2005-249 (1)


1. Ausgangslage
Am 8. Dezember 2004 reichte die SVP-Fraktion eine Motion betreffend Ausbildungsdarlehen statt Stipendien ein. Mit Landratsbeschluss Nr. 1160 vom 21. April 2005 wurde dieser Vorstoss als Postulat überwiesen.


2. Zielsetzung der Vorlage
Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (SGS 365) vom 5. Dezember 1994 soll so revidiert werden, dass als Ausbildungsbeiträge lediglich rückzahlbare Darlehen und keine Stipendien mehr ausbezahlt werden. In Ausnahmefällen soll auf die Rückzahlung verzichtet werden können.


3. Kommissionsberatung

3.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Erziehungs- und Kulturkommission (EKK) an der Sitzung vom 10. November 2005 beraten. An der Sitzung waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär, und Dieter Thommen, Leiter Ausbildungsbeiträge BKSD, für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.

3.2. Beratung im Einzelnen
Die Vertreter der BKSD führen aus, dass das Postulat einen Systemwechsel, nämlich die Aufhebung des Primats der grundsätzlich nicht rückzahlbaren Stipendien und eine Verlegung derselben auf Ausbildungsdarlehen verlangt. Bisher waren Letztere als Ergänzung, allenfalls Ersatz von Stipendien gedacht. Es sei zu bedenken, dass nur ein relativ geringer Teil der in Ausbildung Befindlichen in den Genuss der Beiträge kommen; zwischen 10 und 13 % bildungswillige Leute, welche aus einem wirtschaftlich bedrängten Umfeld kommen. Gestützt auf die kantonale Erhebung bezüglich Steuern wird dabei genauestens geprüft, ob ein Bedarf besteht. Nur Bedürftige erhalten ein  - im Übrigen strikte subsidiäres - Stipendium. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass bei einem Wechsel zum Darlehenswesen ein zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung der Gelder erwächst.
Aus der Kommission wird auf einen vor Kurzem erschienenen Artikel in der NZZ am Sonntag mit dem Titel « Verschärfter Verteilkampf um Stipendiengelder» hingewiesen. Dort ist zu lesen, dass - anstatt wie bisher 80 Mio. Franken - durch den neuen Finanzausgleich ab 2008 nur noch 25 Mio. Franken vom Bund an die Kantone fliessen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kantone einen Grossteil selbst finanzieren müssen. Bei der BKSD weiss man schon länger davon und hat die Finanzdirektion informiert. Der Bund verabschiedet sich ganz von der Unterstützung der Sekundarstufe II. Er unterstützt nur noch Stipendien im Tertiärbereich, was schon einmal den zur Zeit an den Kanton BL ausgerichteten Betrag halbiert. Im Kanton Basel-Landschaft werden sich die fehlenden Bundesbeiträge auf etwa 800'000.- bis 900'000.- Franken belaufen.
Die SVP legt dar, man versuche nicht, mit dem Postulat mittellose Studenten zu 'verhindern'. Das Postulat ziele auf die Tertiärstufe. Man nimmt an, dass ein gewisser Rückfluss der Gelder gerade wieder den mittellosen Studenten zugute kommen könnte. Der Kanton richtet im Jahr 11,5 Mio. Franken Stipendien aus. Im letzten Jahr erfolgten freiwillige Rückzahlungen in Höhe von Fr. 2'700. -; dies nicht etwa von Ärzten oder Zahnärzten, sondern von einer KV-Angestellten, einem Landwirt, Maschinenbautechniker und von einem Kunstmaler. Man ist erstaunt darüber, dass von den Arrivierten keine Geste bezüglich Rückzahlungen erfolgt und findet die egoistische Haltung bemühend. Der Kanton könnte beispielsweise nach 10 bis 15 Jahren den wirtschaftlichen Stand respektive die Steuererklärung der Betroffenen prüfen und ab einer bestimmten Höhe eine Rückzahlung der staatlichen Beiträge einfordern. Damit würde beim Entscheid über Rückzahlung oder nicht konkret auf die wirtschaftliche Situation der Betroffenen Rücksicht genommen.
Die übrigen Fraktionen äussern sich gegenüber dem Postulat ablehnend und befürworten die Haltung des Regierungsrates. Es wird auf die geringe Anzahl der Stipendiaten (10 bis 13%) hingewiesen; zudem handle es sich bei diesen nicht nur um Akademiker, und nicht jeder Akademiker verdiene schliesslich auch gut. Bei einer Familiengründung komme dazu, dass man kaum allzu viel Geld übrig habe, um - etwa nach zehn Jahren - Beiträge zurückzubezahlen. Es gebe allerdings schockierende Einzelfälle, in denen Leute sehr gut leben, aufgrund ihrer hohen Verschuldung aber die Kinder Anrecht auf Stipendien haben. Dabei handle es sich aber um Ausnahmen. Mehrheitlich ist die Kommission der Ansicht, die Stipendienmöglichkeit sei die einzige gerechte Grundlage, um allen Jungen, ungeachtet ihrer finanziellen Lage, ein Studium zu ermöglichen. Unterstützung erfährt das Postulat vereinzelt in der Stossrichtung Motivierung zur freiwilligen Rückzahlung bei denjenigen ehemaligen Stipendienempfängern, die es sich aufgrund ihres finanziellen Berufserfolges sehr gut leisten könnten. Die SVP ist der Ansicht, dass der administrative Aufwand der Verwaltung zur Feststellung des jeweiligen späteren Aufenthaltsortes der Stipendiaten sowie die Überprüfung der Einkommensverhältnisse kein primärer Grund sein könne, um gegen die Vorlage zu sein.

://: Die EKK beschliesst mit 9 : 3 Stimmen ohne Enthaltung, das Postulat 2004/310 abzuschreiben und schliesst sich damit dem Antrag des Regierungsrates an.


4. Antrag
Die EKK beantragt dem Landrat Zustimmung zur Vorlage 2005/249.


Füllinsdorf, 25. November 2005

Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
Der Präsident: Karl Willimann
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