsfreundlicher als einschlägige SIA-Normen des Baugewerbes (60 Tage Zahlungsfrist für Akontozahlungen, 90 Tage für Schlussabrechnungen). Ist der Regierungsrat bereit im Sinne der Wirtschaftsförderung der eigenen Fristenreglegung (30 Tage) generell den Vorzug zu geben.
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