2005-251 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Parlamentarische Anträge zum Budget 2006
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vom:
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15. November 2005
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Nr.:
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2005-251_01-24
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Einleitende Bemerkungen
Gegenüber dem Vorjahresbudget 2005 wird mit dem veranschlagten Defizit von 20.7 Mio. Franken eine substanzielle Verbesserung gegenüber den Vorjahren erreicht und ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Kantonsfinanzen getan. Dank einer restriktiven Budgetierung ist es den Organisationseinheiten gelungen, die Vorgabe der Budgetrichtlinie 2006 mit einem Zielsaldo von -26.4 Mio. Franken, zu überbieten. Darüber hinaus, musste aufgrund eines Praxiswechsels bei den Investitionsbeiträgen, eine Mehrbelastung der Laufenden Rechnung von rund 30 Mio. Franken aufgefangen werden. Das Budget 2006 ist zusätzlich geprägt von der Umsetzung der GAP-Massnahmen. Im vorliegenden Budget sind insgesamt Entlastungen durch GAP-Massnahmen im Umfang von 49.7 Mio. Franken eingestellt. Zusammen mit den bereits im Vorjahresbudget enthaltenen Entlastungen von 27.2 Mio. Franken beläuft sich das kumulierte Entlastungsvolumen nun auf 76.9 Mio. Franken.
Gemäss Finanzhaushaltsgesetz § 23 Abs. 2 sind voraussehbare Ausgaben zwingend in den Voranschlag aufzunehmen, wenn die entsprechende Vorlage bei der Beschlussfassung über den Voranschlag bereits beim Landrat liegt. Voraussehbare Ausgaben, für die bei der Beschlussfassung über den Voranschlag die erforderliche Rechtsgrundlage noch fehlt, können in den Voranschlag aufgenommen werden.
Das Budget erfüllt seine Funktion als umfassendes Planungsinstrument nur, wenn alle im Jahresprogramm aufgeführten Vorhaben, welche im Jahr 2006 budgetwirksam werden, ins Budget 2006 aufgenommen werden. Das Budget 2006 soll dem Landrat möglichst transparent aufzeigen, welches die geplanten Vorhaben der Regierung sind. Dies entspricht auch dem Grundsatz der wahrheitsgetreuen Budgetierung gemäss § 32 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz: "Der Voranschlag enthält die den allgemeinen Staatshaushalt betreffenden Ausgaben und Aufwendungen sowie die geschätzten Einnahmen und Erträge eines Rechnungsjahres".
Es gibt Vorhaben, welche der Landrat mit einer separaten Vorlage zu beschliessen hat. Wenn diese Vorhaben auch im Budget eingestellt sind, so dürfen diese Budgetkredite so lange nicht beansprucht werden, bis der Landrat den dazugehörenden Verpflichtungskredit gesprochen hat. In diesen Fällen wird der Kredit nicht mit dem Budget, sondern mit der Verpflichtungskreditvorlage gesprochen. Der Landrat verfügt bei der Beratung der Verpflichtungskreditvorlage jeweils über den vollen Entscheidungsspielraum.
Eine Abkehr von dieser Praxis würde bedeuten, dass keine zuverlässige und transparente Finanzplanung möglich wäre und dass die vom Landrat bewilligten Budgetpositionen regelmässig zu tief ausfallen bzw. die allfällige Bewilligung einer Kreditvorlage durch den Landrat unweigerlich zu einer entsprechenden Verschlechterung des Budgets führen würde.
Im Budget 2006 sind nun einige Vorhaben enthalten, bei welchen sich eine Verzögerung abzeichnet, und bei welchen die Vorlage bis zum Dezember 2005 nicht an den Landrat überwiesen werden können. Zu erwähnen sind beispielsweise:
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Vorlage zur befristeten Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts zur Finanzierung der H2 (Vorlage wird anfangs 2006 dem Landrat zugehen)
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2
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Kreditvorlage betreffend "Reorganisation der Hauptabteilung Sicherheit & Ordnung der Polizei Basel-Landschaft" (Vorlage soll anfangs 2006 dem Landrat zugehen)
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2
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Kreditvorlage betreffend "Neuuniformierung der Polizei Basel-Landschaft" (Vorlage wird anfangs 2006 dem Landrat zugehen)
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3
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Kreditvorlage betreffend "Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK)" (internes Mitberichtsverfahren abgeschlossen, Bewilligungen des Bundes (ASTRA) zu flankierenden Massnahmen stehen noch aus; Vorlage wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2006 dem Landrat zugehen).
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Budgetanträge
Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Anträgen zum Budget 2006 beantragt der Regierungsrat dem Landrat wie folgt:
Aufwand
Franken |
Ertrag
Franken |
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Antrag 2005/251-01 CVP/EVP-Fraktion betreffend Personalaufwand, alle Direktionen exkl. Gerichte (Konto 30)
Antrag: Ablehnung Begründung: Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag aus mehreren Gründen ab. Der Regierungsrat hat im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung eine breit angelegte Überprüfung von Aufgaben und Standards beschlossen. Im Budget 2006 kumulieren sich die Entlastungen auf total 77 Mio. Franken. Damit verbunden ist ein Stellenabbau von rund 64 Stellen. Das Personal verzichtet für die Jahre 2004 bis und mit 2007 auf eine Teuerungszulage im Umfang von 2 Prozent. Der Antrag, den Personalaufwand im Budget 2006 um 1 Mio. Franken zu reduzieren, widerspricht dem Vorgehen des Regierungsrates. Der von der Regierung angestrebte Stellenabbau ist Folge eines Aufgaben- oder Qualitätsabbaus oder von Prozessoptimierungen und wird schrittweise vorgenommen. Kürzungsvorgaben ohne Angaben, auf welche Leistungen zu verzichten ist, lehnt die Regierung ab. Der Soll-Stellenplan 2006 weist insgesamt einen Zuwachs von 12.8 Stellen aus. Davon entfallen 9.1 Stellen auf die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. Aus Gründen der Gewaltentrennung kann die Regierung bei den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden nur Empfehlungen abgeben aber keinen Einfluss auf die Stellenentwicklung nehmen. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden unterstehen der Oberaufsicht des Parlamentes. Mit einem Stellenausbau von 3.7 Vollstellen hat der Regierungsrat die parlamentarische Vorgabe für einen Stellenstopp im Budget 2006 eingehalten. Eine zusätzliche Vorgabe hätte gegenüber dem Personal einen Vertrauensverlust zur Folge. In zahlreichen Bereichen ist der Personalaufwand durch den Regierungsrat nicht direkt beeinflussbar. Der Ausbau des Personalbestandes in den Bereichen öffentliche Arbeitslosenkasse und Regionale Arbeitsvermittlungszentren wird vollumfänglich vom Bund refinanziert. Das KIGA erfüllt einen direkten Bundesauftrag in diesen Teilen. Eine Reduktion des Personalaufwandes in diesem Bereich ist nicht möglich. Im Budget 2006 der BKSD (Bereich Lehrpersonen) können ebenfalls keine Stellen abgebaut werden. Insgesamt werden im Verwaltungsbereich der Direktion keine neuen Stellen geschaffen. Ein Ausbau findet hingegen aufgrund der Klassen- und Kursbildung bei den Schulen statt. Die Klassenbildung für das Schuljahr 2005/2006 ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Richt- und Höchstzahlen) ebenfalls restriktiv. Weitere Einsparungen sind ohne Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Bei der JPMD werden im Budget 2006 gegenüber dem Budget 2005 9.2 Stellen aufgebaut. Der bei der Polizei enthaltene Zuwachs von 15 Stellen ergibt sich aus der Überführung der Polizeiaspiranten und Polizeiaspirantinnen der Polizeischule 2004/2005 in das Polizeikorps. Diese Polizistinnen und Polizisten sind zur Erfüllung des polizeilichen Sicherheitsauftrages - besonders aber zur Gewährleistung der polizeilichen Präsenz in den Dörfern und in den Quartieren - unverzichtbar. Der Stellenzuwachs im Bereich der Polizei wird mit dem Abbau von Stellen in anderen Bereichen teilweise kompensiert. |
- 1'000'000.-
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Antrag 2005/251-02 CVP/EVP-Fraktion betreffend Maschinen, Apparate, Instrumente; alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte
(Konto 311.5)
Antrag: Ablehnung Begründung: Der Antrag auf Kürzung des Kontos 311.5 um 0.7 Mio. Franken (zusätzlich zur Kürzung von 1.829 Mio. Franken bei der Polizei) wird aus folgenden Gründen abgelehnt: Obwohl beim Kantonsspital Bruderholz im grösseren Umfang auf Neu- und Ersatzinvestitionen verzichtet wird, steigt der Bedarf in den Spitälern bei den medizinisch-technischen Apparaturen und Einrichtungen aufgrund der zunehmenden Technologisierung laufend. Der Lebenszyklus der Geräte wird kürzer. Die Instandhaltung wird somit schwieriger, da oft schon nach wenigen Jahren Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind und die Geräte ersetzt werden müssen. Um die heutigen Standards halten zu können und um die Leistungserbringung der Basellandschaftlichen Spitäler zu gewährleisten, mussten die Beträge im Budget 2006 berücksichtigt werden. Der Personalanstieg beim RAV bedingt eine Anschaffung von Mobiliar und EDV-Mitteln. Diese Aufwendungen werden über das Konto 311.5 verbucht, werden aber durch den Bund über das Konto 450.00 refinanziert. Ausserdem erfordert die Umsetzung der Verordnung zum revidierten Gewässerschutz die Messung des Fremdwassers ab 2006. Die dafür notwendigen Messgeräte müssen 2006 angeschafft werden. Die verzögerte Verlegung der Betriebsabteilung AN auf das Gelände der ARA Ergolz 2 bedingt notwendige Anschaffungen von Maschinen und Geräte anfangs 2006. Ein Mehraufwand von rund einer halben Million Franken ist auf die Änderung der Kontierungspraxis beim Tiefbauamt zurückzuführen (bisher erfolgte die Verbuchung auf 311.70 => Anschaffung Fahrzeuge und Maschinen für Strassenunterhalt). |
- 700'000.-
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Antrag 2005/251-03 SVP-Fraktion betreffend Informatik; alle Direktionen und Gerichte (Konto 311.8)
Antrag: Ablehnung Begründung: Das Parlament hat das Informatikbudget bereits im Budget 2005 um 1.12 Mio. Franken gekürzt. Die Kürzung setzt also auf einem bereits gekürzten Budget auf. Rund 70% des Informatikbudgets werden für den Unterhalt resp. Betrieb, 20% für neue Vorhaben und 10% für Erweiterungen von Vorhaben ausgegeben. Eine weitere Kürzung des Informatikbudgets wirkt sich schwergewichtigt auf den Bereich der neuen oder erweiterten Vorhaben aus. Im Hinblick auf bessere Transparenz des Informatikbudgets wurde im letzten Jahr ein neues Planungsverfahren entwickelt und eingeführt. Das neu eingeführte Verfahren hat sich im Budgetprozess für 2005 bewährt. Im Winter 2005 hat der Regierungsrat das neu eingeführte Informatikbudgetierungs- und -planungsverfahren für verbindlich erklärt. In diesem Verfahren werden alle Informatikaufwandkonten berücksichtigt. Damit wird die Steuerung und Koordination im Bereich der Informatikaufwendungen stark verbessert. |
- 1'700'000.-
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Übersicht der berücksichtigen Informatikkonten
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309.18
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Informatik-Ausbildung
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311.80
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Informatik
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316.50
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Miete/Leasing von Maschinen, Apparaten, Anlagen *
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318.53
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Leitungen *
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318.81
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EDV-Leistungen Dritter
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318.82
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EDV-Wartung
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318.83
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EDV-Lizenzen
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* Konto enthält auch nicht EDV-Spezifisches
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Planungsprozess 2006
Der Budgetierungs- und Planungsprozess 2006 ist ähnlich abgelaufen wie im Vorjahr. Der Regierungsrat hat die Vorgabe erteilt, wonach das gesamte Informatikbudget 2006 das Vorjahresbudget nicht überschreiten darf. Damit wurden deutliche Budgetsteigerungen mit der Gefahr anschliessender Kürzungen vermieden. Aufwandvergleich Budget 2005 zu Budget 2006 Dank der restriktiven Budgetierung und einer konsequenten Priorisierung der Vorhaben konnte das Informatikbudget gegenüber dem Vorjahr leicht unterschritten werden, wie nachfolgende Tabellen zeigen: Übersicht nach Konten [PDF] Übersicht nach Direktionen [PDF] Wie obige Tabelle zeigt, gibt es bedingt durch Projekte und Betrieb sowohl Verschiebungen zwischen den Direktionen wie auch zwischen den Konten. Dieser Spielraum ist erforderlich. In der Summe wird der Informatikaufwand 2006 jedoch leicht unterschritten. Vom Gesamtaufwand werden rund 20% für neue Vorhaben verwendet, nicht ganz 10% für Erweiterungen von Vorhaben und etwa 70% für Unterhalt resp. Betrieb. Wichtige Projekte (B06: 6.9 Mio) 1. Neue IT-Lösung für die Motorfahrzeugkontr.(JPMD, B06: 2.240 Mio Fr.): - Bessere Unterstützung der Arbeitsprozesse in der MFK - Erhebliche Einsparungen durch Ablösung Host-Computer 2. Weiterführung Projekt Census (FKD, B06: 1.230 Mio Fr.): - Modernisierung Informatik der Steuerverwaltung - Einsparungen durch Ablösung Host-Computer 3. Einführung Lohnmeldepflicht für Arbeitgeber (FKD, B06: 0.650 Mio Fr.): - Umsetzung GAP-Massnahme Nr. 26 4. Neues ERP-Gesamtsystem für die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Personal, Material und Einkauf (FKD, B06: 0.450 Mio Fr.): - Evaluation und Konzept 2006, Umsetzung ab 2007 bis 2009 5. Erneuerung Ausrüstung Sekundarschulen (BKSD, B06: 1.157 Mio Fr.): - Jahrestranche gemäss 5-Jahreszyklus 6. Ablösung Patientendatensystem und Einführung elektronische Patientenakte bei den kantonalen psychiatrischen Diensten (VSD, B06: 1.123 Mio Fr.) Zusammenfassung: Dank der restriktiven Budgetierung und einem konsequenten Durchsetzen der Vorgaben konnte das Informatikbudget (Total aller Konten) gegenüber dem Vorjahr ganz leicht unterschritten werden. Wegen den zusätzlich bereits erfolgten Kürzungen in den Direktionen und der Umsetzung der Sparmassnahmen GAP in der Informatik enthalten die budgetierten Zahlen keinen Freiraum. Beim Betrieb, der teilweise mit festen Zahlungsverpflichtungen verbunden ist, ist keine Reduktion der Ausgaben möglich, da diese aufgrund der laufend vorgenommenen Optimierungen durch die Mehrausgaben bei den neunen, zusätzlichen Applikationen kompensiert werden. Mit der Streichung von Projekten wird deren Nutzen ausbleiben, so dass nicht von einer nachhaltigen Einsparung gesprochen werden kann. |
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Antrag 2005/251-04 CVP/EVP-Fraktion betreffend Informatik; alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 311.8)
Antrag: Ablehnung Begründung: Der Antrag unterscheidet sich lediglich im Betrag vom Budgetpostulat 2005/251-03 (1,7 Mio. Fr.). Die Antwort hier ist als Ergänzung zu diesem Postulat zu betrachten. Vergleich Rechnung 2004 mit Budget 2006 Mit dem Budget 2005 wurden die Investitionskonten für die Informatik abgeschafft, demzufolge werden auch alle Grossprojekte erstmals ab 2005 über die laufende Rechnung abgewickelt. Mit der Beantwortung des letztjährigen Budgetpostulates 2004/231-11 und 2004/231-08 wurde dieser buchhalterische Effekt erläutert. Er wurde für die Konten 311.80 und 318.8x mit Total 3.48 Mio. ausgewiesen. Die Budgetbeträge 2004 und 2005 (2005 neu inkl. des Betrags, welcher vorher unter Investitionskosten geführt worden ist) wurden jeweils vom Landrat auf die Vorjahreswerte gekürzt. Ein Vergleich der Zahlen 2004 mit den Zahlen 2006 darf nur unter Berücksichtigung des buchhalterischen Effektes vorgenommen werden, da ansonsten die Vergleichsbasis nicht stimmt. Aufwandvergleich Budget 2005 zu Budget 2006 Betrachtet man die relevanten Informatik-Konten, so liegt der gesamte Budgetwert 2006 leicht unter demjenigen von 2005. Übersicht nach Konten |
- 1'500'000.-
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Antrag 2005/251-05 CVP/EVP-Fraktion betreffend Anlässe, öffentl. Veranstaltungen; alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 317.3)
Antrag: Ablehnung Begründung: Auf eine Kürzung von 0.1 Mio. Franken beim Konto 317.3 Anlässe und öffentliche Veranstaltungen ist zu verzichten. Tendenziell ist ein Rückgang der Ausgaben für Anlässe und öffentliche Veranstaltungen zu verzeichnen. Ursache für den Anstieg stellt das Römerfest dar, welches im 2006 erstmals brutto budgetiert wird (dies führt zu einer Erhöhung von 100'000.- Franken.). Die entsprechenden Einnahmen finden sich auf dem Konto 434.50. Für das Jahr 2006 sind ebenfalls Mehraufwendungen von 40'000.- für die Werbung und die Planung der neuen Ausstellung budgetiert. Die Mehrkosten für die genannten Mehraufwendungen wurden bei den übrigen Aufwendungen kompensiert. |
- 100'000.-
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Antrag 2005/251-06 CVP/EVP-Fraktion betreffend Berater, Gutachter, Experten; alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 318.2)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgeterhöhung der FKD resultiert infolge Umsetzung des neuen Lohnausweises sowie der geänderten Treueprämien als auch des neuen Familienausgleichgesetzes, welche Anpassungen bei der Lohnadministrationssoftware nach sich ziehen. Weiter sind die Kosten für die Evaluation des neuen ERP-Gesamtsystems für die Bereiche Personal und Finanz- und Rechnungswesen berücksichtigt. Im Hochbauamt muss infolge der anhaltenden knappen personellen Ressourcen in den Bereichen der Projektierung und Gebäudetechnik ein höherer finanzieller Aufwand für den Einkauf von Fremdleistungen getätigt werden, u.a. für Planerleistungen für Polizeistützpunkt Reinach und die Gesamtsanierung des Kantonsspitals Bruderholz. Ausserdem schlägt sich in der BUD der einmalige Betrag von 645'000.- im Konto 318.2 nieder, welcher für die Erstellung des Altlastenkatasters verwendet wird. Dieser Betrag wird durch Bundesmittel auf dem Konto 460.00 wieder kompensiert. Bei der BKSD handelt es sich bei der Zunahme gegenüber Budget 2005 im Wesentlichen um den Betrag, der für die externe Evaluation von einer Berufsschule und einem Gymnasium gemäss Vorgabe des Bildungsgesetzes aufgewendet wird (rund 120'000 Franken). Wichtig ist ferner die in diesem Konto budgetierte Beteiligung am interkantonalen Projekt HarmoS zur Harmonisierung der Volksschule der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (50'000 Franken). Es werden in HarmoS Bildungsstandards für das 2., 6. und 9. Schuljahr in den Fächern Mathematik, Sprachen/Fremdsprachen und Naturwissenschaften entwickelt und im Rahmen eines Konkordates zur verbindlichen Schulkoordination gefasst (die Parlamente werden darüber beschliessen können). BL ist mit der Standesinitiative zur Schulkoordination aktiv vorangeschritten und sollte sich nicht davon verabschieden. Zusätzlich plant die BKSD, gestützt auf den Auftrag des Landrats, eine umfassende Organisationsanalyse des Amtes für Volksschulen durchführen zu lassen. In der VSD handelt es sich bei der Erhöhung um eine 100%ige Verschiebung vom alten Konto 318.10 auf das Konto 318.20 (280'000.- Franken). Aufgrund der oben genannten Gründe beantragt der Regierungsrat diesen Antrag abzulehnen. |
- 2'000'000.-
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Antrag 2005/251-07 CVP/EVP-Fraktion betreffend Übrige Dienstleistungen von Dritten; alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 318.9)
Antrag: Ablehnung Begründung: Der Anstieg des Kontos 318.9 gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf die folgenden zwei Bereiche zurück zu führen: In der BUD liegen die Jahresschwerpunkte 2006 mit +0.42 Mio. Franken für die Nachrüstung von Dienstfahrzeugen mit Staubpartikelfiltern und +1.16 Mio. Franken für die forcierte Einführung von GIS im Sinne einer Investition in eine Produktivitätssteigerung im Budget 2006. Mit Hilfe der Massnahmen kann vom grossen, bisher zum Teil ungenutzten Potenzial von GIS künftig vermehrt profitiert werden. Ausserdem erhöht sich der Bedarf von übrigen Dienstleistungen von Dritten bei der FKD für die Verwaltungskosten der SVA Binningen infolge Anpassungsbedarf bei der bestehenden Informatiklösung bei der Krankenversicherungs-Prämienverbilligung und den Ergänzungsleistungen zu den AHV-/IV-Renten. Hier besteht kein Handlungsspielraum für einen allfälligen Verzicht, da der Vollzug sonst nicht gewährleistet werden kann. Aufgrund der aufgeführten Gründe wird der Antrag gestellt, den Budgetantrag abzulehnen. |
- 1'500'000.-
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Antrag 2005/251-08 Ursula Jäggi, SP-Fraktion betreffend Leimental-Birstalprojektierung (Konto 2312.501.10-125)
Antrag: Ablehnung Begründung: Der Budgetbetrag von Fr. 50'000.- ist erforderlich für die Projektierungsarbeiten sowie die Vorbereitung der Landratsvorlage für den H18-Vollanschluss Aesch/Dornach. Allenfalls sind erste strategische Planungen im Raum Allschwil notwendig. Es sind keine Planungsarbeiten für die Südumfahrung Basel vorgesehen. |
- 25'000.-
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Antrag 2005/251-09 Ursula Jäggi, SP-Fraktion betreffend Erneuerung und Veränderung der Kantonsstrassen und Nebenanlagen inkl. Brücken
(Konto 2312.501.20-998 und 2312.501.20-999)
Antrag: Ablehnung Begründung: Sowohl die Resultate der Zustandserhebung - zweit tiefste Bewertung innerhalb der fünfgliedrigen Skala - wie auch zahlreiche Reklamationen seitens der Strassenbenützer zum Fahrbahnzustand, weisen unmissverständlich auf den dringenden Handlungsbedarf hin. An den Kreiselarbeiten ist zudem die Gemeinde namhaft beteiligt. Weiter planen Swisscom und EBM gleichzeitig mit den Strassenbauarbeiten Anpassungen und Erneuerungen (z.B. 13-kV und 15-kV-Leitung) an ihren Kabelanlagen zu realisieren. |
- 350'000.-
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Antrag 2005/251-10 und z.T. 16 SVP-Fraktion betreffend Fahrzeugbeschaffung Polizei; BUD (Konto 2315.311.70
)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgetposition von 495'000 Fr. für die Fahrzeugbeschaffung der Polizei im Rahmen der Reorganisation der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung ist im Budget 2006 zu belassen (vgl. die allgemeinen Bemerkungen zu § 23 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz). Der Landrat kann die Ausgabe ablehnen bei der Beratung der entsprechenden Kreditvorlage, welche dem Landrat anfangs 2006 unterbreitet wird. |
- 495'000.-
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Antrag 2005/251-11 SVP-Fraktion betreffend Gebäude-Unterhalt; BUD (Konto 2320.314.20)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgetposition von CHF 495'000 für den Umbau des Zeughauses Liestal im Zusammenhang mit der Reorganisation der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung ist im Budget 2006 zu belassen (vgl. die allgemeinen Bemerkungen zu § 23 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz). Der Landrat kann die Ausgabe ablehnen bei der Beratung der entsprechenden Kreditvorlage, welche dem Landrat anfangs 2006 unterbreitet wird. |
- 495'000.-
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Antrag 2005/251-12 SVP-Fraktion betreffend Personalkosten Polizei; JPMD (Konto 2420.301.40)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgetposition von Fr. 300'000.-- für den personellen Ausbau bei der Polizei Basel-Landschaft in Zusammenhang mit der Reorganisation der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung ist bei den Personalkosten der Polizei Basel-Landschaft zu belassen (vgl. die allgemeinen Bemerkungen zu § 23 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz). Der Landrat kann die Ausgabe ablehnen bei der Beratung der entsprechenden Kreditvorlage, welche dem Landrat anfangs 2006 unterbreitet wird. |
- 300'000.-
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Antrag 2005/251-13 CVP/EVP-Fraktion betreffend Dienstkleider; Polizei (Konto 306.10)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgetposition von CHF 850'000 für die Neuuniformierung der Polizei Basel-Landschaft in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Kantone des Nordwestschweizer Polizeikonkordates ist beim Sachaufwand der Polizei Basel-Landschaft zu belassen (vgl. die allgemeinen Bemerkungen zu § 23 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz). Der Landrat kann die Ausgabe ablehnen bei der Beratung der entsprechenden Kreditvorlage, welche dem Landrat anfangs 2006 unterbreitet wird. |
- 850'000.-
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Antrag 2005/251-14 und z.T. 16 SVP-Fraktion betreffend Ausrüstung der zusätzlichen Polizeifahrzeuge; JPMD (Konto 2420.311.50)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgetposition von CHF 329'000 für die Ausrüstung der zusätzlichen Polizeifahrzeuge in Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung der Polizei im Rahmen der Reorganisation der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung ist bei der Polizei Basel-Landschaft zu belassen (vgl. die allgemeinen Bemerkungen zu § 23 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz). Der Landrat kann die Ausgabe ablehnen bei der Beratung der entsprechenden Kreditvorlage, welche dem Landrat anfangs 2006 unterbreitet wird. |
- 329'000.-
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Antrag 2005/251-15 und z.T. 16 Patrick Schäfli, FDP, betreffend Streichung der Aufwände und Erträge im Zusammenhang mit der Abschnitts-Geschwindigkeitskontroll-Anlage (AGK) (Konto
2420.311.50 & 437.00 / 4043.301.10 & 437.00)
Antrag: Ablehnung Begründung: Die Budgetposition von CHF 1'500'000 im Sachaufwand und CHF 2'000'000 im Ertrag (Bussen) für die vorgesehene Realisierung der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle im Belchentunnel (AGK) ist bei der Polizei Basel-Landschaft zu belassen. Die im Budget 2006 eingestellten Mittel für die AGK setzen sich wie folgt zusammen: Polizei BL: 1'500'000 Sachaufwand (techn. Infrastruktur AGK) 200'000 Personalaufwand (2 Stellen bei der Radarzentrale der Polizei BL in Lausen) 2'000'000 erwarteter Bussen-Mehrertrag wegen AGK im 1. vollen Betriebsjahr Statthalteramt W'burg 190'000 Personalaufwand (2 Stellen für die (Budget Gerichte) Bearbeitung der AGK- Fälle) 190'000 Bussen-Mehrertrag Der Landrat kann diese Ausgabe bei der Beratung der entsprechenden Kreditvorlage ablehnen. Die AGK-Vorlage wird dem Landrat gemäss aktueller Planung in der 1. Hälfte 2006 zugeleitet. Der Zeitpunkt der Überweisung hängt ab von der Bewilligung der in Zusammenhang mit der AGK stehenden, flankierenden Massnahmen (Überholverbot für Lastwagen und Tempo 100 km/h im Belchentunnel) durch den Bund. Hinweis: Die im Budgetantrag genannten finanziellen Auswirkungen sind unvollständig. Bei Annahme des Antrages würde sich der Aufwand um 1'890'000.- und der Ertrag um 2'190'000.- reduzieren. |
- 1'500'000.-
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- 2'000'000.-
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Antrag Nr. 2005/251-16 CVP/EVP-Fraktion betreffend Maschinen, Apparate, Instrumente; Polizei (Konto 311.50)
Antrag: Ablehnung Begründung: Siehe Begründungen zum Antrag 2005/251-14 und 2005/251-15. |
- 1'829'000.-
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Antrag 2005/251-17 SVP-Fraktion betreffend Projekte im Schulbereich, übrige Dienstleistungen von Dritten (Konto 2503.318.90)
Antrag: Ablehnung Begründung: Bei der Zunahme auf diesem Konto handelt sich um die Kosten für die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an PISA 2006 (Kompetenzmessungen der OECD mit kantonal ausgewerteter Stichprobe). Die BKSD betrachtet die Überprüfung der Kompetenzen der 15jährigen im Bereich der Lesefähigkeiten, der Mathematik und der Naturwissenschaften für wichtig. In diesem Jahr wird das Schwergewicht auf Naturwissenschaften gelegt. In der „Life-Science-Region" Basel, in der jeder 4. Arbeitsplatz einen Bezug zu diesem Kompetenzbereich hat, ist eine Standortbestimmung sinnvoll. |
- 138'000.-
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Antrag 2005/251-18 SVP-Fraktion betreffend Projekte im Schulbereich, Berater, Gutachter, Experten (Konto 2503.318.20)
Antrag: Ablehnung Begründung: Bei der Zunahme auf diesem Konto handelt es sich im Wesentlichen um den Betrag, der für die externe Evaluation von einer Berufsschule und einem Gymnasium gemäss Vorgabe des Bildungsgesetzes aufgewendet wird (rund 120'000 Franken). Wichtig ist ferner die in diesem Konto budgetierte Beteiligung am interkantonalen Projekt HarmoS zur Harmonisierung der Volksschule der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (50'000 Franken). Es werden in Harmos Bildungsstandards für das 2., 6. und 9. Schuljahr in den Fächern Mathematik, Sprachen/Fremdsprachen und Naturwissenschaften entwickelt und im Rahmen eines Konkordates zur verbindlichen Schulkoordination gefasst (die Parlamente werden darüber beschliessen können). BL ist mit der Standesinitiative zur Schulkoordination aktiv vorangeschritten und sollte sich nicht davon verabschieden. |
- 125'500.-
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Antrag 2005/251-19 Eva Chappuis, SP betreffend Entschädigung an Einwohnergemeinden (Konto 2512.352.00)
Antrag: Annahme Begründung: Die Verrechnung von Leistungen des Schulspychologischen Dienstes an die Gemeinden wurde mit der Ablehnung der dafür erforderlichen Änderung des Bildungsgesetzes in der Volksabstimmung verworfen. Somit fehlt die gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung an die Gemeinden. |
+ 80'000.-
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Antrag 2005/251-20 Eva Chappuis, SP betreffend Rückerstattung von Gemeinden (Konto 2512.452.10)
Antrag: Annahme Begründung: Die Verrechnung von Leistungen des Schulspychologischen Dienstes an die Gemeinden wurde mit der Ablehnung der dafür erforderlichen Änderung des Bildungsgesetzes in der Volksabstimmung verworfen. Somit fehlt die gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung an die Gemeinden. |
- 1'271'000.-
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Antrag 2005/251-21 Eva Chappuis, SP betreffend Lehrmittel (Konto 2522.310.71
Antrag: Annahme Begründung: Die Verrechnung der von den Primarschulen bezogenen Lehrmittel an die Gemeinden wurde mit der Ablehnung der dafür erforderlichen Änderung des Bildungsgesetzes in der Volksabstimmung verworfen. Somit fehlt die gesetzliche Grundlage für eine Verrechnung an die Gemeinden. Die BKSD geht, basierend auf Erfahrungswerten, von einem Betrag in Höhe von 650'000 Franken aus. |
+ 650'000.-
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Antrag 2005/251-22 Florence Brenzikofer, Grüne Fraktion, betreffend Fachhochschulen, Beiträge an gemeinsame Institutionen (Konto 2538.361.30)
Antrag: Ablehnung Begründung: Mit der Schulleitung der HPSABB wurde am 22. Juni 2005 vereinbart, dass a) die Finanzierung des laufenden Kurses sowie des Kurses 2005 / 2007 durch die BKSD gesichert werden soll, b) im Verlauf des Jahres 2006 eine Standortbestimmung über die zukünftige Ausrichtung dieses Nachiplomstudiengangs (Bedarf, Inhalt, Konzept, Finanzierung) vorzunehmen sei. Die Verordnung über das Nachdiplomstudium zur Sekundarlehrerin oder zum Sekundarlehrer Kanton Basel-Landschaft, Niveau A (SGS 643.49) regelt nur die Studiengänge die im Jahr 2003, 2004 und 2005 beginnen. Für die Studiengänge, die im Jahr 2006 und später beginnen, fehlt somit die gesetzliche Grundlage. |
+ 230'000.-
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Antrag 2005/251-23 FDP-Fraktion betreffend Revision des Pflegekinderrechts / Vorlage 2005/150 (Konto 2550.301.20) Streichung des 20%-Pensums ab 1.7.2006
Antrag: Ablehnung Begründung: Das 20%-Pensum ist im Budget der Fachstelle, Konto 2550.301.20 Besoldungen mit rund 10'000 Franken (Besetzung ab 1.7.2006) eingesetzt. Die Budgeteingabe ergibt sich aus der Verpflichtung, organisatorische, finanzielle und personelle Folgen einer Gesetzesvorlage seriös aufzuführen. Die Finanzierung der Unterbringungen in Pflegefamilien bringt klar Mehraufwand im Sekretariat mit sich: Prüfen der Gesuche, Beitragsverfügungen, Finanzverkehr = ca. 4 Arbeitsstunden in der Woche. Der Mehraufwand wurde auf Grund des bekannten Aufwandes der bisher schon abgewickelten Heimunterbringungen berechnet. Zusätzlichen Aufwand bringt der Wechsel bei der Kostenbeteiligung der Unterhaltspflichtigen mit sich, weil 1. jede Kostenbeteiligung individuell auf Grund der Leistungskraft verfügt wird und 2. der Einzug der Kostenbeteiligung bei Unterbringungen in Pflegefamilien durch die Fachstelle erfolgt (Fakturierung, Mahnwesen, Betreibungen) und subsidiär die Fachstelle bei Zahlungsunwilligkeit auch die Kostenbeteiligungen bei Heimunterbringungen einziehen muss. Dafür haben wir auch 4 Arbeitsstunden pro Woche kalkuliert. Das ergibt einen geschätzten Mehraufwand im Sekretariat von 20 Prozent. Ein Auffangen eines Mehraufwandes, ohne dass eine Leistung wegfällt, ist bei einem kleinen Team mit rund 7 Vollpensen schwierig. Trotzdem ist keineswegs vorgesehen, das 20-Prozentpensum einfach so zu besetzen, sondern erst die Entwicklung abzuwarten und zu prüfen, ob die anfallenden Aufgaben auch mit den bestehenden Pensen bewältigt werden können. Es liegt nicht im Interesse der Fachstelle, mehr Personal anzustellen. Gedacht haben wir an allfällige geringfügige Pensenerhöhungen beim jetzt angestellten Personal. Die Fachstelle Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe bewirtschaftet mit einem kleinen Verwaltungsapparat ein Volumen von 55 Millionen Franken. Die BKSD weist zudem darauf hin, dass die Fachstelle zur Zeit mit den Arbeiten für die Einführung der NFA einen beträchtlichen ausserordentlichen Mehraufwand ohne Kompensation leistet. Wie lange dieser Effort aufrechterhalten werden kann ist nicht abzusehen. |
- 10'000.--
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Antrag 2005/251-24 FDP-Fraktion betreffend Revision des Pflegekinderrechtes (Konto 2551.366.00)
Antrag: Annahme Begründung: Konto 2551.366.00: Die Inkraftsetzung von Vorlage 2005/150 war der landrätlichen Kommission frühestens auf 1.7.2006 in Aussicht gestellt worden. Die Budgetierung beruhte auf einem angenommenen Zuwachs von 40% gegenüber dem Vorjahr. Die Grundlagen für die Budgetierung im Konto 2551.366.00 finden sich auf Seite 17 der Landratsvorlage. Ins Budget wurden 9/12 des Nettobeitrages von 1'437'500 Franken aufgenommen, weil damals von einem Inkrafttreten per 1.4.2006 ausgegangen wurde. Wenn der Fahrplan einigermassen eingehalten wird, ist jetzt von einem Inkrafttreten per 1.7.2006 auszugehen. Das Budget kann also reduziert werden auf 720'000 Franken. Es bestehen keine Vorerfahrungen über die Höhe der real geleisteten Zahlungen an Pflegefamilien. Detaillierte Zahlen sind auch dem Kantonalen Sozialamt nicht bekannt. Deshalb wurde eine Wahrscheinlichkeitsrechnung aufgestellt und von einer Zunahme der Unterbringungen in Pflegefamilien ausgegangen, als Folge der erleichterten Finanzierung und der Bemühungen des Pflegefamiliendienstes. Die Zahlen entsprechen den minimalen Vorgaben an den Pflegefamiliendienst. Erste Auswertungen zeigen, dass sich seit letztem Jahr mehr Familien als Pflegefamilien zur Verfügung stellen. Bei den Berechnungen wurde von den Höchstbeiträgen ausgegangen. Die Einzelsummen können also niedriger, aber nicht höher ausfallen. Bewusst nicht berechnet wurden allfällige Minderausgaben bei den Heimunterbringungen. Dieser Effekt wird zwar angestrebt, tritt wahrscheinlich nicht sofort ein und ist in der Höhe ohne Erfahrungswerte schwer abzuschätzen. Es wäre nicht seriös, hierzu eine Versprechung zu machen. Hingegen ist vorgesehen, die Wirkung der Pflegefamilienförderung nach einer gewissen Zeit, seriös zu evaluieren. |
- 460'000.-
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Anträge des Regierungsrates
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Unterhaltsbeiträge Sekundarschulen und ehem. Realschulbauten inkl. Rückerstattung der Gemeinden:
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Erhöhung Konto 2527.352.00
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+ 1'300'000.-
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Erhöhung Konto 2527.462.11
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+ 500'000.-
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Die Finanzkommission hat die Vorlage 2005/172 betreffend "Revision des Bildungsgesetzes (Übergangslösung zu den Sekundarschulbauten und -anlagen) beraten und wird dem Landrat beantragen, den Ansatz für die Unterhaltsbeiträge auf 85 Fr./m2 zu erhöhen. Diese Änderung der regierungsrätlichen Vorlage hat Mehrausgaben im Umfang von 1.3 Mio. Fr. und höhere Rückerstattungen der Gemeinden für die ehemaligen Realschulbauten im Umfang von 0.5 Mio. Fr. zur Folge.
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Kinderzulagen - Gemäss Abstimmung betreffend neuem Familienzulagengesetz:
Erhöhung Konto 2127.301.00 In der Volksabstimmung vom 25. September 2005 hat die Stimmbevölkerung dem Familienzulagengesetz mit Variante 1 zugestimmt. Das neue Familienzulagengesetz hat für den Kanton Mehrausgaben im Umfang von 2 Mio. Fr. zur Folge. Die Mehraufwendungen werden nach Beschluss auf die einzelnen Personalaufwandskonti und Rubriken verteilt. |
+ 2'000'000
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Zusatzkredit flankierende Massnahmen im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung der BKSD
Erhöhung Konto 2127.304.20 Die Personalkommission hat den Anträgen des Regierungsrates in der Landratvorlage 2005/218, Zusatzkredit flankierende Massnahmen im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung der BKSD, zugestimmt. Die entsprechenden Kosten sind in das Budget 2006 aufzunehmen. |
+ 1'050'000.-
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Allgemeine Teuerung 2006: 0.8 %
Erhöhung Konto 2127.301.00 Ausgehend von einer Teuerungsprognose von 1 Prozent wurde im Budget 2006 ein Teuerungsausgleich von 0.5 Prozent berücksichtigt (0.5 Prozentpunkte Teuerungsverzicht im Rahmen der GAP). Die Jahresteuerung belief sich Ende Oktober 2005 auf 1.3%. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat mit separater Vorlage (2005/290), für 2006 einen Teuerungsausgleich von 0.8% zu gewähren. Dies führt zu Mehrausgaben von 4.6 Mio. Fr. führt. Nach Beschluss des Landrates wird die Teuerungsanpassung von insgesamt 7,67 Mio. Fr. auf alle Rubriken verteilt. |
+ 4'600'000.-
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Finanzielle Auswirkungen der Änderung des Finanzkraftindex
2006/07 auf Budget 2006 (Index alt: 116 / Index neu: 109)
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Verminderung Konto 360.00
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- 9'590'000.-
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Erhöhung Konto 460.00
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+ 6'510'000.-
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Erhöhung Konto 440.10 & 410.00
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+ 9'110'000.-
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Der Bundesrat hat am 9. November 2005 die Finanzkraft für die Kantone für die Jahre 2006 und 2007 festgesetzt. Der Kanton Basel-Landschaft verzeichnet eine Abnahme von 7 Punkten. Dies hat zur Folge, dass der Index von alt 116 auf neu 109 Punkte gesunken ist. Im Vergleich zu den anderen Kantonen gilt Basel-Landschaft immer noch als mittelstarker Kanton.
Im Detail handelt es sich um die folgenden Positionen*:
Im Detail handelt es sich um die folgenden Positionen*:
Rubrik
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Konto
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Subjekt
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Entlastung in Mio.
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Kantonsanteile
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2135
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440.10
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Direkte Bundessteuer
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6.70
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2140
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410.00
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Anteil Reingewinn SNB
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2.41
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Total Kantonsanteile
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9.11
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Kantonsbeiträge
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2160
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360.00
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AHV
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4.13
|
2160
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360.00
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IV
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5.36
|
2210
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360.00
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ALV RAV
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0.10
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Total Kantonsbeiträge
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9.59
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Bundesbeiträge
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2165
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460.00
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Prämienverbilligung
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3.25
|
2163
|
460.00
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EL AHV / IV
|
2.98
|
2549
|
460.00
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Stipendienaufwendungen Kantone
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0.10
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2542-2549
|
460.00
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Berufliches Bildungswesen
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0.18
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Total Bundesbeiträge
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6.51
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Auswirkungen des Finanzkraftindex
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25.21
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* In der Übersicht werden nur die grössten Positionen ausgewiesen. Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um Schätzungen.
Finanzielle Konsequenzen
Bei der Annahme aller gemäss oben erwähnten Anträge des Regierungsrates ergibt sich ein Minderaufwand von 0.37 Mio. Franken und ein Mehrertrag von 14.849 Mio. Franken. in der Laufenden Rechnung.
Gegenüber dem vom Regierungsrat vorgelegten Budget 2006 verbessert sich der Saldo der Laufenden Rechnung um 15.219 von -20.7 Mio. Franken auf -5.5 Mio. Franken.
in Mio. Fr.
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Budget 2006 alt gemäss LRV 2005/251 vom 20.9.2004
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Budget 2006 neu gemäss Anträgen RR
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LAUFENDE RECHNUNG
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Aufwand
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2'548.7
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2'548.3
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Ertrag
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2'528.0
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2'542.8
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Saldo Laufende Rechnung
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-20.7
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-5.5
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INVESTITIONSRECHNUNG
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Ausgaben
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212.9
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212.9
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Einnahmen
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100.3
|
100.3
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Nettoinvestitionen
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-112.5
|
-112.5
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SELBSTFINANZIERUNG
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Saldo Laufende Rechnung
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-20.7
|
-5.5
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Abschreibungen Verwaltungsverm.
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109.4
|
109.4
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Selbstfinanzierung
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88.7
|
103.9
|
Selbstfinanzierung
|
88.7
|
103.9
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Nettoinvestitionen
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-112.5
|
-112.5
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Finanzierungssaldo
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-23.8
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-8.6
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Selbstfinanzierungsgrad (%)
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78.8
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92.3
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ANTRAG
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,
1. mit Ausnahme der Budgetanträge 251-19 / 251-20 / 251-21 / 251-24 alle Budgetanträge abzulehnen.
2. die Budgetanträge des Regierungsrates zu beschliessen.
Liestal, den 15. November 2005
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Elsbeth Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Walter Mundschin
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