2005-250 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben in Bezug auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen bereits einen langen Weg gemeinsam bestritten. Insbesondere die intensive Zusammenarbeit während der letzten rund fünf Jahre hat nun zu einer Konsolidierung der partnerschaftlichen Beziehung geführt, und es liegt mittlerweile Konsens zu grundlegenden Fragen vor. Als bisher wichtigster Meilenstein muss der nun durch beide Parlamente bewilligte Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel UKBB mit Standort Basel bezeichnet werden. Einmalig in der Schweiz ist zudem, dass beide Basler Kantone seit deren Einführung eine gemeinsame Spitalliste führen. Ebenfalls bekannte sich der Kanton Basel-Landschaft dazu, die medizinische Fakultät zu erhalten und zu einer gemeinsamen Trägerschaft der Universität zu gelangen. Die Spitalplanung startete zunächst mit 3 Teilprojekten: Das erste befasst sich mit besseren Steuerungsmöglichkeiten und der Autonomie der medizinischen Fakultät, das zweite mit der Entflechtung der Finanzströme und im dritten wurden Modelle zur hochspezialisierten Medizin diskutiert, wobei man sich schlussendlich für eine Zentralisierung derselben entschied.


Die Grundlage dieser Vorlage basiert auf dem Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft (Vorlage 2003/269 ) und dem Zwischenbericht Nr. 0474 des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt und den diesbezüglichen Beschlüssen der beiden Parlamente.


Die Vorlage weist darauf hin, dass noch einige grundsätzliche Fragen und Pendenzen existieren, welche auf die gesundheitspolitische Kooperation der beiden Kantone zukommen (S. 6 + 7 der Vorlage). Der vorliegende Bericht, datiert vom 20. September 2005, stellt die Situation im nationalen und regionalen Gesundheitswesen umfassend dar. Er zeigt die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen auf und weist auf die zahlreichen, vor allem auf nationaler Ebene offenen Fragen hin.




D Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)


Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision hat der Bundesrat die weitgehend unbestrittenen Revisionspunkte der abgelehnten Vorlage in eine umfassende Strategie eingebettet und sie dem Parlament in zwei Gesetzgebungspaketen (Botschaft 1A und 2A, siehe S. 18 + 19 der Vorlage) vorgelegt. Dritter Bestandteil der Reform des KVG ist die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Dazu wurden zwei Modelle erarbeitet. Zur verstärkten Unterstützung der Familien erfolgte eine Revision der Prämienverbilligung, indem die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahren um mindestens 50 Prozent verbilligt werden. Die Kantone sind bei der Festlegung der Einkommensgrenze frei. Was die Spitalfinanzierung betrifft, so konnte zur Zeit noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, ohne dass zusätzliche Kosten ausgelöst würden.




E Die medizinische Fakultät


Es ist ein erklärtes Ziel der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, das spitzenmedizinische Zentrum und die medizinische Fakultät Basel zu erhalten, da dies nicht zuletzt auch grosse volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Der Koordinationsbedarf ist erkannt. Konsens (mit Ausnahme vom Kanton Zürich) besteht darin, dass man fünf Standorte mit 3 Polen schaffen will.




F Laufende Projekte


Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Behörden, Krankenkassen und Leistungserbringern der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und des Landkreises Lörrach erhielt den Auftrag, zum Stand der Freizügigkeit im Gesundheitswesen zwischen beiden Staaten, entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten und der Möglichkeit eines Pilotprojektes zu berichten. In ausgesuchten Bereichen von akut-somatischer Behandlung / Rehabilitation /Pflege für bestimmte Behandlungen sollen nun zu diesem Zweck grenzüberschreitende Zuweisungsstrukturen und Behandlungspfade festgelegt werden.


Universitäre Medizin Schweiz
Ein durch die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Dr. Ch. Kleiber (Schlussbericht mit dem Titel „11 Vorschläge zur Stärkung der Hochschulmedizin") wurde in der Zwischenzeit massiv überarbeitet. Dabei wurde das Hauptaugenmerk auf die Koordination der Hochschulmedizin unter Einbezug der Kantone, sowie auf Grundsätze der Qualitätssicherung in der Hochschulmedizin und auf eine gemeinsame strategische Planung gelegt. Sollte der Bericht in seiner vorliegenden Fassung zur Umsetzung gelangen, so würde dies den universitär-medizinischen Standort Basel nicht in Frage stellen und nur zu geringen Verlusten der Steuerungskompetenz führen, welche allerdings im Gegenzug durch Einbindung der Trägerkantone der Universität Basel in die nationalen Gremien und die damit verbundene Erzielung von Synergiegewinnen kompensiert würden.


Kooperation Basel-Stadt / Basel-Landschaft / Bern in der klinischen Medizin / Zahnmedizin
Nachdem im Jahr 1997 erfolgte Gespräche zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Bern noch ergebnislos blieben, wurden diese - in der Folge verschiedener bedeutsamer Änderungen der Gesamtsituation - 2002 wieder aufgenommen. In der Zwischenzeit wurde eine Vereinbarung zwischen beiden Regierungen, Universitäten und den Kantons- bzw. Universitätsspitälern abgeschlossen. Der Kanton Basel-Landschaft ist durch den Vorsteher der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion in das Projektsteuerungsgremium„Medizin Basel-Bern-Rat"(MBB-Rat) eingebunden. Betreffend Humanmedizin wurden nun rund 50, teilweise vielversprechende Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit präsentiert.


Spitzenmedizin (hochspezialisierte Medizin)
IVKKM
Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 8. September 2005 einstimmig den Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) zugestimmt. Diese konnte leider - bedingt durch die ablehnende Haltung des Kantons Zürich - noch nicht in Kraft gesetzt werden. Sollte sich die von Zürich geforderte Konzentration auf die beiden Pole Zürich und Genf/Lausanne (unter Ausschluss von Bern und Basel) des spitzenmedizinischen Angebots durchsetzen, so hätte dies für die Region Nordwestschweiz erhebliche, negative Konsequenzen. So würde die untrennbar an das Bestehen eines valablen spitzenmedizinischen Angebotes gekoppelte Medizinische Fakultät eindeutig in Frage gestellt. Sollte sich die Zürcher Regierung nicht doch dazu entschliessen, ihre Zustimmung zur IVKKM zu erteilen, so würde/müsste die Entscheidungskompetenz im Frühjahr dem Bund obliegen.


Groupe des 15 / Transplantationen
Die durch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) eingesetzte „Groupe des 15" befasst sich mit der zukünftigen Koordination bzw. Konzentration im Bereich der Transplantationsmedizin, im speziellen damit, Vorschläge zur Bezeichnung von organspezifischen „Leadinghouses" zu erarbeiten. Daraus resultiert der Schlussbericht"Schweizerisches Transplantationszentrum an verschiedenen Standorten" bzw. „Multiside Swiss Transplant Network (MSTN)", welcher die wichtigsten Organtransplantationen auf die Zentren Basel, Bern, Genf, Lausanne, St.Gallen und Zürich verteilt. Es soll jeweils ein Standort als Koordinationszentrum (ursprünglich Leadinghouse) definiert werden. Das Universitätsspital Basel wird als Zentrum für Herz- und Nierentransplantationen sowie die Transplantation von Knochenmark und peripheren Stammzellen bezeichnet. In den Bereichen Nierentransplantation und allogene Knochenmark- bzw. Stammzellentransplantation wird Basel zusätzlich zum nationalen Zentrum erklärt. Im Gegenzug werden inskünftig in Basel keine Leber-, Lungen- und Pankreastransplantationen mehr durchgeführt. Diese Aufteilung, welche auf dem grundsätzlichen Konsens aller beteiligten Kantone beruht, wurde nun durch den Kanton Zürich zurückgewiesen.


SwissDRG
Die beabsichtigte Einführung eines einheitlichen Abgeltungssystems für stationäre Behandlung im akut-somatischen Bereich in Form von Fallpreispauschalen (sogenannte„DRG"-Diagnosis Related Groups) soll zu mehr Einheitlichkeit und Transparenz in der Leistungserfassung und -abgeltung führen. Es ist dies ein bedeutendes Vorhaben, welches alle Betroffenen, insbesondere die Spitäler, stark fordert, indem sie die Codierung der medizinischen Fälle vorantreiben und die Kostenrechnung verbessern müssen. Das neue System soll Anreize zu mehr Wirtschaftlichkeit geben und sollte Mitte 2007 (ev. erst 2009/2010) eingeführt werden. Weltweit bestehen bereits eine Vielzahl von DRG-Systemen. Derzeit ist bereits in mehreren Kantonen ein DRG-System erfolgreich im operativen Einsatz. Dieses System (APDRG) ist jedoch nur noch sehr beschränkt entwicklungsfähig und wird spätestens mit der Einführung von SwissDRG abgelöst werden. Ihre Einführung wird sich positiv auf die Kooperation zwischen den beiden Basler Kantonen wie auch den Privatspitälern auswirken, werden doch damit die Abgeltungen für gegenseitig in Anspruch genommene Dienstleistungen klar festgelegt.


Neubau Felix Platter-Spital
Der bestehende Bau genügt den räumlichen, strukturellen und organisatorischen Anforderungen an einen modernen Spitalbetrieb nicht mehr. Es besteht speziell aufgrund der bau- bzw. feuerpolizeilichen Auflagen ein nicht unerheblicher Zeitdruck. Eine verstärkte Kooperation der beiden Basler Kantone, wie an der Tagung in Bad Bubendorf im August 2004 thematisiert, wurde intensiv diskutiert. Wie unter Punkt X „Neubau des Kantonsspitals Bruderholz" ausgeführt, zeigt die Vorlage auf, dass - aufgrund des äusserst dringenden Handlungsbedarfs in Bezug auf das Felix Platter-Spital - eine solche schwierig zu realisieren ist. Trotzdem wird die Möglichkeit einer diesbezüglichen Zusammenarbeit weiter beobachtet und laufend neu bewertet. In der Zwischenzeit durften wir zur Kenntnis nehmen, dass beide Regierungen ernsthaft prüfen, ob ein gemeinsames Kompetenzzentrum Geriatrie im Bethesda-Spital inskünftig möglich ist.


Neubau Kantonsspital Bruderholz (KSB)
Der Strategiebericht Spitalversorgung Basel-Landschaft vom November 2005 hat zum eindeutigen Resultat geführt, dass der künftige Bedarf an Spitalleistungen des Kantonsspitals Bruderholz gegeben ist. Der Eigenversorgungsgrad unseres Kantons liegt bei rund 61%, was gesamtschweizerisch gesehen, einmalig tief ist. Ohne das KSB würde er auf rund 39 % sinken und hätte zur Folge, dass vorwiegend ausserkantonale zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssten. Die zentrumsmedizinische Versorgung sowie die spitzenmedizinische Versorgung soll weiterhin auf der Basis der Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt erfolgen. Unter Einbezug der demographischen Entwicklung wurde ein Mehrbedarf von 59 Betten für die Spitalbehandlung von über 79 jährigen Personen ermittelt. Aufgrund dieser Erkenntnisse ist der Kanton Basel-Landschaft auf das Kantonsspital Bruderholz angewiesen. Gestützt auf aktuelle Prognosen der Bevölkerungsentwicklung würde sich der Bedarf unseres Kantons bis im Jahr 2025 zwischen 1'154 und 1'450 Betten für inner- und ausserkantonale Behandlungen bewegen. Das statistische Amt erhielt den Auftrag, die Faktoren Hospitalisationsrate und durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf der Basis von Vergangenheits- und Vergleichszahlen fundiert zu verifizieren. Die Vorlage geht vorerst von zwei Szenarien aus, welche von mindestens 434 resp. 530 Betten (inkl. der zusätzlichen 59 Geriatriebetten) für das KSB ausgehen. Mit der Realisierung des gemeinsamen Geriatriespitals für beide Basel würden inskünftig am KSB keine Geriatriebetten mehr zur Verfügung gestellt.


Die bauliche und technische Infrastruktur des KSB lassen es nicht zu, dass ein Betrieb in den bestehenden Gebäuden ohne grössere Eingriffe ab 2015 weiter möglich ist. Nach der Genehmigung dieses Berichtes wird deshalb mit der Planung einer Gesamtlösung begonnen. Der erste Schritt dazu, der Entscheid über den inskünftigen Standort des KSB, wurde in der Zwischenzeit gefällt.




G Aktueller Stand der regionalen Gesundheitsversorgung


Die Tagung in Bad Bubendorf hat bekräftigt, dass der Erhalt bzw. die Stärkung der Medizinischen Fakultät Basel und das Universitätsspital Basel (USB) als Zentrumsspital für die Region im Sinne von Leitgedanken die zukünftige gemeinsame Spitalplanung und Spitalversorgung angestrebt werden muss. Die Zahlen der Tabelle auf S. 41 zeigen auf, dass die regionale Versorgung im stationären Bereich de facto auf das Universitätsspital als Zentrumsspital ausgerichtet ist. Ein Universitätsspital kann nur so lange ein spitzenmedizinisches Angebot für eine Region erbringen, als sie die für deren Betrieb erforderliche, Nachfrage hat. Andernfalls müssten sich unsere Patienten und Patientinnen in die Universitätsspitäler Bern oder Zürich begeben. Damit sich das USB als Zentrumsspital der Region etablieren kann, ist es unerlässlich, dass sich die umliegenden Kantone verpflichten, entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen.


Grundlagen zur Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung an den Basler Spitälern
Die Arbeitsgruppe zum Nachfolgeprojekt des Teilprojektes 2 „Regionale Spitalplanung" unter der Leitung des Dekans der Medizinischen Fakultät hat am 29. März 2005 ihren Bericht zur Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung an den Basler Spitälern vorgelegt. Im Hinblick auf die neu mit der Universität auszuhandelnde Leistungsvereinbarung kann damit ein Globalbeitrag für die medizinische Lehre und Forschung ausgesondert und der Medizinischen Fakultät bzw. Universität zur Bewirtschaft direkt zugewiesen werden. Andererseits können nun die bei den Spitälern (insbesondere Universitätsspital) anfallenden Kosten als effektive Nettokosten der Dienstleistung, bereinigt um die Kosten für die universitäre Lehre und Forschung, ausgewiesen werden. Das so ermittelte Budget für die klinische Lehre und Forschung in der Höhe von CHF 80,1 Mio. (Bruttoaufwand inkl. Raumkosten, Abschreibungen und zusätzlich nicht berücksichtigte Aufwendungen) muss nun während der kommenden dreijährigen Leistungsvereinbarungsperiode an den universitären Kliniken verifiziert werden. Nach erfolgter Klärung der Finanzierungsfragen ist nun vorgesehen, den klinischen Teil der Medizinischen Fakultät per 1. Januar 2007 in die Universität zu transferieren. Abschliessend darf die Leistung dieser Arbeitsgruppe als Meilenstein in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bezeichnet werden, gehen doch Forderungen nach mehr Transparenz - im Speziellen aus dem Kanton Basel-Landschaft - auf viele Jahre zurück.


Synergien / Kooperationen
Anders als im akut-somatischen, ist es in den Bereichen, Alterspflege, Psychiatrie und Rehabilitation noch zu keiner vertieften Zusammenarbeit zwischen beiden Kantonen gekommen, weshalb hier auch gesondert geplant wurde und getrennte Spitallisten bestehen. Der am 10. Februar 2006 angekündigte Beschluss der beiden Regierungen, zu prüfen, ob eine gemeinsame Akutgeriatrie für den unteren Teil des Baselbiets und Basel-Stadt im Bethesda-Spital möglich ist, bestätigt die Dynamik auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung .




2. Organisation der Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich folgender Sitzungen beraten. Gemeinsame Einführung/Information der Gesundheitskommission beider Räte am 18. November 2005, an welcher die beiden Regierungsräte Carlo Conti und Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer und Giorgio Baumann, Gesundheitsplaner BL anwesend waren. Die Detailberatung erfolgte am 13.Januar 2006 in Anwesenheit von RR Erich Straumann und Generalsekretär Rosmarie Furrer.




3. Detailberatung


Es gilt zu beachten, dass der der Vorlage „vorgeheftete" Teil „Grundlagen zur Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung an den Basler Spitälern" wohl auch als Bestandteil der regionalen Spitalversorgung betrachtet werden muss (und stets eine der wesentlichen Forderungen war); die Detailberatung wird jedoch im Rahmen der Vorlage über die gemeinsame Trägerschaft Universität beider Basel erfolgen.


Anlässlich der gemeinsamen Sitzung mit der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates wurden die Kommissionsmitglieder umfassend in die Thematik eingeführt, im Speziellen auch über den aktuellen Stand der eidgenössischen Gesundheitspolitik sowie über die Grundlagen zur Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung.


In der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission fanden folgende Bereiche spezielle Beachtung:.


Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Was die heute festzustellende Entwicklung in Bezug auf Kuraufenthalte im nahen Ausland betrifft wird zur Kenntnis genommen, dass ein Kanton nicht bestimmen kann, welche Leistungen die Krankenkassen wo einkaufen sollen. Des Weiteren darf festgestellt werden, dass andererseits immer mehr Privatversicherte aus dem regionalen Ausland das Angebot in Basel nutzen.


SwissDRG: Die VGK nimmt zur Kenntnis, dass die gesamtschweizerische Einführung von DRG gemäss der deutschen Norm, also diagnosebezogen, eingeführt werden soll. Die Umsetzungsarbeiten für den Start per 1.1.2008 (ev. erst 2009/2010) sind in Gang.


Neubau UKBB: Der Zeitplan kann eingehalten werden und auch der Wunsch des Landrates, nicht mit einem Generalplaner zusammenzuarbeiten, wird berücksichtigt.


Geriatrie bzw. Neubau Felix Platter-Spital: Da die Geriatrie noch in der bestehenden Vorlage als einer jener Bereiche bezeichnet wurde, bei welchem man „noch zu keiner vertieften Zusammenarbeit zwischen beiden Kantonen gekommen ist" (Vorlage S. 49), entspann sich eine intensive Diskussion über ein gemeinsames Vorgehen. Speziell unter dem Aspekt der sich in beiden Kantonen unterschiedlich entwickelnden „Altersbäumen", müsse eine Kooperation geprüft werden. Die in der Zwischenzeit angekündigte Prüfung eines gemeinsam geführten Akutgeriatriespitals hat diesbezüglich bereits einige Fragen geklärt. Sicher ist jedoch, dass, bevor Investitionen ausgelöst werden, der Leistungsauftrag und damit die anfallenden Betriebskosten genau geprüft werden müssen.


Neubau Kantonsspital Bruderholz: Die VGK erhält Einblick über die Zusammensetzung des Lenkungsausschusses, der Vorgehensweise der Arbeitsgruppe und den Standortkriterien. Insbesondere wird die Arbeitsgruppe der Regierung alle aus fachlicher Sicht denkbaren Standorte aufzeigen. Mit der Bekanntgabe des definitiven Standortes am 21.2.2006 durch die Regierung wurde nun die politische Diskussion eröffnet .


Kernaussage 2.3: Die VGK nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf ein Universitätsspital beider Basel ein schrittweises Vorgehen erforderlich ist. Als Voraussetzung gilt, dass der hochspezialisierte, beziehungsweise zentrumsspezifische Bereich separat ausgeschieden wird. Nur so sind die Gesundheitskosten der Region einigermassen unter Kontrolle zu halten.


Kernaussage 2.7: Das im Rahmen der KVG-Revision zur Debatte stehende System dual-fix light (Leistungseinkauf gemäss DRG) würde die Freizügigkeit unter den Spitälern (inkl. Privatspitälern) - im Rahmen dessen, was der Kanton einkauft - erlauben.


Konkrete Umsetzung: Der Zeitpunkt betreffend der Aussage „Der erfolgreiche Abschluss der Partnerschaftsverhandlungen ist anzustreben", insbesondere jener der Entflechtung Lehre/Forschung und Dienstleistungen, wird hinterfragt. Es wird darauf hingewiesen, dass das ermittelte Budget für die klinische Lehre und Forschung in der Höhe von CHF 80,1 Mio. (Bruttoaufwand inkl. Raumkosten, Abschreibungen und zusätzlich nicht berücksichtigte Aufwendungen) nun während der kommenden dreijährigen Leistungsvereinbarungsperiode an den universitären Kliniken verifiziert werden muss. Um Quersubventionierungen offen zu legen, sollten auch Drittmittel, welche die Universität für die Forschung erhält, einbezogen werden.




4. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nimmt die Vorlage 2005/250 einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt - mit Ausnahme der als Postulat überwiesenen Motion 2002/189 und des Postulats 2002/252 - alle parlamentarischen Vorstösse als erledigt abzuschreiben.


Muttenz, 2. März 2006


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer



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