2005-252
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Patrick Schäfli: Nebenjobs für Vollzeitangestellte des Kantons: Beim Bund skandalös - wie sieht es im Baselbiet aus?
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Autor/in:
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Patrick Schäfli, FDP
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Eingereicht am:
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8. September 2005
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Nr.:
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2005-252
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Eine brisante Untersuchung beim Bundespersonal hat kürzlich ergeben, dass zahlreiche Vollzeit-Angestellte des Bundes zum Teil lukrative Nebenjobs übernommen haben bzw. in ihrer „Freizeit"(?) noch als Selbständigerwerbende tätig sind. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht auch im Baselbiet bei einigen Kantonsangestellten (inkl. Öffentl. rechtl. Anstalten) der Fall ist.
Dies ist aus verschiedenen Gründen inakzeptabel. Einerseits konkurrenzieren diese Angestellte mit ihren Nebenjobs die im freien Gewerbe tätigen Unternehmen, indem sie die Netzwerke und Verbindungen als Angestellte der Öffentlichen Verwaltung nützen können, was einem unlauteren Wettbewerb gleichkommt. Sie gefährden damit aber auch die „Unabhängigkeit" eines Amtes und können Interessenkonflikte generieren. Weiter scheinen solche Angestellte der Öffentlichen Hand an ihrem Arbeitsplatz offensichtlich nicht ausgelastet zu sein, weshalb sich die Frage nach der Notwendigkeit der entsprechenden Staatsstellen stellt. Schliesslich ist jedoch auch der steuerliche Aspekt zu beachten, da je nach Höhe der selbständigen Erwerbstätigkeit sogar eine Besteuerung als SE (Selbständigerwerbender) erfolgen kann, was beträchtliche Abzugsmöglichkeiten eröffnet.
Ein solches Gebaren wäre staatspolitisch höchst bedenklich und angesichts der Höhe der staatlichen Löhne auch nicht zu rechtfertigen.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Verfügt die Regierung über Zahlen, wie viele Vollzeit-Angestellte des Kantons einem selbständigen Nebenerwerb nachgehen bzw. falls nein, ist sie bereit, diese Daten in der Verwaltung zu erheben?
2. Wie schätzt die Regierung solche selbständige Nebenerwerbe aus staatpolitischer Sicht ein? Ist die Regierung nicht auch der Meinung, dass solche selbständige Tätigkeiten in diesem Fall die Unabhängigkeit der Verwaltung untergraben bzw. Interessenkonflikte entstehen können?
3. Welche rechtliche Regelungen bzw. interne Weisungen bestehen bezüglich der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von Kantonsangestellten?
4. Bedürfen solche Nebenjobs bzw. selbständige Erwerbstätigkeiten bei Vollzeit-Staatsangestellten einer ausdrücklichen Bewilligung, wenn ja, von welcher Instanz, wenn Nein, warum nicht?
5. Können natürliche Personen (hier Staatsangstellte) durch eine gewisse Selbständige Erwerbstätigkeit sich als SE (Selbständigerwerbende) besteuern lassen und daher von umfangreichen Abzügen profitieren, welche eigentlich nur echten SE-Personen gewährt werden sollten?
6. Wie schätzt die Regierung diese steuerrechtliche Situation (vgl. Frage 5) ein und welche finanzielle Folgen resultieren daraus für den Kanton?
7. Ist der Regierungsrat bereit, Massnahmen zu prüfen bzw. wo nötig Schritte einzuleiten, damit Vollzeit-Angestellte des Kantons nicht gleichzeitig als Selbständigerwerbende in der „Freizeit"(?) tätig seindürfen? Welche konkrete Massnahmen stehen dabei für ihn im Vordergrund und ist er bereit, zu ergreifen?
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