2005-247 (1)
Bericht Nr. 2005-247 an den Landrat |
Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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15. November 2005
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Erfüllung der gesetzlichen Schwangerschaftsberatung; Fortführung der Leistungsvereinbarung für die Jahre 2005-2008 mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände, Trägerin der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen
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Bemerkungen:
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1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981 (SGS 857.5) verpflichtet, Stellen für eine umfassende Schwangerschaftsberatung einzurichten und zu finanzieren. Seit 1985 wird diese Aufgabe vom Ausschuss der kantonalen Frauenverbände als Trägerin der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen als vom Regierungsrat anerkannte Fachstelle wahrgenommen. Es werden zur Zeit zwei Beratungsstellen unterhalten, die eine in Münchenstein für den unteren Kantonsteil und die andere in Liestal für den oberen Kantonsteil. Aus Sicht der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erbringen die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen die vereinbarten Dienstleistungen zur vollen Zufriedenheit. Mit dieser Vorlage gilt es, die Leistungsvereinbarung mit dem Ausschuss der kantonalen Frauenverbände (Christkatholische Frauenverbände BL, Evangelische Frauenhilfe BL und Compagna, Frauenplus BL, Katholischer Frauenbund BL und Frauenrechte BL) für die Jahre 2005 - 2008 zu verlängern.
Die Trägerin der Beratungsstellen beantragte am 12. April 2004 eine Erhöhung der Subvention von bisher Fr. 200'000.- auf Fr. 230'000.- pro Jahr. Die Erhöhung wurde mit einem gestiegenen Lohnbedarf für die Beraterinnen, dem Umstand, dass bei der Budgetierung der vorangegangenen Vertragsperioden ein Fehler unterlaufen sei und einer Erhöhung der Entschädigung für die Präsidentin begründet. Eine Analyse durch die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen auch mit der Pauschale von Fr. 200'000.- erbracht werden können. Da die Beratungsstellen heute neben Beratung in Schwangerschaftsfragen auch Beratungen zu Themen wie Partnerschaft, Erziehung, Finanzen, Arbeit oder Gewalt anbieten, müsste in Erwägung gezogen werden, für die ergänzenden Themen eine Kostenbeteiligung zu verlangen.
In Bezug auf die Nutzung der Dienstleistungen durch potenzielle Rat Suchende ortete die zuständige Direktion eine Lücke im Bereich der Migrantinnen und Asylbewerberinnen. Die Fortführung des Leistungsauftrages soll deshalb an die Auflage gebunden sein, dafür ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten. Gemäss der Einschätzung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion kann auch diese Aufgabe im Rahmen der bisherigen Pauschale erfüllt werden. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Trägerschaft wurden zudem die Eckwerte des Leistungsvertrages für die Jahre 2005-2008 festgelegt (siehe Vorlage).
2. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 11. November 2005 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann, Generalsekretär Rosmarie Furrer, sowie von Irene Renz, Leiterin Gesundheitsförderung beraten.
3. Detailberatung
Regierungsrat Straumann gibt bekannt, dass - gemäss Finanzkontrolle - inskünftig für alle Verpflichtungskredite eine Landratsvorlage zwingend sei. Die Tatsache, dass die Regierung einerseits den Beitrag für die Schwangerschaftsberatung bei der bisherigen Pauschale von Fr. 200'000.- belassen, aber andererseits den Leistungsauftrag für Migrantinnen und Asylbewerberinnen verstärken will, wurde intensiv beraten. Die Verwaltung anerkennt in der gestellten Aufgabe eine grosse Herausforderung der involvierten Stellen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass es durch die Verlagerung der Themen zurück zum eigentlichen Schwerpunkt, nämlich der Schwangerschafts- und insbesondere Schwangerschaftskonfliktberatung möglich sein wird, Ressourcen für die Beratung der Migrantinnen und Asylberwerberinnen frei zu legen. Eine Luxuslösung sei mit Fr. 200'000.- nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzlage des Kantons habe sich der Ausschuss der Frauenverbände mit der bisherigen Pauschale einverstanden erklärt.
Eintreten war unbestritten. Es wurde festgestellt, dass der gesetzliche Auftrag gut wahrgenommen wird und auch der Bedarf gegeben ist. Es wurde daran erinnert, dass Rudolf Brassel bereits im Jahre 2004 mit einem Postulat beantragt hat, das Konto der Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen sei um Fr. 30'000.- zu erhöhen. Auch soll in Betracht gezogen werden, dass die Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft innerhalb der vergangenen Jahre gewachsen ist. Ein erneuter Antrag, die Pauschale ab dem Jahr 2006-2008 um je Fr. 30'000.- aufzustocken und folglich nicht 800'000 sondern 920'000 Franken zu sprechen, wurde mit 6 gegen 4 Stimmen abgelehnt.
4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, dem unveränderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Muttenz, 15. November 2005
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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