2005-251 (1)


Einleitende Bemerkungen
Gegenüber dem Vorjahresbudget 2005 wird mit dem veranschlagten Defizit von 20.7 Mio. Franken eine substanzielle Verbesserung gegenüber den Vorjahren erreicht und ein weiterer Schritt in Richtung Konsolidierung der Kantonsfinanzen getan. Dank einer restriktiven Budgetierung ist es den Organisationseinheiten gelungen, die Vorgabe der Budgetrichtlinie 2006 mit einem Zielsaldo von -26.4 Mio. Franken, zu überbieten. Darüber hinaus, musste aufgrund eines Praxiswechsels bei den Investitionsbeiträgen, eine Mehrbelastung der Laufenden Rechnung von rund 30 Mio. Franken aufgefangen werden. Das Budget 2006 ist zusätzlich geprägt von der Umsetzung der GAP-Massnahmen. Im vorliegenden Budget sind insgesamt Entlastungen durch GAP-Massnahmen im Umfang von 49.7 Mio. Franken eingestellt. Zusammen mit den bereits im Vorjahresbudget enthaltenen Entlastungen von 27.2 Mio. Franken beläuft sich das kumulierte Entlastungsvolumen nun auf 76.9 Mio. Franken.

Gemäss Finanzhaushaltsgesetz § 23 Abs. 2 sind voraussehbare Ausgaben zwingend in den Voranschlag aufzunehmen, wenn die entsprechende Vorlage bei der Beschlussfassung über den Voranschlag bereits beim Landrat liegt. Voraussehbare Ausgaben, für die bei der Beschlussfassung über den Voranschlag die erforderliche Rechtsgrundlage noch fehlt, können in den Voranschlag aufgenommen werden.

Das Budget erfüllt seine Funktion als umfassendes Planungsinstrument nur, wenn alle im Jahresprogramm aufgeführten Vorhaben, welche im Jahr 2006 budgetwirksam werden, ins Budget 2006 aufgenommen werden. Das Budget 2006 soll dem Landrat möglichst transparent aufzeigen, welches die geplanten Vorhaben der Regierung sind. Dies entspricht auch dem Grundsatz der wahrheitsgetreuen Budgetierung gemäss § 32 Abs. 1 Finanzhaushaltsgesetz: "Der Voranschlag enthält die den allgemeinen Staatshaushalt betreffenden Ausgaben und Aufwendungen sowie die geschätzten Einnahmen und Erträge eines Rechnungsjahres".

Es gibt Vorhaben, welche der Landrat mit einer separaten Vorlage zu beschliessen hat. Wenn diese Vorhaben auch im Budget eingestellt sind, so dürfen diese Budgetkredite so lange nicht beansprucht werden, bis der Landrat den dazugehörenden Verpflichtungskredit gesprochen hat. In diesen Fällen wird der Kredit nicht mit dem Budget, sondern mit der Verpflichtungskreditvorlage gesprochen. Der Landrat verfügt bei der Beratung der Verpflichtungskreditvorlage jeweils über den vollen Entscheidungsspielraum.

Eine Abkehr von dieser Praxis würde bedeuten, dass keine zuverlässige und transparente Finanzplanung möglich wäre und dass die vom Landrat bewilligten Budgetpositionen regelmässig zu tief ausfallen bzw. die allfällige Bewilligung einer Kreditvorlage durch den Landrat unweigerlich zu einer entsprechenden Verschlechterung des Budgets führen würde.

Im Budget 2006 sind nun einige Vorhaben enthalten, bei welchen sich eine Verzögerung abzeichnet, und bei welchen die Vorlage bis zum Dezember 2005 nicht an den Landrat überwiesen werden können. Zu erwähnen sind beispielsweise:
Budgetanträge
Zu den von Mitgliedern des Landrats eingereichten Anträgen zum Budget 2006 beantragt der Regierungsrat dem Landrat wie folgt:
Der Bundesrat hat am 9. November 2005 die Finanzkraft für die Kantone für die Jahre 2006 und 2007 festgesetzt. Der Kanton Basel-Landschaft verzeichnet eine Abnahme von 7 Punkten. Dies hat zur Folge, dass der Index von alt 116 auf neu 109 Punkte gesunken ist. Im Vergleich zu den anderen Kantonen gilt Basel-Landschaft immer noch als mittelstarker Kanton.

Im Detail handelt es sich um die folgenden Positionen*:

* In der Übersicht werden nur die grössten Positionen ausgewiesen. Bei den aufgeführten Beträgen handelt es sich um Schätzungen.



Finanzielle Konsequenzen

Bei der Annahme aller gemäss oben erwähnten Anträge des Regierungsrates ergibt sich ein Minderaufwand von 0.37 Mio. Franken und ein Mehrertrag von 14.849 Mio. Franken. in der Laufenden Rechnung.
Gegenüber dem vom Regierungsrat vorgelegten Budget 2006 verbessert sich der Saldo der Laufenden Rechnung um 15.219 von -20.7 Mio. Franken auf -5.5 Mio. Franken.


ANTRAG

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,

1. mit Ausnahme der Budgetanträge 251-19 / 251-20 / 251-21 / 251-24 alle Budgetanträge abzulehnen.
2. die Budgetanträge des Regierungsrates zu beschliessen.



Liestal, den 15. November 2005

Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Elsbeth Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Walter Mundschin
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